Hallo
Habe neulich im Postkasten ein Schreiben vom Rauchfangkehrer vorgefunden, dass ich mich zwecks Termins für eine Überprüfung des Gasbrennwertgerätes mit ihm in Verbindung setzen soll.
Der Grund wäre eine Änderung im Gesetz, wodurch nun sämtliche Gasbrenntwertgeräte mit einer jährlichen "Pickerlüberprüfung versehen werden müssen(habe das Schreiben jetzt nicht bei der Hand).
Ich meine mich zu erinnern, dass früher nur Gasheizungen ab 15kW so eine Überprüfung benötigt hatten und scheinbar wurde dies nun für sämtliche Gasheizungen erweitert. Unser Gerät hat 12kW.
Kennt jemand diese Gesetzesänderung bzw. wo kann ich soetwas nachlesen?
Muss ich diese Überprüfung vom Rauchfangkehrer machen lassen oder kann ich auch einen befugten Installateur oder die Wr. Netze oä. damit beauftragen?
Bundesland ist Wien.
mfg
Sektionschef
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