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Als Privatperson kannst du nichts absetzen. |
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hab aber das hier gefunden: Bei einer privaten Anlage ist dies wie oben schon angeführt bei Barzahlung nur im Jahr der Anschaffung im Rahmen der Sonderausgaben (bis max. 2.920,-- ohne Alleinverdienerabsatzsatz ansonsten das doppelte) möglich. Bei Kreditfinanzierung können die jeweiligen Kreditzahlungen jeweils im Zahlungsjahr geltend gemacht werden. |
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Hallo Gawan, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Quelle? Das ist fix eine Fehlinformation, Sonderausgaben sind im EStG genau aufgezählt und die PV iwS zählt nicht dazu. |
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https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/was-kann-ich-geltend-machen/Sonderausgaben/sonderausgaben-im-einzelnen.html • Austausch von Heizungsanlagen (verbesserte Heizleistung, bessere Bedienbarkeit) • Austausch der Elektro-, Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen • Einbau von Wärmepumpen, Solar- und Wärmerückgewinnungsanlagen • Einbau von Photovoltaikanlagen • Umstellung auf Fernwärmeversorgung • Maßnahmen zur Verminderung des Energieverlustes oder -verbrauches |
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Du hast Recht, dort steht das noch drinnen bei Wohnraumsanierung. Gilt aber schon lange nicht mehr (nur bis Vertragsdatum 01.01.2016). |
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Hast Du den ganzen Artikel gelesen? Nur absetzbar wenn vor 1.1.2016 und auch dann nur bis incl. 2020 |
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