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Ich mach das jetzt. Welche Mail oder Kontaktformular is da am besten? Sind ja mehrere. |
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wieso soll das nicht so gehn? Eine für mich logische Vorgehensweise bei der Errichtung einer PV Anlage wäre zuerst die Netzzusage einzuholen, dann Vertragszusage zur Einspeisung zu erhalten, erst dann gebe ich den Bauauftrag raus und am Ende suche ich um die Förderung an. ...wird da die Förderung abgelehnt, wenn man vor der Fördereinreichung einen Antrag auf die Marktpreisabnahme stellt? Wenn das so ist, frag ich mich ja schon, wer sich so einen idiotischen Schmarrn ausdenkt? Das eine hat doch mit dem anderen 0 zu tun. Bzw. gibts da konkrete Fälle, wo das so gehandhabt wurde und wirklich passiert ist? Sorry, ich bin noch nicht so lange hier in dem Forum unterwegs und hab den "Spaß" mit der Förderung heuer nur nebenbei ein wenig mitgekriegt, kann also sein, dass ich mich hier ja grad als Dumpfbacke oute 🤪 |
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Weil in der Buerokratiespirale schon lang nix mehr logisch ist 😂😂 Nicht alle die einen NZB beantragen, bauen dann auch tatsaechlich. Der Schritt Marktpreisantrag koennte als "Bestellungsindiz fuer eine Bestellung" gelten. Weil wer macht jetzt Vor Bestellung der PV einen Antrag (Einspeisung) fuer eine PV die er vl gar nicht bestellt, oder dann groesser oder kleiner oder... 😂 Hilft eh nix, ömag Tueddelmusik naechste Woche werd ich mir wohl wieder geben muessen. |
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Naja, wer beantragt einen NZB der keine pv bauen will🤷♀️ Ich würd NZB und einspeiseantrag gleichsetzen - beides sagt nichts über einen möglichen pv anlagenkauf (bestellung) aus Beim einspeiseantrag sollte man halt die genaue leistung bereits kennen😁 |
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NZB .. gab viele !!! Ich moecht NZB und ESV auch gleichsetzen koennen, waer ja Perfekt - nur das perfide Feld "Bestellnachweis hochladen" in extra fetterem Gruen vs eigentlich musst nix hochladen erzeugt aktuell noch ein gewisses Adrenalingefuehl 😂 Ja/Nein - Muss/Darf ich Wenns um MEINE Privatanlage geht dann zockt man halt, aber wenn wir zb DEINE machen wuerden dann verwend ich halt gern Fakten damit alles passt 😆 |
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Tüddlmusik schon durch? ;) |
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Stand Gestern mit 2 echten ÖMAG-Damen und nicht mit Callcenter gesprochen und unabhängig bestätigt bekommen. Ich hab gezielt mehrmals nachgefragt wegen dem möglichen Verlust der Förderung. Es kann VOR ÖMAG-Investmentförderung(Fördercall) der Ömag-Marktpreis eingereicht/beantragt werden, da dieser keine "Rechtsverbindliche Bestellung" darstellt. Man kann z.b den NZB beantragen , den ÖMAG-Marktpreis beantragen und trotzdem nicht bauen - darum darf man auch Vorab bentragen. Der Punkt "Bestellnachweis hochladen" egal ob Privat oder Firma ist eine "Relikt aus dem vorherigen Gesetz/Förderablauf" und ist daher nicht zwingend notwendig. Danke @Zwosti dass du mir einen Gedankenanstupser gegeben hast - die Idee die ich durch Anstubser im Kopf hatte kann ich jetzt verwirklichen intern. Kannst Dich gerne per PM melden, ne Esterhazytorte und ein kleines Dankeschön ist uns dass auf jedenfall Wert ! 1 |
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Danke fürs Aufopfern :D Lässt du dir das schriftlich auch noch geben oder probierst es jetzt einfach mal? Dh man kann eigentlich alles gleichzeitig beantragen, die Komponenten "reservieren", auf das Förderticket warten und dann offiziell bestellen, bauen und fertigstellen? Zum Schluss dann den Marktpreisvertrag fixieren? |
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Beide Damen haben in den Richtlinien nachgesehen mit mir laut am Telefon, beide waren etwas verdutzt wegen der Frage, aber beide haben bestaetigt dass es so ist. Schriftlich bekomm ich nichts, da der Marktpreisantrag kein Rechtsverbindliches Dokument darstellt fuer eine "Bestellung zwischen Kaeufer und Solateur" Da beide Telefonate sehr kompetent und sehr gut/freundlich waren wird das jetzt bei uns in die Lade Vertrauen gelegt 😀 |
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Nice, na das klingt doch gut! Was sagst du, kann man das theoretisch so machen wie in meinem Absatz oberhalb zusammengefasst? |
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War doch immer so, dass man "keine unumkehrbaren Handlungen" setzen durfte für die Förderung. Eine Marktpreisantrag ist keine rechtsverbindliche Bestellung, aber gut dass das abschliessend geklärt ist. 🙂 |
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Zu viele Grauzonen im System, da will mans lieber richtig machen und nicht wegen 1em Tag irgendwas vergeigen 😏 Unumkehrbar ist ausserdem eine Bestellung auch - nennt sich Storno 😂 |
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Sorry keine Ahnung was /welchen Absatz du meinst |
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Dh man kann eigentlich alles gleichzeitig beantragen, die Komponenten "reservieren", auf das Förderticket warten und dann offiziell bestellen, bauen und fertigstellen? Zum Schluss dann den Marktpreisvertrag fixieren? |
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Fast richtig Den Marktpreis darfst du schon beantragen sobald Du den NZB hast , dann musst Du nicht bis zum Schluss warten und ersparst dir Monate Wartezeit so wies aktuell waere |
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Ja was ist schon unumkehrbar. Wenn ich lustig bin kann ich mir jede Woche die Module vom Dach reissen und neu bauen inkl. allem. Im Sinne der Förderung geht es um die vertragliche Verpflichtung die nicht ohne weiteres rückgängig zu machen ist. |
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@Solarbuddys so hab ichs eh gemeint. Hab nur gedacht bei Fertigstellung muss man dann bei der Ömag nochmal was fixieren bzw finalisieren zwecks "jetzt gehts los" 😅 |
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Meine "halbe" PV Anlage ist ja jetzt fertig (6,15kWp auf 10kW Wechselrichter). Die Anlage wird am 2.1.23 vom Netzbetreiber begutachtet und darf dann in Betrieb gehen. Gleichzeitig reiche ich dann alle Unterlagen ein um die (bewilligte) Förderung zu erhalten/abzurechnen. Darf/kann ich beim nächsten Fördercall schon ein Ticket ziehen bezüglich Erweiterung oder muss ich warten bis ich die Förderung ausbezahlt bekommen habe? Kann ich die Erweiterung eigentlich schon beauftragen - hier hat sich doch was geändert oder irre ich mich da? |
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Für was steht NZB? NetzZugangsBerechtigung? |
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Nein das JETZT gehts los ist die FERTIGSTELLUNGSMELDUNG deines Elektrikers/Solateuers beim Netzbetreiber. Zu diesem Zeitpunkt brauchst du dann auch einen gültigen STROM-Einspeisevertrag (eben z.b ÖMAG) und dann heisst es halt noch warten bis die Anlkage offiziell vom Netzbetreiber abgenommen wurde (Physisch in Person oder eien Digital Freigabe über die Ferne) |
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Netzzugangsbeleg / Netzzugangsberechtigung - ja genau |
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