Hallo!
heute habe ich endlich mal erfahren, was sich bei meiner Bewilligung spiesst.
Lt. Ansicht des zuständigen Sachbearbeiters zählt mein Pool (8x4) mit hoher verschiebbarer Überdachung (5x8,4) als eigenständiges Gebäude und erfüllt damit die Abstandsvorschriften
$25 (3) BBG nicht, diese müssen 8m zum Wohnhaus sein
Ort ist Salzburg Stadt.
http://www.bauordnung.at/oesterreich/salzburg/salzburg_baugru_abschnitt_3.php
Irgendwie verstehe ich das nicht, denn das dürfte doch maximal als eingeschossiges Nebengebäude gelten, wenn überhaupt.
Hat wer Tipps für mich?
danke, chris
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