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Pauschalangebot Abbruchunternehmen

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  •  hueslebauerin
18.2.2025 1
1
Liebes Forum,
Ich benötige mal wieder euer Schwarmwissen :)

Welche Bestandteile sollten in einem Pauschalangebot eines Abbruchunternehmens enthalten sein? Habe ChatGPT schon befragt, aber möchte nochmal sichergehen, dass ich nichts vergesse. Abbruch gekuppeltes Haus aus ca. 1960 inkl. teilweiser Eternitfassade sowie Nebengebäude in Wien 1210.

Hier das Ergebnis:

- Leistungsbeschreibung:  
Detaillierte Auflistung der abzureißenden Teile (Gebäude, Fundament, Zäune, etc.)
Abbruchmethoden (mechanisch, manuell, Sprengung, etc.)


Entsorgung von Materialien (z. B. Beton, Holz, Metall, Asbest, gefährliche Stoffe)
Rückbau von Installationen (Strom, Wasser, Heizung)


- Entsorgung:
 
Kosten und Vorgehen der Entsorgung von Abfällen, speziell gefährlichen Stoffen (Asbest, alte Farben, etc.)
Trennung und Recycling von Materialien (z. B. Metall, Holz, Beton)
Transportkosten zum Entsorgungsort (Deponie, Recyclinghof)

- Genehmigungen und behördliche Auflagen:
 
Kosten und Zuständigkeit für die Beantragung von Abbruchgenehmigungen oder speziellen Genehmigungen (falls notwendig)
Erforderliche Sicherheitsvorkehrungen und Umweltauflagen

- Zeitrahmen:
 
Beginn und voraussichtliche Dauer des Abrisses
Arbeitszeiten und eventuelle Einschränkungen durch Lärmschutz oder Nachbarn

- Kostenaufstellung:
 
Detaillierte Pauschale oder Stundensätze für verschiedene Tätigkeiten (Abbruch, Entsorgung, Arbeitszeit)
Zusätzliche Kosten (z. B. für die Anmietung von Maschinen, eventuelle Zusatzarbeiten)

- Sicherheitsmaßnahmen:
 
Angabe der Sicherheitsvorkehrungen (Absperrungen, Baustellenabsicherung, Schutzmaßnahmen für Anwohner)
Haftpflichtversicherung des Abbruchunternehmens

Garantie und Gewährleistung:
 
Gewährleistung für die ordnungsgemäße Ausführung des Abrisses und die Entsorgung von Materialien
Haftung im Falle von Schäden an benachbarten Objekten oder Grundstücken

- Zahlungsbedingungen:
 
Zahlungstermine (z. B. bei Auftragserteilung, nach Abschluss der Arbeiten)
Stornobedingungen oder Änderungen des Angebots während der Ausführung

- Abschluss und Übergabe:
 
Abschluss der Arbeiten und Übergabe des abgeräumten Grundstücks
Endabnahme durch den Auftraggeber

Fehlt da eurer Meinung nach noch etwas?

Danke euch vorab!

  •  Tomlinz
  •   Bronze-Award
18.2.2025  (#1)

zitat..
hueslebauerin schrieb:
[ref]hueslebauerin:82042#82042[/ref]Detaillierte Pauschale oder Stundensätze für verschiedene Tätigkeiten (Abbruch, Entsorgung, Arbeitszeit)
Zusätzliche Kosten (z. B. für die Anmietung von Maschinen, eventuelle Zusatzarbeiten)

Wenn das so drinsteht in deiner Beauftragung, kann der AN meiner Meinung nach alles mögliche im Nachhinein reinquetschen. Was den Auftrag zuerst günstig aussehen lässt, im Endeffekt aber dann nicht überhaupt nicht mehr günstig ist.

Meiner Meinung nach kommst du auf diesen Weg nicht ans Ziel. Vermutlich wirst eher keine Firma finden die dir so einen "zusammengestellten" Vertrag unterschreiben wird, außer es ist klar zu ihrem Vorteil, siehe der Absatz oberhalb.

Starke Empfehlung:
Es gibt gerichtlich beeidete Sachverständige, die als ÖBA (Örtliche Bau Aufsicht) arbeiten, welche dir solche für deine Zwecke passend ausformulierten Ausschreibungsunterlagen/Vertragsdetails verkaufen (ich habe da einen niedrigen 1.€€€-Betrag im Hinterkopf).
Da kennen sich die Firmen gleich aus und wissen was gemeint ist
"echte all-in Susisorglos-Pauschale" die komplett losgelöst ist vom dann im Endeffekt tatsächlichen zeitlichen Aufwand und der angefallenen Menge Schutt.

Obacht bei kurzfristigen Sonderwünschen vor Ort z.B. "wenn der Bagger schon da ist, bitte gleich die Grasnarbe abziehen und einen Humushaufen machen". Da wird dann meist Länge mal Breite zugelangt.

Da wir damals keine untereinander vergleichbaren Angebote bekommen haben, wurde die ÖBA beauftragt die voraussichtlich anfallenden Mengen und Arbeitszeiten vorab (nachvollziehbar in ACAD und mit etwas Buffer) zu errechnen.
Dieses Mengengerüst wurde in eine Ausschreibung gegossen und die angefragten Firmen haben dann wirklich nur mehr ihre €-Werte eingetragen, der Rest der Tabelle war schreibgeschützt. 
Auch wenn sich dann abweichend von diesem angenommenen Mengengerüst noch Änderungen ergeben werden: die Planbarkeit und Transparenz ist gegeben.


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Hallo hueslebauerin,
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