|
|
||
Hier muss man zwischen den periodischen Kuponzahlungen und realisierten Kursgewinnen unterscheiden - und da auch wieder zwischen in Ö unbeschränkt steuerpflichtigen Privatanlegern und Betriebsvermögen. Bei Wohnbauwandelanleihen gilt für die o.a. Privatanleger KESt.-Befreiung bis zu einem Kupon von 4%. Kursgewinne werden im Neubestand allerdings "verKEStet" - unabhängig davon, ob der Kaufkurs unter 100% oder darüber ist. Bei Betriebsvermögen kann man mittels Abgabe einer KESt- Befreiungserklärung diese Besteuerung "unterbinden". Die KESt im Betriebsvermögen ist nichts anderes als eine Vorauszahlung auf die KÖSt. |
||
|
||
Was fallen sonst für Kosten an im Privatbereich bei diesen Wohnbauanleihen? Gibt es da auch eine Einlagensicherung? Wie ist das Risiko eingestuft? |
||
|
||
Kaufspesen und evt. Depotgebühr hängt vom Broker ab, keine Einlagensicherung, geringes (aber nicht kein) Ausfallrisiko und mäßiges Kursrisiko (wenn man nicht bis zur Endfälligkeit hält). Nach Kosten und Steuern (wenn man die jeweils gering hält) halt etwas mehr Rendite wie Festgeld für etwas mehr Risiko. Geschenkt gibt es auch hier nix. |
||
|
||
Einlagensicherung gibt es nur auf Einlagen (= Guthaben auf Girokonten, Wertpapierverrechnungskonten, etc.). Das Ausfallsrisiko bestimmt sich nach der Qualität der Sicherheiten, die für die konkrete Anleihenemission unterlegt sind. Dabei unterscheidet sich die Anleihqualität grob in "Senior" (die im Insolvenzfall des Emittenten vorrangig bedient werden), "nachrangig" (die im Insolvenzfall des Emittenten nachrangig bedient werden) oder "fundiert" (die mit einem eigenen Deckungsstock hinterlegt sind). Auch hier gilt: je höher das Risiko, desto höher ist die Rendite bzw. vice versa. Wichtig ist es daher, den Emissionsprospekt bzw. dazugehörenden Factsheet genau anzusehen. |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]