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Planungskosten

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  •  Hamai43
22.6. - 9.7.2012
19 Antworten 19
19
Hallo!
Jetzt, da wir endlich unsere Vorstellungen vom Eigenheim in Form von Skizzen auf Papier gebracht haben, suchen wir einen kompetenten Planer. Wir sind uns aber nicht klar, ob wir einen planenden Baumeister oder einen Architekten beauftragen sollen. Mit wem habt ihr euer Haus planen lassen? Achitekten sollen angeblich das doppelte verrechnen als Baumeister - stimmt das? Wir wollen nur den Einreichplan zeichnen lassen - Strichskizzen haben wir bereits. Aber es ist nicht immer der Preis der ausschlaggebend ist, auch die Qualität der Planung ist uns sehr wichtig. Gibt es da einen Unterschied zwischen den beiden? Wir sind für eure Ratschläge sehr dankbar!

  •  secat
22.6.2012  (#1)
Unsere Erfahrung:

Haben den Plan auch mit einem befreundeten Architekt gemacht.
Wir hatten auch schon lange skiziert und auch im Google Sketchup sehr viele 3D Modelle gemacht.
Trotzdem kamen noch einige wirklich viele gute und praktische Ideen und auch Sinn für Gestaltung war vorhanden.
Aber da es eben ein Freund war, hats nicht viel gekostet und wir haben auch nur die CAD files bekommen.
Trotzdem: den vielen Input den wir da bekommen haben, hätte wahrscheinlich ein Baumeister nicht liefern können

Unser Baumeister hat dann aus den Files den Einreichplan gemacht. Er musste aber nach Absprache mit dem Statiker noch ein paar Sachen ändern.
Das hat uns garnichts gekostet da wir das so ausgehandelt haben bei der Auftragsvergabe.

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  •  fragezeichen
22.6.2012  (#2)
Da gehen die Meinungen auseinander - - so wie bei so ziemlich allen Themen rund um den Hausbau!

Wir sind gerade in der Planung und zwar mit einem Baumeister aus der Gegend. Wir haben Fertighausprospekte gewälzt und das Internet nach Ideen durchforstet. Nichts entsprach zu 100% unseren Bedürfnissen und so haben wir nach unserern eigenen Vorstellungen mit der Planung begonnen.
Wir hatten dann einen ziemlich genauen und ausgetüftelten Plan auf Millimeterpapier (ungefähr nach 100 verworfenen Versionen). Trotz viel Recherche hat man als Laie über gewisse Abmessungen zB von Treppen etc. unserer Erfahrung nach nicht genug Ahnung, damit gleich alles wirklich umsetzbar ist.
Daher ist es mal gut, sobald man mit dem eigenen Vorentwurf fertig ist, damit zum Baumeister zu gehen und sich einen richtigen Entwurft davon zeichnen zu lassen. So tauchen Problemstellen auf und könnten gemeinsam ausgemärzt werden.
Je offener man bei der Quadratmeterzahl nach oben hin ist, umso einfacher die Planung, das ist mein Eindruck. Denn bei viel Fläche krieg ich alles irgendwie unter.
Wir peilen aber maximal 150m² an und nachdem ich wegen Heimarbeit ein Büro im EG brauche, war das ein relativ langer Kampf vor allem weil für uns eine platzsparende Küche-Essen-Wohnen-Einraumkombination nicht in Frage kam.

Also erst einmal genau eruieren was man braucht und schauen, dass man ein Gefühl für Abmessungen und Platzbedarf von Gängen, Treppen, Türen, Einrichtungen bekommt (Wandstärken von tragenden Wänden nicht vergessen!). Dann die Skizze samt Wandstärken auf Millimeterpapier zeichnen und schauen, ob sich alles ausgeht.
Dann ab damit zum Bauzeichner.

Einen Architekten würde ich persönlich nicht bemühen, da die gerne ihre Kreativität übermäßig ausleben wenn du sie nicht mit genauen Angaben in die SChranken weist. Für Freunde von Galerien und Lufträumen, sowie eher platzverschwenderischen Lösungen ist der Architekt sicher besser geeignet - so meine Meinung!

Wir werden für den Einreichplan ca. 1500 und 300 € für den Energieausweis zzgl MwSt bezahlen - so als Anhaltspunkt für dich. Aber auch hier gehen die Preise stark auseinander und verhandeln kann nie schaden!

Viel Spaß beim Planen!

Das ?

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  •  Hamai43
22.6.2012  (#3)
Danke für die ersten Antworten!
Ich kann daraus schließen, dass ein Baumeister zur Planung zu bevorzugen wäre (Preis, Praxis, usw...).
Bin aber weiter auf eure Erfahrungen gespannt welche eine große Entscheidungshilfe für uns sind!

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  •  chris5020
22.6.2012  (#4)
meine erfahrungen waren - dass die meisten Baumeister inzwischen auch die (inzwischen nicht mehr gültige) HOA für die Berechnung verwenden.

1.) Architekt - 48,- inkl. / qm Wohnfläche
2.) Architekt - lt. HOA, ca. 3-4% von den geschätzten Kosten
3.) Baumeister - lt. HOA, ca. 3-4% von den geschätzten Kosten
4.) Baumeister - lt. HOA, ca. 3-4% von den geschätzten Kosten
5.) Baumeister - 5 Euro exkl. / qm WF + Energieausweis extra

wobei für die Schätzung meist mit 2.000 - 2.400 Euro / qm angenommen wurden, wodurch für 150qm dann knapp 350.000 Euro
rausgekommen sind, damit waren die Kosten etwa bei 10.000-12.000
für die Planung.

Hängt vor allem von 2 Faktoren ab:
* Stadt oder Land
* alt oder jung

Im Endeffekt wirst ja nachdem wieviel du selber machst im Bereich zwischen 1.500 und 5.000 Euro liegen



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  •  Hamai43
23.6.2012  (#5)
Das heisst eine Architektenplanung beläuft sich auf etwa 10.000 - 12.000? Ist für einen Einreichplan doch etwas heftig. Doch eines versteh ich trotzdem nicht - OK Preisunterschied Stadt/Land geht noch, aber wie ist der Unterschied zwischen alt und jung zu verstehen?

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  •  chris5020
23.6.2012  (#6)
alt und jung - junge Baumeister sind auf der Suche nach Aufträgen und damit günstiger, alte tun sich das nicht an.
Ausserdem ist Erfahrung ja auch was wert.

die 10.000 beziehen sich auf geschätzte Baukosten von 350.000 Euro

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  •  creator
  •   Gold-Award
23.6.2012  (#7)
meine meinung über archis im efh-bereich darf als bekannt - gelten. diese schließt bm, die die nicht mehr zulässige archi-hoa anwenden, ein. 10k für die planung sind für eine efh-planung schlicht wucher, da kann mir niemand erklären, dass da mehr als 3k gerechtfertigt wären, wenn fast jeder unanhängige planer einen einreichplan samt bauverhandlung um rund die hälfte hinkriegt.

meinen planer hab' ich schon öfter gepostet, aber kostenmäßig sollte fast jeder planer in etwa gleichauf liegen: http://www.firmenabc.at/daniel-struebl_EluA
http://woellersdorf-steinabrueckl.riskommunal.net/system/web/gelbeseite.aspx?typ=1&bezirkonr=0&detailonr=222610715&menuonr=221464892
wenn ihr eh schon mit sketchup halbwegs brauchbare vorarbeiten geleistet habt, kann das jetzt ned die welt kosten.

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  •  chris5020
23.6.2012  (#8)
kann ich nur zustimmen - die Preisvorstellungen gemäß HOA sind echt überzogen, vor allem unterscheiden die nicht wie viel Vorarbeiten bereits geleistet wurden.
Sicher gibt es Leute, die ohne Idee einen Plan haben wollen, dann ist das schon ein ganz schöner Aufwand, aber wenn man sich schon sehr gut vorbereitet hat, denn geht es hier meist nur um das Zeichnen und das ist ein überschaubarer Aufwand.
Hängt natürlich auch immer ein wenig von den Gegebenheiten ab, also ob es eine ebene Wiese ist oder ein Hang oder eine blöde Grundstücksform.

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  •  Hamai43
24.6.2012  (#9)
Habe heute mit einem Bekannten gesprochen, der sein Haus bei einem Baumeister planen hat lassen. Der Preis für den Einreichplan war 3.600 Euro. Er hat sich auch mit einem Architekten zusammengesetzt, dieser hatte aber seinen Aussagen nach nicht sehr viel Ahnung von der Praxis und war auch etwas überheblich. Auch vom Preis her sehr überteuert!!!
Meine Frage an Creator: Danke für die Weiterleitung deines Planers. Nur, darf ein Bauzeichner den Plan auch abstempeln? Ich dachte immer das darf nur ein Baumeister.
Also werde ich mich weiter auf die Suche nach einen kompetenten Planer machen.


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  •  chris5020
24.6.2012  (#10)
Energieausweis - Pass ja auf, dass im Preis auch der EA EA [Energieausweis] enthalten ist, manche verlangen dafür zwischen 300 und 500 extra

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  •  Hamai43
24.6.2012  (#11)
Danke für den Tipp, auf den hätte ich total vergessen!!!

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  •  creator
  •   Gold-Award
24.6.2012  (#12)
du musst nur "fachleute und bauführer", die - "gewerberechtlich oder als ziviltechniker" hiezu befugt sind, betrauen - so oder ähnlich steht's in allen bauordnungen (hier: nö). ziviltechniker haben ein eigenes berufsrecht und sind von der gewerbeordnung ausgenommen, beratende ingenieure (=ingenieurbüros nach §134 gewo) dürften auch "abstempeln" (ich nehme an, vor behörden vertreten, wenn das die frage ist, aber ned baumeister spielen). natürlich ist es sinnvoll, wenn sich planer und ausführender baumeister als bauführer verstehen...

zitat..
Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure)

§ 134. (1) Der Gewerbeumfang der Ingenieurbüros (§ 94 Z 69) umfasst die Beratung, die Verfassung von Plänen, Berechnungen und Studien, die Durchführung von Untersuchungen, Überprüfungen und Messungen, die Ausarbeitung von Projekten, die Überwachung der Ausführung von Projekten, die Abnahme von Projekten und die Prüfung der projektgemäßen Ausführung einschließlich der Prüfung der projektbezogenen Rechnungen sowie die Erstellung von Gutachten auf einschlägigen Fachgebieten, die einer Studienrichtung oder einem mindestens viersemestrigen Aufbaustudium einer inländischen Universität, einer Fachhochschule oder Hochschule künstlerischer Richtung oder einer einschlägigen inländischen berufsbildenden höheren Schule entsprechen.

(2) Der Berechtigungsumfang der Ingenieurbüros für Innenarchitektur umfasst sämtliche Befugnisse des Ingenieurbüros im Sinne des Abs. 1. Berührt die Tätigkeit des Ingenieurbüros für Innenarchitektur statisch relevante Bauteile, so ist deren konstruktive Bearbeitung und statische Berechnung durch einen hiezu Befugten durchzuführen.

(3) Ingenieurbüros dürfen nicht auf Fachgebieten begründet werden, die den Baumeistern, Brunnenmeistern, den Zimmermeistern oder den Steinmetzmeistern einschließlich der Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher vorbehaltene Tätigkeiten umfassen. Dies gilt nicht für Ingenieurbüros für Innenarchitektur im Rahmen des Abs. 2 und für Ingenieurbüros für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft im Rahmen ihres Fachgebietes.

(4) Gewerbetreibende, die eine Berechtigung gemäß Abs. 1 besitzen, sind im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung zur Vertretung des Auftraggebers vor Behörden oder Körperschaften öffentlichen Rechts berechtigt.

(5) Der Berechtigungsumfang von anderen reglementierten Gewerben wird durch Abs. 1 nicht berührt.

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007517

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  •  hausmaus
  •   Bronze-Award
24.6.2012  (#13)
Hallo zusammen emoji - Wir hatten einen groben Plan von einem Baumeister der uns gefiel... aaaber nur zu 90%... darum haben wir auch auf einen Archi gesetzt und der hat uns nach einem langen Vorgespräch dann einen Plan gezeichnet, als hätte er uns direkt ins Herzerl gesehen. Ein für uns wunderschönes Haus, genau passend zu unseren Wünschen - und wir hatten ein kleines Haus vor, da gabs nicht viel Spielraum (Büro und so). Meine Meinung: Der Archi war besonders gut, da hatten wir viel Glück. Gekommen ist's dann aber ganz anders, denn wir haben dann kein Haus auf dem Lande gebaut sondern ein "gebrauchtes" in der Stadt gekauft.
Hausmaus

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Hallo Hamai43,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Planungskosten

  •  Thomas13
2.7.2012  (#14)
@creator - Ich hab gerade in der BO BO [Bauordnung/Baugesetz] nachgesehen und nach dem Punkt/Thema "ingenieuren +abstempeln" gesucht.

Meiner Meinung nach dürfen beratende Ingenieure nicht gegenüber der Gemeinde als Planverfasser und schon gar nicht als Bauführer auftretten.
So darf zum Beispiel ein Zeichenbüro, NUR Pläne nach Vorgaben abzeichnen! Es gibt einige Ingenieurbüro/ Zeichenbüro das Wort Architektur verwenden und auch als Planverfasser + Bauaufsicht/Bauleitung auftretten - Diese Büros sind bei weitem keine Architekten oder Baumeister.
Meist wird dies auf den Gemeinden leider nicht kontrolliert.
Falls ich falsch liege, bin ich gerne für Korrekturen offen.

Zitat creator:
"...., beratende ingenieure (=ingenieurbüros nach §134 gewo) dürften auch "abstempeln" (ich nehme an, vor behörden vertreten, wenn das die frage ist, aber ned baumeister spielen)..."

Danke für euere Aufmerksamkeit.

mfG

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  •  Thomas13
2.7.2012  (#15)
Zusatz - Ach ja, hab vergessen, dass das Thema "abstempeln" zu unterscheiden ist:
- Energieausweis (kann sein dass dies die Ing.Büros dürfen)
- Einreichplan (glaub dis ist nicht möglich).

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  •  creator
  •   Gold-Award
2.7.2012  (#16)
es kommt auf die befugnisse jener, die im ingenieursbüro - sitzen, an. so sind nach dem ziviltechnikergesetz, welches in architekten und ingeniuerskonsulenten unterteilt, diese sehr wohl zur planverfassung, nicht aber zur ausführung berechtigt. dementsprechend braucht es sowieso jemanden, der die ausführung übernimmt. wäre bei archis jetzt ned der streitpunkt, bei baumeistern, die im ingeniersbüro sitzen, auch nicht.
verfassen von plänen ist ja schon nach der gewo - zitat oben - gestattet. hier wird eben nach den befugnissen der personen in den ingenieurbüros zu unterscheiden sein: http://www.ig-architektur.at/cms/media/pdfs/architekturpolitik/ZTG/IA_Gesamtauftrag_VerfvBauplaenen_021002.pdf

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  •  Thomas13
2.7.2012  (#17)
Ich hätt noch einen konkreten Fall: - Es handelt sich um einen Ingenieur welcher in einem "Zeichenbüros" sitzt; gem. WKO-Seite:
"FG Gewerbliche Dienstleister Zeichenbüros (Zeichnungen nach vollständig vorgegeb.Angaben)"

Ich glaub, dass dieses Büro nicht berechtigt ist.

Das ganze ist etwas kompliziert, Danke für den Link der ist nicht schlecht (aber auch etwas schwer).

__________

Nochmal allgemein: Dürft nun ein Ingeneurbüro (ohne Ziviltechniker, ohne Arch. ohne Baumeister im Büro) als Planverfasser bzw. Bauführer auftretten - was ich herauslese nicht, nur für die Innenarchitektur und für Vorentwürfe.

Vielen Dank für die konstruktive Diskussion.

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  •  creator
  •   Gold-Award
2.7.2012  (#18)
hier mal ein weiterer artikel: http://www.ingenieurbueros.at/media/Vpc_Basic_DownloadTag_Component/40-242-114-248-115-downloadTag/default/27b60c17f948edc808db393078851588/1338902642/200935_asp.pdf

zitat..
Dürft nun ein Ingeneurbüro (ohne Ziviltechniker, ohne Arch. ohne Baumeister im Büro) als Planverfasser bzw. Bauführer auftretten


laut dieser ausgangslage/angabe als planverfasser nur für teilpläne laut befugnis (die ich hier nicht näher hinterfragen kann - in der praxis grundvoraussetzung).

die eigenschaft als bauführer nach bauordnung wäre zudem noch von jener des auftraggebers/vertretenen bzw. vollmacht zu unterscheiden - vgl. z.b. §25 abs 2 nö bauordnung http://www.bauordnung.at/oesterreich/niederoesterreich/niederoesterreich_bauordnung_paragraph_25.php ,



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  •  Thomas13
9.7.2012  (#19)


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