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PV Anlagen Förderung 2023

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  •  FWI91
30.11.2022 - 14.10.2024
1.126 Antworten | 173 Autoren 1126
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1166
Guten Morgen,

hat von euch jemand eine Idee bzw. weiß wann man mit offiziellen Infos zur Förderung für 2023 (Österreich) rechnen kann? Es dürfte sich ja vorallem für Kleinanlagen bzw. für Private einiges ändern. 
Es gibt zwar aus Oktober einige Zeitungsberichte und es dürfte auch schon eine Mehrheit dafür geben aber Gesetz bzw. Formelles habe ich noch nichts gefunden.

Danke und lg.

  •  herbert1988
3.1.2023  (#21)
Hat man 2023 noch eine Chance auf Förderung, wenn man im Jahr 2022 abgelehnt wurde, die Anlage aber bereits Ende 2022 in Betrieb genommen hat? 

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  •  cutcher
3.1.2023  (#22)

zitat..
FWI91 schrieb:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40247597/NOR40247597.pdf

die Änderung der Reihung der Kat. B Bewerber ist schon mal amtlich.

Das widerspricht jedoch dem "heute" artikel da nach wie vor eindeutig von fördercalls die rede ist (und einreichzeitpunkt für kat A+B)


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  •  uzi10
  •   Gold-Award
3.1.2023  (#23)
Keine summen drin?

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  •  FWI91
3.1.2023  (#24)

zitat..
cutcher schrieb:

──────
FWI91 schrieb:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40247597/NOR40247597.pdf

die Änderung der Reihung der Kat. B Bewerber ist schon mal amtlich.
───────────────

Das widerspricht jedoch dem "heute" artikel da nach wie vor eindeutig von fördercalls die rede ist (und einreichzeitpunkt für kat A+B)

naja ganz ehrlich - wer dem "Heute" Blatt auch nur irgendwas glaubt ist sowieso selber schuld.
Aber ja hoffen tu ich trotzdem dass es einfacher wird aber nachdem im EAG wiederum steht es muss mindestens 2 Fördercalls pro Jahr geben bezweifle ich es.


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  •  FWI91
11.1.2023  (#25)
https://orf.at/stories/3300912/
Anlagen dürfen nun (ist noch nicht final amtlich aber ich glaube da rüttelt jetzt keiner mehr dran) vor dem Förderungsantrag errichtet werden.
Genaueres wird die Verordnung zeigen die im Bericht auch erwähnt ist - wann auch immer diese kommen mag.

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
11.1.2023  (#26)
aus EAG wird jetzt also EABG (Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz) 
😅
na ich bin mal gespannt auf die neue Verordnung.

1
  •  fruzzy
  •   Gold-Award
11.1.2023  (#27)

zitat..
herbert1988 schrieb: Hat man 2023 noch eine Chance auf Förderung, wenn man im Jahr 2022 abgelehnt wurde, die Anlage aber bereits Ende 2022 in Betrieb genommen hat?

wenn du ticket gezogen hast und auch die förderung innerhalb der 6 tage frist vollständig eingereicht hast kannst du 2023 wieder mitpokern obwohl bereits umgesetzt. interessant wäre nur zu erfahren wie es organisatorisch abläuft. neues ticket ziehen ist klar aber wie verknüpf ich sozusagen das alte ticket mit dem neuen?


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  •  ds50
  •   Gold-Award
11.1.2023  (#28)

zitat..
fruzzy schrieb: aber wie verknüpf ich sozusagen das alte ticket mit dem neuen?

Über die Zählpunktnummer?


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  •  Solarbuddys
11.1.2023  (#29)
Das System der Ömag erkennt diene bereits angefragten Zählpunkt udn sofern das Projekt gleich beantragt wird (gleiche kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]-Leistung) werden deine Infos automatisch gezogen 

Also so wars bei uns jetzt wo wir das hatten 

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  •  Notebook
  •   Bronze-Award
11.1.2023  (#30)
ich habe letztes jahr eine pv rauf getan und interessiere mich jetzt nachträglich einen speicher nachzurüsten (WR ist Speichertauglich)..

Gibt es schon Infos zu Förderungen für Speicher?

LG

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  •  Bear89
12.1.2023  (#31)
Nein gibt es noch nicht, es soll aber wieder was von der KPC kommen "reine" Speicherförderung. Die "alte" is ja ausgelaufen da das Budget verbraucht ist...

Details lt. Homepage kommen in Q1.

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  •  Toni69
12.1.2023  (#32)
Werden eigentlich Speicher, die in Deutschland gekauft und durch ein Fachunternehmen in Österreich installiert werden auch gefördert?

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Hallo FWI91,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: PV Anlagen Förderung 2023

  •  streicher
  •   Gold-Award
12.1.2023  (#33)
Also ich denke mal alles was in der EU gekauft wird, wird auch gefördert.

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  •  Toni69
12.1.2023  (#34)
OK! Danke für die Info. Tlw. sind Speicher bei den Nachbarn wesentlich günstiger als hierzulande...

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
12.1.2023  (#35)
aufpassen.
Bin mir nicht sicher, ob das noch immer so gilt.
In D ist es ja deswegen billiger, weil dort keine 19% Steuer mehr anfallen.

Aber so bekommst den Speicher ja eh nicht nach Ö.
Dass ginge ja nur mit Lieferung an eine Deutsche Adresse um dann weiter nach Ö zu schummeln.
Das wird dir aber dann sicher nicht gefördert.

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  •  Toni69
12.1.2023  (#36)
Nein, das geht ohnehin nicht.
Nach Auskunft bei einem deutschen Händler gilt der 0% Steuersatz für in die Rahmenbedingungen des neuen UStG fallende Betreiber einer Photovoltaikanlage in BRD. Der Händler benötigt für die Lieferung mit 0% Steuersatz die relevanten Daten (Standort, Größe Zählpunkt usw.) der Anlage. Sonst weiterhin 19% Steuer.

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  •  FWI91
13.1.2023  (#37)
Interessant wäre auch was bedeutet man darf auch mit den Bau der Anlage schon begonnen haben und dann erst die Förderung einreichen - bedeutet das ich darf die Anlage auch davor schon in Betrieb nehmen sprich abnehmen lassen?

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  •  bauherr79
  •   Silber-Award
13.1.2023  (#38)
Ich denke, es wird hier wohl einen Stichtag geben, wo es dann heißt, wer ab diesem Tag eine PV-Anlage in Auftrag gegeben hat, kann die Förderung ansuchen. Bis zu diesem Stichtag wird wohl die Regel bleiben, dass man davor noch nicht unterschrieben haben darf. Nur meine Einschätzung natürlich.

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  •  FWI91
  •   Bronze-Award
13.1.2023  (#39)
ja aber der Stichtag müsste Ende des letzten Calls sein sonst würden alle dazwischen durch den Rost fallen ;) aber ja man kann es eh nur hoffen - die Verordnung sollte ja bald in Begutachtung gehen dann hat man ja sowieso Einsicht.

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  •  bauherr79
  •   Silber-Award
13.1.2023  (#40)
Also zur Begutachtung liegt folgender Text vor (bis Mitte Februar können Einwänder erhoben werden) - Punkt 2 ist interessant - die Arbeiten dürfen mit Dezember 2022 begonnen worden sein, aber in Betrieb darf die Anlage noch nicht sein (siehe ganz unten)

Voraussetzungen für die Gewährung eines Investitionszuschusses
§ 4. (1) Die Gewährung eines Investitionszuschusses erfordert neben der Erfüllung der im EAG
angeführten Voraussetzungen, dass
1. zum Zeitpunkt der Einbringung des Förderantrages alle für die Errichtung, Erweiterung oder
Revitalisierung der Anlage erforderlichen Genehmigungen in erster Instanz oder erforderlichen
Anzeigen vorliegen;
2. zum Zeitpunkt der Einbringung des Förderantrages, ausgenommen im Fall von § 8 Abs. 1a, der
Beginn der Arbeiten noch nicht erfolgt ist;
3. die Anlage dem Stand der Technik entspricht und sämtliche Sicherheitsanforderungen
eingehalten werden. Wasserkraftanlagen müssen zumindest ausreichend Restwasser gemäß § 13
4 von 16
Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer, BGBl. II Nr. 99/2010, in der Fassung
der Verordnung BGBl. II Nr. 128/2019, abgeben sowie im natürlichen Fischlebensraum über
eine dem Stand der Technik entsprechende Fischaufstiegshilfe verfügen;
4. sofern örtliche Zäunungsmaßnahmen aus sicherheitstechnischen Gründen erforderlich sind, die
Querbarkeit der Zäune insbesondere für Kleinsäuger, Reptilien und Amphibien jedenfalls
gewährleistet ist. Dies kann mit Absetzung der Zäunung um mindestens 20 cm vom Boden oder
geeignet großen Maschenweiten des Zaunes im bodennahen Bereich, mit Ausnahme von
Absturzsicherungen, umgesetzt werden. Sofern Bescheidauflagen davon abweichende Vorgaben
enthalten, sind diese umzusetzen;
5. bei Photovoltaikanlagen, die auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche oder einer Fläche im
Grünland errichtet werden, die rückstandslose Rückbaubarkeit der Anlage samt
Anlageninfrastruktur, insbesondere der Fundamentierung und Verankerung, sichergestellt ist,
sodass die Nutzungsmöglichkeit nach dem Abbau der Anlage weiterhin im ursprünglichen
Zustand erhalten bleibt. Kommt es beim Auf- oder Abbau der Anlage zu einer Verschlechterung
der Bodenstruktur, müssen nachfolgend geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der
Bodenstruktur ergriffen werden, um den ursprünglichen Zustand soweit wie möglich
wiederherzustellen;
6. bei Photovoltaikanlagen, die auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche oder einer Fläche im
Grünland errichtet werden, der Abstand der Modultischunterkante zum Boden mindestens 80 cm
beträgt und die Reihenabstände, gemessen zwischen den gegenüberliegenden Modulflächen,
mindestens zwei Meter betragen. Diese Regelungen gelten nicht für innovative
Photovoltaikanlagen sowie für Photovoltaikanlagen mit Nachführsystemen.
7. der Förderwerber die für ihn geltenden einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen
beachtet; unterliegt der Förderwerber keinen vergaberechtlichen Bestimmungen, kann die
EAG-Förderabwicklungsstelle den Förderwerber im Bedarfsfall, soweit dies im Hinblick auf die
Höhe des geschätzten Auftragswertes zweckmäßig ist, auffordern, zu Vergleichszwecken
zumindest zwei Angebote einzuholen und vorzulegen;
8. die Anlage durch einen aufgrund der gewerblichen Vorschriften befugten Unternehmer fach- und
normgerecht errichtet, erweitert oder revitalisiert wird.

(1a) Ist der Förderwerber Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 des KSchG, BGBl. Nr. 140/1979,
in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 109/2022, können Anträge auf Förderung durch
Investitionszuschuss, abweichend von Abs. 1, nach Beginn der Arbeiten, jedoch spätestens vor
Inbetriebnahme der zu fördernden Maßnahme bei der EAG-Förderabwicklungsstelle eingebracht werden.
Der Beginn der Arbeiten darf in diesem Fall nicht vor dem 30. November 2022 liegen.

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
13.1.2023  (#41)
hast mal einen Link dazu?

es steht im Punkt 2 hier nichts anderes als bisher drin, außer "ausgenommen im Fall von § 8 Abs. 1a"

"Beginn der Arbeiten" war ja vorher auch schon drin, beinhaltete aber auch schon Anzahlungen.
Also Anzahlungen ab DEC2022 wären somit OK?!

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