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Sofern eine Absturzgefahr bestehst, brauchst beim Umbau auch absturzsichernde Maßnahmen.
Die könnte zB auch darin bestehen, dass du das Parapet aufmauerst. Oder dass du Fenster mit fixen Unterlichten nimmst. Oder dass deine neuen Fenster Sicherheitsglas bekommen (VSG) plus absperrbaren Griff. Manche umgehen das, indem sie im Außenbereich ein 15 cm hohes Geländer anbringen. Das schaut natürlich nicht besondern schön aus, und in dem Fall müsstest du die Fensterscheiben trotzdem noch mit Sicherheitsglas (ESG) nehmen, weil eine Verletztungsgefahr da ist. Das sind jetzt allgemeine Lösungen ... ohne deine Baustelle im Detail zu können, ist es aus der Ferne schwer, Empfehlungen abzugeben, wie du es am sinnvollsten machst. |
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Oje... Ich glaub dir das zwar, ist das aber irgendwo nachzulesen?
Um innen so wenig wie möglich verändern zu müssen, wäre wahrscheinlich ein Teil mit Fixglas die bessere Lösung, wobei das dann eher bescheiden aussieht denk ich... |
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nachlesen Absturzgefahr - OIB Richtlinie 4 Punkt 4
http://www.oib.or.at/RL4_250407.pdf |
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Die gilt auch beim Fenstertausch der nichtmal anzeigepflichtig ist? |
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Fensterrahmen - @Franz C.
Zählt zur erforderlichen Parapethöhe auch der Fensterrahmen oder nur die Höhe vom Fensterbrett? Das halbe Fensterbrettmaß bei einer Tiefe von 25cm ergibt 12,5cm, Fenterstockhöhe angenommen mit 8cm, somit würde sich eine min. Fensterbretthöhe von (100-20,5) von 79,5cm ergeben. Kann diese Berechnung richtig sein? |
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nein der Fensterrahmen zählt nicht
Achtung die Höhe 850mm darf nicht unterschritten werden bzw. Absturzsicherung erforderlich - egal wie tief die Fensterbank ist! PH-Höhe ist fertige IFB-Oberkante |
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...d.h. bei einer IFB mit 25cm Breite beträgt die min Höhe (IFB-Oberkante) 87,5cm. (100-0,5*25)
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ja. Hinweis Tiefe 250mm für IFB - die Bautiefe Fenster zählt nicht dazu!
sollte IFB tiefe 360mm sein = 1000-(360/2)=820 mm nicht zulässig => 850 min Höhe oder Absturzsicherung! bei Fallhöhe über 12m gilt 1100mm! |