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Putzschacht für Kanal

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  •  Norbach
10.6. - 16.6.2016
10 Antworten 10
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Hallo,

wer kann mir sagen, ob ein Putzschacht für den Kanal in OÖ Pflicht ist? Kostet ja wieder extra, für was, das man in 100 Jahren vermutlich nicht brauchen wird.

Da der Kanal bei mir im Keller auf etwa 1 Meter Höhe rausgeht würde ich dort eine Putzmöglichkeit vorsehen.

Der Hauskanal wär ab Kellerwand ca. 11 Meter lang und hat einen 90 ° Bogen und einen 45 ° Bogen und wär dann im öffentlichen Schacht. Gefälle 2 ° und mehr geht sich locker aus. Wenn ich den Kanal am anderen Ende rausgehen lasse, dann wär es nur ein 45 ° Bogen.

  •  Klamsi75
10.6.2016  (#1)
Du brauchst einen Übergabeschacht (Putzschacht) vor der Grundgrenze.
Sofern erforderlich würde dort auch eine Rückstauklappe montiert werden!

Alleine aus Reinigungszwecken schon mal sinnvoll.

Außerdem musst Du ja vermutlich auch Deine Oberflächenwässen dort anbinden, noch ein Pluspunkt für den Schacht!

90° Boden beim Kanal???? Kann mir das so nicht vorstellen! Wird sicherlich nur ein 45° Boden sein!

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  •  Norbach
10.6.2016  (#2)
Brauchen - oder muss ich einen haben? Von NÖ habe ich es gelesen, dass es Pflicht ist, aber gilt das auch für OÖ?

Rückstauklappe brauche ich keine, weil ich keinen Abfluss unter der Rückstauebene habe. Und Regenwasser nimmt die andere Richtung in den Sickerschacht.

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  •  Klamsi75
13.6.2016  (#3)
Ist verpflichtend! Kannst ja sicherheitshalber bei der Gemeinde nachfragen!
Gemeinde kommt ja auch Deinen Kanalanschluss kontrollieren, vor Ort.

Oberflächenwasser (von befestigten Flächen, sprich Zufahrt und Vorplatz etc.)) musst in den Schmutzwasserkanal einleiten! Kann ja verunreinigt sein, also im Sickerschacht nicht zulässig.
Alleine dafür ist dann der Schacht schon sinnvoll!



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  •  goaspeda
  •   Gold-Award
13.6.2016  (#4)
@Klamsi:

Ich wohne in OÖ, aber da war nie wer von der Gemeinde bei mir um den Kanalanschluss zu kontrolieren.

Ich hab genau die selbe Situation wie Norbach, und auch keinen Putzschacht.
Kanalrohr geht 80cm über fertigen Boden raus.
Keine Rückstauklappe (dafür aber auch kein WC und keine Dusche im Keller möglich). Aber das würde eh nur mit Hebeanlage gehen.


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  •  Klamsi75
13.6.2016  (#5)

zitat..
357625 schrieb:
Ich wohne in OÖ, aber da war nie wer von der Gemeinde bei mir um den Kanalanschluss zu kontrolieren.


Das steht zumindest bei mir im Bescheid drinnen! Da ich im Baugewerbe arbeite, weiß ich dass das des öfteren verlangt und auch kontrolliert wird.
@goaspeda - Hast vermutlich Glück gehabt oder die Gemeinde nimmt das nicht so genau.
Kontrolliert wir ja auch aus dem Grunde, dass keine Regenwässer in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden. Weiß eh war früher normal, heute sind aber die Kanäle schon so überlastet, dass das schon überprüft wird.

Norbach, für Dich bleibt selbst zu entscheiden und abzuwägen, werde ich kontrolliert oder nicht!

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  •  Norbach
13.6.2016  (#6)
Also wenns Pflicht ist - werde noch mal bei der Gemeinde nachfragen - dann mach ich es natürlich; auch wenn dann niemand zur Kontrolle kommt.

Aber dass das Wasser von der Einfahrt in den Schmutzwasserkanal muss ist mir neu. Warum verlegen die dann um enorm viel Geld einen extra Regenwasserkanal um das Wasser von der Straße extra zu sammeln, wenn das Wasser von dort dann eh nicht geklärt wird. Und das ist ja nicht weniger schmutzig als das Wasser von der Einfahrt.

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  •  Klamsi75
13.6.2016  (#7)
Das Wasser von der Einfahrt kann durch Öl etc. verunreinigt sein, daher ist Einleitung in Sickerschacht nicht erlaubt. Könnte ja so ins Grundwasser gelangen!

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  •  rocco81
  •   Bronze-Award
13.6.2016  (#8)

Wir haben an der Grundstücksgrenze sowas verbaut:

http://www.rohrandmore.at/produkte-pp-kanalschaechte.html

War nicht wirklich teuer.
Lässt sich nach oben mittels normalem Kanalrohr auf das Oberflächenniveau verlängern. Ich werden den Deckel ein par cm mit Erde überdecken und den Rasen drüber wachsen lassen, wenn ich mal hinein müsste muss ich ihn halt ausgraben.


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  •  Shelby
  •   Silber-Award
13.6.2016  (#9)
In unserem Baubescheid wird die Versickerung des Oberflächenwassers im Sickerschacht zu erfolgen hat. Die Einfahrt, da leichte Hanglage, wurde da speziell angesprochen und uns gesagt, dass in der Einfahrt vor der Grundgrenze ein Rigol zu setzen ist, welches in einen Sickerschacht münden muss.

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  •  Norbach
  •   Bronze-Award
16.6.2016  (#10)
Lt. Gemeinde ist kein Putzschacht erforderlich. Lt. GU schon. Aber die paar Betonrohre kosten eh nicht so viel.

Lt. Gemeinde: Oberflächenwasser, auch das von der Einfahrt, muss in den Sickerschacht.
Das Perverse, was mir gestern der GU gesagt hat, dass es keine Regelung dagegen gibt Oberflächenwasser aus der Garage auf die Einfahrt raus laufen zu lassen.

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