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Wie meinst du das? Wenn ich zb 5000€ von der Bank aufnehme, kann ich alle Zinsen des Jahres einfach komplett absetzen? Gibts da was zu beachten? Hättest du bitte einen Link. |
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Hallo ZeiL, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Ja genau, Anfragen gerne an mich richten. Nicht ganz, denn rechtlich gehört die Anlage während der Laufzeit der Leasinggesellschaft - wie beim Auto. Aber nach Ende der Laufzeit oder dem vorzeitigen Rauskauf gehört die Anlage dem Betreiber. |
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Folgendes wäre für eine Anbotslegung nötig: • Kundendaten (Firmenwortlaut, Anschrift, Telefonnummer, Mail-Adresse) • Objektdaten (Marke / Objektname, Kaufpreis inkl. MwSt., Lieferant, Preisaufstellung/Kaufanbot des Lieferanten) • Gewünschte Angebotsdaten (Laufzeit und Anzahlung) |
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@ZeiL : So wie ich das verstehe, ja! Bin aber auch kein Profi. Vielleicht kann @Baumau was dazu sagen. Anbei die Links zum Steuerleitfaden: https://pvaustria.at/infobestellung/ Im Leitfaden auf Seite 22: https://pvaustria.at/wp-content/uploads/2022-Steuerleitfaden-Auflage_4.pdf |
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Die Zinsen kannst du in deiner Ein- und Ausgabenrechnung als Aufwand eintragen. Da akt. die Erträge aus PV bis 12.5MWh sowieso steuerfrei sind, wird das allerdings im Normalfall zu keiner Reduktion deiner Steuerlast führen, außer vielleicht ganz am Anfang, wenn dem noch keine Gewinne durch den Verkauf von Strom gegenüberstehen. Man widerspreche mir, wenn ich falsch liege |
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Is richtig bei ner Anlage die weniger als die 12,5MWh ins Netz liefert. Wennst aber eine Anlage hast die deutlich mehr kann und trotzdem unter 25kWp Größe ist, die AfA machst und noch diverse andere Dinge mit einbeziehst (natürlich alles im erlaubten Rahmen), dann schaffst ne negative Bilanz und bekommst von der Steuer noch was zurück. |
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Aus diesem Grund (und USt. Gründen) hab ich eine GesbR mit meiner Frau gemacht, diese angemeldet 50:50, dann können jeweils (jede natürliche Person) Erträge aus bis 12.5MWh geltend gemacht werden und es stünden auch noch 2 Freibeträge (730€) zur Verfügung, wenn beide nicht-selbständig arbeiten. Ob das wegen der Energiefreigrenze nötig gewesen wäre, kann ich nicht sagen. Bei 2 x 12.5MWh und <25kWp (passt verdächtig zusammen) sind eigentlich alle Anlagen bis 25kWp, wenn von 2 Personen betrieben, steuerfrei. Dauerhaft sollte man besser keine negative Bilanz schaffen, sonst wird das möglicherweise als Liebhaberei ausgelegt ... und beim aktuellen Strompreis wird das auch nicht gelingen (20MWh x ~200..300€/MWh = 4000...6000€). Auch hier wieder ... soweit ich das bis jetzt erforschen konnte. |
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Wäre das schlimm? |
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Wenn du mit negativen Ergebnissen aus der PV-Anlage weniger Steuern auf Einkommen aus anderen Einkünften bezahlst, kann es halt sein, dass man im Nachhinein (vermutlich nur für das laufende Jahr, aber jetzt lehn ich mich wirklich weit aus dem Fenster) eine Rückzahlung gefordert wird. Aber wie gesagt die Diskussion ist sinnlos, weil Nebenbei möchte man auch dauerhaft keine negative Bilanz aus dem Stromverkauf bei der PV-Anlage, weil sich dann der Ertrag auf weniger als den Eigenbedarf reduziert und ohne Batterie ist die Ausbeute da eher gering und die Rentabiliät der Anlage schlecht ... Batterien haben in der aktuellen Marktsituation auch einen schlechten Stand (betreffend Amortisation). Da zahl ich doch lieber Steuern, als dass ich eine unrentable PV-Anlage habe. Aber eigentlich ging es um's Leasingmodell ... |
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