|
|
||
Betreffend Bank: Es steht zwar in den Pfandbestellungsurkunden der verschiedenen Institute, dass bauliche Veränderungen insbesondere dann, wenn sie wertmindernd sind, vorher anzuzeigen bzw. zustimmungspflichtig sind. Im aktuellen Fall wird der Wohnraum erweitert und damit der Wert des Besicherungsobjektes erhöht - informieren würde ich die Bank dennoch vorher. Betreffend Landesdarlehen: gute Frage - auf die ich keine Antwort weiß. Ich würde bei der entsprechenden Stelle anfragen. |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]