|
|
||
Gehört das Grundstück jetzt dir oder nicht? Wenn nicht, kann rein rechtlich gesehen ohnehin nur dein Nachbar was bauen, egal wie ihr euch dass dann ausmacht. |
||
|
||
Hallo MalcomX, klar, das Grundstück gehört natürlich mir :). LG |
||
|
||
Ach so. Das ist natürlich schon eine wichtige Voraussetzung:) Wenn du am Hauptgrundstück keine Lamdwirtschaft hast, wirst du das im Wesentlichen vergessen können gemäss OÖ Raumordnungsgesetz. Auszug: Im Grünland dürfen nur Bauwerke und Anlagen errichtet werden, die nötig sind, um dieses bestimmungsgemäß zu nutzen. Die Landesregierung kann dazu durch Verordnung nähere Bestimmungen erlassen und im Zusammenhang damit Regelungen über zulässige Verwendungen gemäß Abs. 6 bis 9 vornehmen. Die Notwendigkeit von land- und forstwirtschaftlichen Neu- und Zubauten, ausgenommen Ersatzgebäude, liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn eine geplante Nutzung auch in einem nach Abs. 6 bis 8 verwendeten Gebäude oder Gebäudeteil möglich wäre. Jedenfalls zulässig im unmittelbaren Nahbereich des land- und forstwirtschaftlichen Hauptgebäudes sind das Wohnumfeld land- und forstwirtschaftlicher Gebäude ergänzende infrastrukturelle Bauwerke und Anlagen (wie Carports, Garten- und Gerätehütten, Schwimmbecken) bis insgesamt 100 m2 bebauter Fläche, sofern ein solcher Bedarf zweckmäßigerweise nicht im Bestand sichergestellt werden kann. (Anm: LGBl. Nr. 125/2020) |
||
|
||
|
||
Danke für die Rückmeldung. Bei mir würde es grundsätzlich nur um eine Parkplatz gehen (ohne Carport, etc.). Ich hab mal wo gelesen, dass Rasensteine oder ein Kiesparkplatz erlaubt sind. D.h. auch das darf ich dort nicht hingeben? Auf dem Rasen darf ich meine Autos schon abstellen? LG |
||
|
||
Offiziell lautet die Nutzungsart "Garten" |
||
|
||
Ein Parkplatz ist eine Verkehrsfläche. Sollen die Profis ihre genaue Meinung dazu abgeben, ich sehe es eher kritisch bis schwierig. Im Grünland dürfte man grundsätzlich nicht einmal auf der Wiese parken. |
||
|
||
Das ist laut Kataster, oder? Das hat hier keine Bedeutung, sondern die Widmungsart laut Flächenwidmungsplan. Kann man so nicht generell sagen Zu allererst ist die Frage zu klären, ob die geplante Maßnahme überhaupt baurechtlich relevant ist (bewilligungs oder anzeigepflichtig lt. Bauordnung). Erst dann kommt allenfalls das Raumordnungsgesetz ins Spiel (Frage der Widmungsübereinstimmung) |
||
|
||
Hallo Karl10, danke für die Rückmeldung. Genau, "Garten" lautet die Nutzungsart. Die Widmung ist Grünland. Generell gilt in der Sieldung die OÖ Bauordnung und es gibt keinen speziellen Bebauungsplan. LG |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]