ich habe nun den Kreditvertragsentwurf sowie die Pfandurkunde bekommen und hier hat mich etwas stutzig gemacht. In der Pfandurkunde ist die Rede von einem Vermietungsverbot. Ich dürfte die Wohnung ohne vorherige Zustimmung der Bank nicht vermieten... Ist so ein Passus normal bzw. kann man diesen streichen lassen? Ich habe nämlich einen Garagenplatz dabei, welchen ich erstmal vermieten möchte, da ich momentan kein Auto habe. Bereits hier bräuchte ich ja die Zustimmung der Bank. Ich schließe auch nicht aus, dass ich in einigen Jahren die Wohnung vermieten möchte, falls sich meine Lebensumstände ändern... Auch hier bräuchte ich dann die Zustimmung. Diese könnte die Bank dann aber auch nicht geben. Weiters ist im Kreditvertrag die Rede von einer Gehaltsverpfändung. Dies war in den Angeboten nie drinnen bzw. war auch nie die Rede davon. Kann man dies wegverhandeln?
Das sind Dinge, die allesamt vor Abschluss eines Vertrages abgestimmt und verhandelt werden. Im Nachhinein nochmal den Vertrag aufzuschnüren wird aufwändig werden.
Steht bei unseren auch drinnen. Uns hats jedoch nie interessiert, ob da was vermietet wird (im nachhinein)
Anders isses, wennst dann auf einmal gewerblich vermietest (ab 4 Wohnungen). denn da liegt die beleihungsgrenze anders. also interessiert das die bank schon.
es steht auch drinnen, dass der pfandbesteller alles zu tun hat, um keine wertminderung des objektes herbeizuführen.
mich wunderts ja, dass sich noch keiner daran gespießt hat, dass wir (rein theoretisch) dazu berechtigt sind, uns die liegenschaft 1 mal im jahr vor ort anzusehen. von aussen und von innen. tun wir natürlich nicht, aber rein theoretisch wären wir dazu berechtigt.