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War es ein Amtssachverständiger, dann wirst du keine Chnace haben, einen anderen zu erzwingen. War es kein Amtssachverständiger, dann kannst du einen solchen (erfolgreich) einfordern, wenn ein solcher "verfügbar" ist. War es ein Privatsachverständiger und ist ein Amtssachverständiger nicht verfügbar, dann wirst du auch den Privatsachverständigen nicht wegbekommen. Im Übrigen: Hat der Sachverständige etwas ungesetzliches gefordert oder gesagt?? Wenn ja, dann brauchst keinen Sachverständigenwechsel, sondern musst ihn halt widerlegen. Wenn alles gesetzeskonform war, was er sagte/verlangte, dann liegts an dir und nicht am Sachverständigen. Was genau hat er eigentlich (im Widerspruch zu dir) gesagt?? Im welchem Bundesland bist du? |
War es ein Amtssachverständiger oder ein Privatsachverständiger? Gesetzlich ist die Baubehörde verpflichtet, einen Amtssachverständigen beizuziehen, wenn ein solcher "verfügbar" ist.