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wenn ihr zu 3. Eigentümer seid - solltet ihr zu 3. über den Belag der Zufahrt entscheiden.
Im Extremfall will einer asphaltieren - einer schottern und einer pflastern ..... es wäre sicher ratsam sich mit den anderen Eigentümern abzusprechen und hierbei auch die Kostenübernahme bzw. Kostenteilung zu thematisieren. |
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Genaugenommen darfst du wahrscheinlich nicht mal asphaltieren ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer.
Es gibt hier ein paar Fragen: - wer ist/sind die Eigentümer der Strasse - wer hat hier Wegerechte (auch die Wiese?) Sollte man auf jeden Fall auch mal gleich klären, was ist wenn hier weiter gebaut wird, wer dann welchen Kostenanteil trägt, wer für die Erhaltung und Räumung aufkommt, ... |
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Eigentümer, Grunddienstbarkeit des Geh-, Fahrt- und Leitungsrechtes sind hier gleich auf alle 3 aufgeteilt.
D.h. einfach mal mit den Nachbarn abklären. Wenn hier aber nur meine Partei auf ein Asphaltieren drängt, werde ich wahrscheinlich im schlechtesten Fall auch alleine auch die Kosten tragen, oder? |
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Wenn die sagen: "Soll uns recht sein, wenn du das asphaltierst, aber zahlen tust allein" - naja, dann is halt so. Wenn du sie dazu bringst mitzuzahlen - naja, dann hast Glück gehabt. Generell gilt: egal, was du machst, du brauchst deren Zustimmung (und zwar nachvollziehbar, d.h. schriftlich) |
Das darfst nicht uns hier fragen, sondern die Miteigentümer!