|
|
||
Die Info hab ich auch von Netz NÖ bekommen. Dafür kann man aber sonst so viel als möglich aufteilen: Von welchem Konto werden die Rechnungen der PV-Anlage und des Elektrikers gezahlt? Auf welches Konto wird der Einspeisetarif überwiesen? Wer beantragt die Förderungen? Welcher Besitzer-Name steht auf dem Prüfprotokoll? Usw. Ich glaub', je mehr Aufteilung, desto besser. Ein gemeinsames Gratis-Konto haben wir auch für die PV-Anlage eingerichtet, dauert ein paar Minuten, dann ist das online schnell erledigt. |
||
|
||
E-Netze Steiermark genau das Gleiche. Wir haben allerdings das Formular für die Rechtsnachfolge bereits abgeschickt und zeitgleich gemeldet (vor ca 2 Monaten). Zuvor hat es 5 Monate gedauert bevor das Rechtsnachfolgeformular bei mir eingetroffen ist. Jetzt(!) kam die Meldung der Energienetze Steiermark, dass es nicht möglich ist. Weiß jemand, was das nun bedeutet? Ich werde mich morgen einmal in die Warteschleifen hängen, bin aber nicht zuversichtlich, dass das etwas bringt. Mail dauert dann wieder Monate bis beantwortet... |
||
|
||
Bei mir war's so (E-Netze Steiermark): Ömag per Rechtsnachfolgeformular die Anlage auf beide Personen gemeldet. Von der Ömag kam dann der Hinweis dies auch dem Netzbetreiber mitzuteilen - E-Netze geschrieben, Antwort war: Beim Zähler bzw. der "Hauptanlage" nicht möglich. Dann wurde mal Zählerstände abgelesen und danach bekam ich nen Anruf der E-Netze: "Sie bekamen von der Ömag die Info das die Anlage auf uns beide läuft, soll das nun beim Bezug auch so vermerkt werden?" Meine Antwort: "Wenn möglich bitte gerne, bekam aber letztens die Auskunft dass das nicht geht!?" E-Netze: "....ja notfalls schon" 😅 Hat die Dame dann erledigt, drauf bekam ich eine E-Mail mit dem Hinweis das mein Anschluss abgemeldet wurde...aber keine E-Mail das die Anlage nun auf beide läuft. Paar Tage später wurden wieder die Zählerstände abgelesen. Heut hab ich (wegen was anderem) nochmal meine neue PV-Netzzusage bekommen (für meine Erweiterung) und da stehen nun schon beide Namen drauf 😊 |
||
|
||
Siehe mein Beitrag oben. Die E-Netze hat mir damals gesagt das es nichts macht wenn der Bezug auf einen läuft. Mein Steuerberater meinte auch das Rechtsnachfolgeformular und Bezahlung/Einkünfte auf Gemeinschaftskonto sicher reichen um eine "gemeinsame Investition und Betrieb" nachzuweisen |
||
|
||
Danke. Dachte mir auch schon, dass ich einfach abwarten was passiert. Bezahlung ist nachweisbar gemeinsam erfolgt. Gemeinschaftskonto machen wir nicht, aber mein Mann bekommt die Hälfte des Betrages von mir mit entsprechendem Betreff überwiesen. Sollte reichen denke ich. |
||
|
||
Kurze Nebenfrage: Es geht um zwei Anlagen, beide in Bgld <25kWp. Eine Jahresabrechnung ist schon gekommen, die andere erst im September. Zwar wurde die Strompreisbremse bzw. Landeszuschuss automatisch abgezogen, aber die Einspeisung normal besteuert. Ist diese separat im Einkommensteuerausgleich anzugeben ODER muss der Energieanbieter dies gleich berücksichtigen? Zählt der Verrechnungszeitraum oder das Kalendarjahr (so wie der Steuerausgleich)? |
||
|
||
Ich bin kein Steuerberater: Wenn du keine weiteren unselbsständigen Einkünfte hast die über den jährlichen Freibetrag hinausgehen musst du bei Anlagen bis inklusive 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] was die Einkommenssteuer betrifft gar nichts machen. Dein EVU macht deine Einkommenssteuererklärung für dich? Spannend. Ich vermute es wurden eher Netzgebühren und sonstige Entgelte abgezogen bzw. die Mwst berücksichtigt. |
||
|
||
Der Gang zum Steuerberater ist bei uns typischerweise im November. Es kommen 3x Miete + PV beim Haus in Bgld (beide Eheleute im Grundbuch), 1xMiete von einer kleinen Wohnung in Stmk (nur Ich im Grundbuch), Pacht und die paar Aktien von der Firma jedes Jahr (Depot und Firma in D). Über den Freibetrag sind wir leicht darüber. Die Hausbewohner Verbrauchen den Großteil des Stroms aber selber. Wie ich das am Ende vom Jahr gegenrechne weiß ich eh auch noch nicht. Wenn ich mich mittels Einkommenssteuererklärung sowieso selbst um Einspeisemenge kümmern muss sehe ich kein Problem, sofern der Eigenverbrauch der Hausbesitzer nicht auch noch versteuert werden muss. Die Rechnung läuft vorerst nur auf mich, kann aber laut B-Energie einfach auf zwei Teilnehmer umgemeldet werden (Abbucherkonto bleibt weiterhin nur meines). Den Gewinn würde ich dann nur angeben, wenn mehr als 2x12500kWh eingespeist wird. Auf dem Papier gehört beiden das Grundstück, Haus und Zähler. Die Errichtung ist laut Rechnungen immer von meinem Konto wegegangen, darf aber meiner Meinung nach keinen Unterschied machen, da Haus und Grund miteinander verbunden sind. Zusammenfassend:
|
||
|
||
Läuft die PV auch über die Firma in DE? Woher kommen die 19%? In AUT haben wir ja 20% Mwst. Dem Steuerberater solltest du die Unterlagen mitgeben wann zu welchen Tarif wieviel eingespeist wurde und welcher Umsatz damit erzielt wurde. Dann wird er das in der Steuererklärung berücksichtigen können - seid ihr jeweils unter 12500 kWh ist die Steuer eben 0. Die Energie Burgenland (?) kennt deinen Steuersatz gar nicht, die kennen nur die Mehrwertsteuer. 😀 |
||
|
||
Genau deswegen soll das ja der Steuerberater machen. Leider sind die auch nicht immer am letzten Stand (das Thema mit PV-Befreiung habe ich letzten Nov eingebracht). Ich hoffe ja, dass die Auswertungen der Energieanbieter sowie die Steuerleitfäden absichtlich so unlogisch und kompliziert aufbauen um Kunden zu täuschen. Die andere Schlussfolgerung ist, dass ich zu blöd bin um Rechnungen zu lesen (ist auch nicht auszuschließen). Die 19% Prozent habe ich ausgerechnet. Einspeisetarif 17.4ct -> netto 14.04ct. Es wurde aber mit 14.04ct\kWh * ~14000kWh gutgeschrieben. Das Geldthema sei einmal dahingestellt, da findet sich eine (steuerschonende) Lösung. Wichtig ist mir die Vorbereitung der Dokumente: Zähler und Vertrag ummelden auf beide Besitzer sollte also reichen? Von welchem Konto die Anlage bezahlt wurde macht doch hoffentlich keinen Unterschied |
||
|
||
Du meinst die Ust.-Befreiung? Das hat meine Steuerberaterin bei der Einkommenssteuererklärung eingebracht, noch keine Antwort vom FA. Kann ich mir nicht vorstellen, dass das irgenwie nachteilig sein kann. Mmn. muss eine häusliche Gemeinschaft (eingetragene Partnerschaft, Eheleute), unter der selben Adresse hauptwohnsitzgemeldet, reichen. Alles andere wäre schwachsinnig und anfechtbar. Meine STB'in werde ich nächstes Jahr darauf ansetzen, wenn ich die 12.500 kWh überschreite. |
||
|
||
Die Regelung soll ja am Ende nicht mehr Arbeit für das FA machen. Wenn da jetzt bei jeder Pipifaxanlage ein Sachbearbeiter ausrücken muss um Argumente für oder gegen eine eventuelle Einkommenssteuererklärung nur für die PV zu suchen könnens die Regelung gleich wieder kippen und zum langjährigen Status quo zurückzukehren. 95% der Leute mit PV werden keine Einkommenssteuererklärung brauchen und das ist das wichtige für das FA. 😉 Wenn es sowieso schon andere Einkünfte und eine Einkommenssteuererklärung gibt dann kommen die Unterlagen mit auf den Tisch vom Steuerberater und fertig. Vielleicht noch höflich auf die 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]/12500 kWh Bestimmung hinweisen, aber wozu bezahlt man denn Profis. 😄 |
||
|
||
Mit Rechtsnachfolge bei der ÖMAG kann dann Zählpunkteigentümer und Vertragseigentümer bei der ÖMAG unterschiedlich sein? |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]