im echten Leben schwankt ja der Privatanteil der Photovoltaik jedes Jahr. Wie ist das bei der Abschreibung. Muss da der Privatanteil vom ersten Abschreibungsjahr beibehalten werden? Darf der überhaupt neu berechnet werden jedes Jahr?
Der Privatanteil muss jedes Jahr neu berechnet werden. Es zählen die tatsächlichen Verhältnisse. Problematisch könnte es aus umsatzsteuerlicher Sicht sein, wenn innerhalb der ersten 5 Jahre der Anteil der Einspeisung unter 50% fällt und eine Vorsteuerberichtigung notwendig wird. Für alle die auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und sich die Vorsteuer holen - die PV ist nicht untrennbar mit dem Gebäude verbunden, weshalb der Vorsteuerkorrekturzeitraum nur 5 Jahre beträgt also nach 5 Jahren die Option in die Regelbesteuerung widerrufen.
Der Privatanteil muss jedes Jahr neu berechnet werden. Es zählen die tatsächlichen Verhältnisse. Problematisch könnte es aus umsatzsteuerlicher Sicht sein, wenn innerhalb der ersten 5 Jahre der Anteil der Einspeisung unter 50% fällt und eine Vorsteuerberichtigung notwendig wird. Für alle die auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und sich die Vorsteuer holen - die PV ist nicht untrennbar mit dem Gebäude verbunden, weshalb der Vorsteuerkorrekturzeitraum nur 5 Jahre beträgt also nach 5 Jahren die Option in die Regelbesteuerung widerrufen.
Das würde vielleicht besser in den längeren Thread passen, aber trotzdem hier die Frage: wie genau sind denn die 5 Jahre gemeint? Wenn ich seit 03/2022 eine UID habe, kann ich dann schon 01/2027 für AB 2027 wieder zurück in die Kleinunternehmerregelung oder erst ab 2028?