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Was bitte ist eine Einspeisdose und was meinst du mit kWhp?? |
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Einspeissteckdose ist eine spezielle Dose welche zB statt einem Schuko-Stecker bei Balkonkraftwerken verwendet wird und kWhp - ist wohl gängig für Killowattstundenpeak |
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Bist du aus DE? Kein Vorurteil, aber diese Dose kenn ich nur von dort. kWp und kW sind gängige Größen in diesem Zusammenhang |
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Nein - aus AT AT [Außentemperatur] es gibt ja fertige 2kWp Anlagen die dann an solche Dosen angesteckt werden - ist halt deutlich einfacher als der übliche Weg einer großen PV - man nutzt die vorhandene Leitung und muss nicht eine eigene in den Sicherungskasten legen |
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Meines erachtens ist das in AT AT [Außentemperatur] nicht zulässig, da solche Anlagen nicht an einen Endstromkreis angeschlossen werden dürfen. Und das hat ja auch gute Gründe. |
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Was soll das bitte sein? Was soll das aussagen? kWh werden gemessen Leistung x Zeit kWp sind Laborannahmen, die zu gemessenen kW führen. Abgesehen davon ist ein 2 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] BKW nicht zulässig, sondern wird zu einer vollwertigen PV mit allen Vorkehrungen und Elektrikeraktionen. |
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Heißt in AT AT [Außentemperatur] sind nur 800w an Steckdose erlaubt... und 3 solcher Anlagen werden vom Netzbetreiber genehmigt? Aber wenn in AT AT [Außentemperatur] nicht legal, dann ist es auch ok und ich muss eine andere Lösung suchen/finden :) wo ist nachzulesen was erlaubt ist und was nicht? |
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Hi, es gibt viele Varianten von Einspeisedosen, auch durch die Blackout Thematik, hat jeder Hersteller ein paar "Dosen" am Markt, steht halt 16A oder 32A drauf bzw. steht immer drauf was diese aushalten / bewältigen können. Und ob der Strom vom Notstromaggregat oder der PV kommt wird der Konstruktion egal sein, wenn der Kabelquerschnitt passt. Aber bei einem 2,5mm2 Kabel und 3,6kwp würde ich mir persönlich keine Gedanken machen. Bei der PV muss man nur drauf achten die richtige zu nehmen, also jene wo die Kontakte einen Berührungsschutz haben, was ja die "normalen die man schnell im Google findet für Wohnwagen oder so nicht haben". LG |
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Wieland wäre eine mit Berührungsschutz |
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Ein Balkonkraftwerk ist die vereinfachte Form für einen genau 800W WR WR [Wechselrichter]. 3x BWK geht nicht, das ist eine vollwertige PV und muss abgenommen werden. PV + BKW geht nicht, das ist eine vollwertige Erweiterung. |
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Richtig, nur bis 800W und das auch nur einmalig. 3 Anlagen a 800W sind schon kein BKW mehr. Mit Steckdose an den Endstromkreis geht nur bis 800W. Darüber hinaus ordentlich installiert als eigene Erzeuger direkt verkabelt zum Hausverteiler. Abweichende Ausführung auf eigene Gefahr aber eigentlich nicht abnahmefähig durch einen wissenden Elektriker. Details in den TOR oder als Überblick auf der Seite von PV Austria. |
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Danke - dann weiß ich wo ich nachlesen kann und das mit Abnahme vom Elektriker war mir klar! Wusste nur nicht, dass 2000W Anlagen an einer Steckdose in AT AT [Außentemperatur] nicht zulässig sind - in DE scheint es zu gehen, sonst gäbe es nicht so viele Angebote dafür |
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Soviel ich weiß auch in DE nicht zulässig. Da war die Grenze sogar 600W. Kann sein das das erhöht wurde auf 800W aber sicher keine 2000W. DE ist Vorschriften Weltmeister |
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Das stimmt so nicht ganz. 2 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] wenn damit die Module gemeint sind, sind serwohl möglich und auch mehr eine Grenze für die Module gibt es nur in DE in Österreich gibt es keine. Die 800W Grenze (in AT AT [Außentemperatur]) betrifft nur den Wechselrichter. Also 800W WR WR [Wechselrichter] +2kWp Module sind kein Problem. |
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Ist das tatsächlich auch so? Laut ElWOG § 7: "Kleinsterzeugungsanlagen“ eine oder mehrere Erzeugungsanlagen, deren Engpassleistung in Summe weniger als 0,8 kW pro Anlage eines Netzbenutzers beträgt; Ergo dürfte 2kWp eben keine Kleinsterzeugungsanlage mehr sein. |
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Bitte Einheiten beachten, auch wenn die Module 2kWp haben, wird die Engpassleistung mit 800 Watt durch den Wechselrichter beschränkt. In Österreich kannst du auch Module mit 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] an einen 800 Watt WR WR [Wechselrichter] anschließen und es ist eine Kleinsterzeugungsanlage. Ist aber nicht sinnvoll, da du dadurch Verluste hast. |
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Nein, dem ist definitiv nicht so da Engpassleistung = Modulspitzenleistung. EAG §5: bei Photovoltaikanlagen gilt die Modulspitzenleistung (Leistung in kWpeak) als Engpassleistung; |
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Das EAG findet hier nur bedingt Anwendbarkeit. Die TOR sieht das deutlich differenzierter. Engpassleistung Unter Engpassleistung versteht man die maximale elektrische Wirkleistung, die eine Stromerzeugungsanlage unter Normalbedingungen kontinuierlich abgeben kann. Sie wird durchd as schwächste Betriebsmittel innerhalb der Stromerzeugungsanlage, den sogenannten Engpass, begrenzt. Nach TOR, und diese ist bei der technischen Einordnung der Anlage relevant, ist bei 1kWp Module an einem 800W WR WR [Wechselrichter], der WR WR [Wechselrichter] der Engpass und somit sind die 800W eingehalten. Auch das ELWOG findet sich diese Ansicht wieder. „Maximalkapazität (Engpassleistung)“ die maximale kontinuierliche Wirkleistung, die eine Stromerzeugungsanlage erzeugen kann, abzüglich des Anteils, der ausschließlich auf den Betrieb dieser Stromerzeugungsanlage zurückzuführen ist; |
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Danke für den vielen Input - mir ging es aber eigentlich nicht um "genehmigungspflichtig oder nicht" sondern ob ich zb 2000W über eine Steckdose ins Hausnetz einspeisen darf |
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Nein, aber das haben wir ja schon beantwortet. |
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Ich glaube jetzt habe ich es teilweise verstanden was du möchtest. Die Frage ob 0,8kW oder 3,6kW erlaubt sind hängt nicht von der Steckdose ab, denn auch "normale" Steckdose können mehr, sondern wo die PV angeschlossen ist. Sind auf einem Stromkreis noch andere Verbraucher (also nach FI und LS) sind maximal 0,8kW erlaubt und da ist es egal welche Steckdose und ob es direkt angeschlossen ist. Hängt die PV vorm FI und LS könnte ich mir schon vorstellen das dies erlaubt wäre. |
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