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Ich habe die SuFu genutzt und auch die Antworten von Karl10 gelesen. Ich würde einen 50m3 großen Pool in Nö im Grünland errichten wollen. (Hanggrundstück, er würde aber natürlich eingegraben werden) Es wird hier mit Begründung Geländeveränderung und Betonieren im Grünland seien nicht erlaubt und die Nachbarn könnten dies beanstanden,als "problematisch" deklariert. Hat diese Argumentation irgendeine rechtliche Grundlage? Danke! |
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karl10 hats eh schon geschrieben, ein Pool bis 50m3 im Grünland ist erlaubt, auch wenn er betoniert ist. Grünland und Geländeveränderung ist wiederum ein anderes Thema, für das aber nicht die Bauordnung relevant ist). |
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Kan mann auch Pool in Grünland Freihaltenflache Lärmschutz bauen? |
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Bist sicher, dass diese Bezeichnung so im Flächenwidmungsplan steht???? |
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Ja, es steht Ggü Lärmschutz (im Nachbar Garten) Es ist neben Gleisen.. |
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Oben hast geschrieben "Grünland Freihaltefläche" (Abkürzung Gfrei) und jetzt is es "Grünland Grüngürtel" (Ggü)!? Sind ja 2 verschiedene Dinge. Is schon immer verwirrend..... Und ja: ein bewilligungs- und anzeigefreier Pool wird möglich sein. |
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