hat von euch jemand eine Idee bzw. weiß wann man mit offiziellen Infos zur Förderung für 2023 (Österreich) rechnen kann? Es dürfte sich ja vorallem für Kleinanlagen bzw. für Private einiges ändern. Es gibt zwar aus Oktober einige Zeitungsberichte und es dürfte auch schon eine Mehrheit dafür geben aber Gesetz bzw. Formelles habe ich noch nichts gefunden.
es ist erschreckend wir haben den 06.12. und unsere Regierung schafft es nicht die Förderung formell auf den Weg zu bringen bzw. gibt es auch keine fixen Infos dazu. Was bis Weihnachten nicht da ist wird whs auch nicht mehr kommen heuer :)
Wenn wir uns noch zurück erinnern an Anfang 2022 war das ganz genau das gleiche. Mit etwas konkretem würde ich erst kurz vor dem nächsten Fördercall rechnen
... ja richtig toll wenn man gerne die Anlage final bestellen würde aber man nicht weiß ob das jetzt nach der neuen Förderung zulässig ist oder nicht. Denke ja aber fix is nix :D
... ja richtig toll wenn man gerne die Anlage final bestellen würde aber man nicht weiß ob das jetzt nach der neuen Förderung zulässig ist oder nicht. Denke ja aber fix is nix :D
hast deinen Antrag fertig gestellt beim letzten Call?
ich hab es so aufgefasst, dass wenn man ticket gezogen hat und auch binnen 7 tagen vervollständigt hat man mit der anlage starten durfte. man ist ja nur leer ausgegangen weil topf ausgeschöpft war in 60sek. dafür kannst du ja quasi nix. ich habe die anlage (war nur erweiterung) trotzdem gebaut und reich es beim nächsten call wieder ein.
Auch an dieser Stelle noch einmal: Die Termine für die Fördercalls sind mindestens 2 Monate vorher bekanntzugeben (siehe EAG). Damit sind wir bereits im Feber. 2022 war der ersten Call im April, d.h. wir bewegen und derzeit in einem Fenster zwischen Mitte Feber 2023 und April 2023 für den ersten Call.
Alle vollständigen Förderanträge die bislang abgelehnt wurden können dort noch einmal einreichen, auch wenn die Anlage schon gebaut wurde. Das Risiko erneut rauszurutschen besteht natürlich weiterhin.
das System mit dem MWSt. Entfall wie in Deutschland ab 2023 wäre die sinnvollste Lösung (auch wenn es etwas weniger Förderung wäre als das aktuelle System) aber es würde einiges entspannen. Und will man wirklich die Leute motivieren sollte jeder Zugang zur Förderung bekommen und nicht nur die die schnell genug sind. Aber ja es soll sich ja auch bei uns etwas ändern mit 2023 - lassen wir uns überraschen wie es final sein wird - hoffentlich wissen wir bald mehr :)
Normalerweis machen wir jeden Blödsinn den Germanen eh nach aber die Guten Sachen wie Gaspreisbremse usw und Co2 Steuer aussetzen und Mehrwehrsteuer weg nicht.;
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Und die Evus blockieren sowieso so viele WR WR [Wechselrichter] und am Markt is tote Hose
das System mit dem MWSt. Entfall wie in Deutschland ab 2023 wäre die sinnvollste Lösung (auch wenn es etwas weniger Förderung wäre als das aktuelle System) aber es würde einiges entspannen. Und will man wirklich die Leute motivieren sollte jeder Zugang zur Förderung bekommen und nicht nur die die schnell genug sind. Aber ja es soll sich ja auch bei uns etwas ändern mit 2023 - lassen wir uns überraschen wie es final sein wird - hoffentlich wissen wir bald mehr :)
Hab zwar die aktuellen PV Preise nicht mehr so richtig aufn Schirm, aber verglichen zu früher würde dies eine Halbierung der maximalen Förderung bedeuten (16% zu 33%) Da wäre der Aufschreib bestimmt auch wieder groß...
Ich hoffe dass eine Förderung analog der Klien kommt, und dass es auch eine Speicherförderung ohne Erweiterung gibt.
in Deutschland: 0 % Mehrwertsteuer für Photovoltaik-Anlagen ab 2023
Das Jahressteuergesetz 2022 befindet sich aktuell noch im Gesetzgebungsverfahren. Der Enwurf sieht u.a. in Artikel 9 eine Änderung des § 12 UStG vor:
(3) „ Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird; https://miniminipower.com/pages/reservierung 2. den innergemeinschaftlichen Erwerb, der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen; 3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen; 4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“
wie weit der Artikel aus der Tageszeitung Heute seriös ist, will ich nicht beurteilen. Informationen darüber auf anderen Plattformen konnte ich nicht finden.