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man sollte begriffe möglichst korrekt verwenden, - möglich, was es aber sicher gibt, ist gewährleistung. hier mal wieder ein orf-link: http://helpv1.orf.at/index.html@story=3937 dazu ist folgendes anzumerken: hat er definitiv nicht, denn er hat einen anderen fehler dabei verursacht, der vorher nicht da war. damit läuft für die reparaturleistung wieder die gewährleistungsfrist, wobei innerhalb der ersten 6 monate die beweislastumkehr gilt, heißt: die firma muss beweisen, dass alles ok ist. ob der kundendienst bei der ersten reparatur das austauschmaterial beschädigt hat, ist halt fraglich - wirst wohl die austauschteile nimmer haben. kleine anmerkung, weil's passt: ich lass' mir beim auto auch immer die austauschteile zumindest zeigen... die mail hat auch ein paar fehler: "reklamation vom xxx betreffend des nach reparatur vom xxx, rechnung xxx erstmals aufgetretenen schadens erneut in der gewährleistungsfrist eine rechnung nr xxx ihv 172,32€ gestellt haben" "verbesserung im rahmen der gewährleistung" die rechnung ist daher völlig ungerechtfertigt und der rabatt schlicht ein versuch, halt noch was rauszuschlagen. "verschlimmbessern" ist keine ordnungsgemäße reparatur... |
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Ich habs vielleicht ein bisl missverständlich geschrieben.
Also jetzt konkret: Beim ersten Besuch wurde eine Pumpe getauscht, weil der GS nicht mehr ordentlich gespült und abgepumpt hat. Das hat meine Frau auch gesehen, sie war dabei wie er das Trum ausgewechselt hat. Nach der ersten Reparatur hat der GS wieder ordentlich gespült und abgepumpt...nur ist seitdem dieses laute Geräusch am Ende des Programms aufgetreten....das es vorher nicht gab. Das war aber beim 2. Reparaturversuch nach Ausführen eines Testprogramms (da lauft irgendein Programm mit 15 minuten) nicht vorhanden und er hat eben auf Verdacht irgendeine Abdeckung eingebaut, da das anscheinend eh ein bekanntes Problem ist. Das Geräuschproblem gabs vor dem 1. Besuch nicht. Die berufen sich jetzt darauf, dass das 2. Problem nix mit dem ersten zu tun hat und das 1. Problem korrekt behoben worden ist. Hier noch die Antwort im Wortlaut: "Sehr geehrter Herr xxx, wir danken für Ihr u.a. Mail und bedauern sehr, dass bei Ihrem Gerät Störungen aufgetreten sind und Ihnen dadurch Kosten und Unannehmlichkeiten entstanden sind. Wir versichern Ihnen, dass die Geräuschprobleme in keinerlei Zusammenhang mit dem Kundendienstbesuch am xxx zu sehen sind. Unser Kundendiensttechniker hat die von uns erbrachte Leistung korrekt an Sie verrechnet. Um Ihnen jedoch entgegenzukommen, erklären wir uns ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit, in diesem Fall die Hälfte der Reparaturkosten aus unserer Rechnung xxx vom xxx in Kulanz zu übernehmen. Eine dementsprechende Gutschrift erhalten Sie mit getrennter Post. Wir hoffen, dass die getroffene Kulanzlösung Ihre Zustimmung findet und ersuchen Sie, den noch offenen Rechnungsbetrag ehestmöglich zur Einzahlung zu bringen." Aja, sie geben lobenswerterweise 2 Jahre Garantie auf kostenpflichtige Reparaturen (http://www.siemens-home.at/service/werkskundendienst.html). Wie soll ich denen jetzt beibringen, dass ich das nicht zahlen will? Danke für deine Hilfe. |
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versichern ist zuwenig, beweisen (weil innerhalb von 6 monaten beweislastumkehr) ist pflicht - und genau das können sie nicht. daher wird gesetzlich vermutet, dass der schaden durch die reparatur verursacht worden ist. da liegt der knackpunkt: den test nicht voll abgewartet und dafür über die rechte aus gewährleistung gettäuscht bzw. blödsinn gesabbelt. nennt sich "culpa in contrahendo" bzw. verschulden bei vertragsabschluss, weil erst dadurch der erneute reparaturauftrag so wie gehabt erteilt und durchgeführt wurde. das würde ich so auch schriftlich ansprechen. hätte er die 1,5 stunden abgewartet, hätte er das geräusch zum ende des vollprogramms auch erkennen und sich die unnötige abdeckung sparen können. wenn ihnen die argumentation ned passt, sollen's das gegenteil beweisen... beweislastumkehr ist was feines. https://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:yUvifIhZxQ8J:www.uibk.ac.at/zivilrecht/mitarbeiter/jordan/lehrveranstaltungen/grundzuege/module/pps/gewaehrleistung/gewaehrleistung.pps+gew%C3%A4hrleistung+933+abgb&hl=de&gl=at&pid=bl&srcid=ADGEESi0Fk-w8DvkAW1kirk3tENaawyiBeFfdV6elGQ9udy8gfPG5CvuzS1ICR4KKzfaWxzTW2Etggig_E0g4tobhZ7A1bhlQhA_xGsxbQq92d8ojxrArVyR86MAOQeB-OWE_r9LcaSp&sig=AHIEtbSvUVnmABFFLrVLv8_3UBn-XOfA2Q |
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@creator - Leider sehen sie das immer noch nicht ein und bleiben bei ihrem Vorschlag, die Hälfte der Reparatur aus Kulanz nachzulassen.
Sie sind nach wie vor der Meinung, dass der Testlauf fehlerfrei war (war er ja auch, das Problem ist da nicht aufgetreten, sondern seit der 1. Reparatur immer am Ende eines Vollprogramms) und der Schaden somit keinen Zusammenhang zur 1. Reparatur hat. Die Preisfrage ist jetzt, wie ich da weitermachen soll. Mich persönlich ärgert das maßlos, da einerseits die Reparaturpreise jenseits von gut und Böse sind (1. Reparatur 240 €, 2. Reparatur 180 €), ich eh das Topmodell gekauft habe (ca. 1000 €, Listenpreis knapp 2000 €), das Ding 4 Jahre alt ist usw. Daß es mich persönlich ärgert, ist natürlich kein Argument... Egal, ich fürchte, dass ich mit dem Mail Pingpong nicht weiterkomme. Soll ich das ganze gleich meiner Rechtschutzversicherung übergeben? Ich hab folgendes per mail geschickt: "Sehr geehrte Frau xxx, Sie haben aufgrund meiner Reklamation vom 27.9.2012 bzw. 1.10.2012 betreffend des nach kostenpflichtiger Reparatur vom 6.4.2012 erstmals aufgetretenen Schadens erneut in der Garantie/Gewährleistungsfrist eine Rechnung (xxx) in Höhe von 178,32 € gestellt. Der Schaden (Geräuschproblem) ist im Zuge der 1. Reparatur vom 6.4.2012 aufgetreten und wäre durch einen Testlauf des Vollprogramms auch eindeutig feststellbar gewesen. Deshalb handelt es sich beim 2. Kundendienstbesuch um eine Verbesserung im Rahmen der Gewährleistung/Garantie und ich bitte deshalb um Stornierung der Gesamtrechnung (xxx) vom 30.11.2012, wie schon in meiner vorigen Mail vom 3.1.2013 erwähnt. Mit freundlichen Grüßen xxx " Die haben folgendes geantwortet: "Sehr geehrter Herr xxx, bezugnehmend auf Ihr u.a. Mail nehmen wir wunschgemäß nochmals Stellung wie folgt: Beim abschließenden Probelauf der Reparatur am 06.04.2012 hat Ihr Gerät ordnungsgemäß funktioniert. Eine neuerliche Störung haben Sie uns jedoch erst am 28.09.2012 gemeldet, also erst nach beinahe einem halben Jahr. Aus unserer Sicht besteht somit kein Zusammenhang zwischen den beiden Reparaturen. Dessen ungeachtet haben wir – um Ihnen entgegenzukommen – uns bereit erklärt, die Hälfte der Reparaturkosten zu übernehmen. Wir ersuchen jedoch um Verständnis, dass wir darüber hinaus keine Möglichkeit sehen, weitere Kosten zu übernehmen. Wir bedauern, Ihnen in diesem Fall keinen anderen Bescheid geben zu können und verbleiben mit freundlichen Grüßen xxx |
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Hallo gdfde, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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ich würde mit der Rechtschutzversicherung Kontakt aufnehmen, ich glaube es zahlt sich nicht aus sich hier weiter zu ärgern... |
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aber mal ehrlich, was würdest du tun wenn dir jemand nach fast einem halben jahr mitteilt das du damals nicht ordentlich repariert hast? auch wenn es so sei, ich würde dir dort kein wort glauben nach dieser langen zeit.
aber der rechtsverdreher wirds schon so richten können das passt. |
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@deejay
Es is im Endeffekt egal, ob es 2 Tage oder 2 Jahre (in dem Fall der Garantiezeitraum) bzw. 6 Monate (bei Gewährleistung) dauert. Da muß er eben beweisen können, dass es so ist. In dem Fall kann er das nicht...konnte er ned mal nach dem 2. Kundendienstbesuch, weil er selbst da den Fehler ned gefunden hat (mit dem 15 Minuten Testprogramm) und hat auf Verdacht irgendein Trum eingebaut, das bekannte Probleme beheben soll (warums dafür keine Rückrufaktion gibt, ist mir allerdings auch ein Rätsel...bei den Autos funktioniert das ja auch). Dann müssens halt ihre Testprozedur ändern, wenn die nicht alle Fehler erkennt. Jetzt zu sagen, dass es damit nix zu tun hat und dafür noch rel. viel Geld verlangen, ist ein bisl zu einfach gemacht. |
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... nicht aufregen - einfach nicht zahlen und dokumentieren, - dass die ja von sich aus schon 50% nachlass geben wollten. da heißt es einfach abwarten, sollen die doch schauen, wie sie ihr geld kriegen. rechtsschutzdechung einholen und abwarten - es steht wieder mal eine fette pizza, dass die max. noch ein bissl rummosern und das war's. unter 100 e einklagen ist zudem schon schwer am rechtsmissbrauch, mit der ausgangslage sowieso aussichtslos, da kommt keine klage und selbst wenn, hast eh die rechtsschutz und kannst denen dann mal hübsch aufrechnen... einfach cool bleiben... und sauber in den begrifflichkeiten. garantie ist wurscht, es geht um gewährleistung.
für jede falsch oder unberechtigt ausgestellte rechnung einen € und gates, mittal & co sind arme schlucker... |
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@creator - Ja, is mir eh klar, dass wegen den paar € ned der große Rechtsstreit ausbrechen wird...und wenn die RS die Rechnung übernehmen sollte, weil ihnen der Aufwand zu hoch sein würde, solls mir auch recht sein.
Weil du Garantie und Gewährleistung angesprochen hast und nochmal darauf hingewiesen hast, das sauber zu trennen... Ich versteh nicht, warum deiner Meinung nach die Garantie wurscht ist. Sie bieten 2 Jahre Garantie auf kostenpflichtige Reparaturen. Ja, ich weiß, die Gewährleistung ist 6 Monate und per Gesetz definiert, Garantie eine freiwillige Leistung. Aber wenn sie 2 Jahre Garantie anbieten (und mit der Reparatur auch mitverkaufen), dann müssen sie sich auch dran halten...oder irre ich mich da? Zu dem konkreten Fall jetzt...soll ich jetzt einfach nix mehr tun (die Emails sind eh dokumentiert, Rechnungen auch) und warten, bis sie mich verklagen oder denen noch abschließend eine Mail schreiben, dass ich das aus den vorher schon erwähnten Gründen nicht bezahle. Bin zudem dann auch gespannt, ob sie mich dann wegen der unbezahlten Rechnung auf die Bonitätsblacklist ala deltavista usw. setzen |
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die garantiebedingungen kenn' ich ja nichtgewährleistung steht im gesetz. wenn die bedingungen für die garantie zutreffen, hast einen zusatzlichen grund, nix zu zahlen und entspannt abzuwarten. einfach abhaken den fall, da braucht man nix mehr tun. wennst noch was in den fall investieren willst und dir so fad ist, kannst auch noch hübsche mails mit zusätzlichem bezug auf die garantie schreiben, notwendig ist das nicht.
die blacklists kannst nie ausschließen, da würden's aber auch dafür haften, weil ja unberechtigt... und deltavista ist ja nur eine von ca. 45 auskunfteien, die mit daten aller art rumschupfen, 13 davon wirtschaftsauskunfteien: http://diepresse.com/home/meingeld/verbraucher/642381/Schwarze-Listen_Sie-sind-leider-nicht-kreditwuerdig wahrscheinlich wartest da ewig, bis die klagen... wahrscheinlicher ist, dass die da noch irgendwie rumseiern und zahlungserinnerungen o.ä. schicken. |
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Bis jetzt hat sich weder die Rechtschutzversicherung (sie haben nach Anruf von mir alles bekommen und prüfen noch), noch der Kundendienst gemeldet...
Bin mal gespannt |