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Hallo Community! Ähnliche Fragen hätte ich auch - Abstand vom Rand zu den Modulen - dies wurde jedoch schon beantwortet - OVE Richtlinie R11 Punkt 4.2, da mein Gebäude jedoch in die BK 2 fällt, ist dies wohl nicht relevant. Anders sieht es bei den Solarkabeln aus, da hätte ich gleich mehrere Fragen: 1 - Warum sind "Solarkabel" alle feindrähtig ? 2 - Im Gebäudeinneren müssen Solarkabel ja in metallischen, beidseitig geerdeten Rohren geführt werden - nun, da ich die Absicht habe, die "+" und "-" Leitungen in getrennten Rohren zu verlegen und ich pro Leitung (!) ca. 50m zu überbrücken habe, kommt dies bei vorerst "nur" 4 Strings ( => 400lfm) aus Kostengründen eher nicht in Frage. Daher beabsichtige ich diese "normalen" Solarkabel an der Gebäudeaussenwand unter der Traufe sehrwohl in Evilonrohren zu verlegen. Nebenbei bemerkt, diese Kabel haben mindestene einen Querschnitt von 10mm², wobei mir aufgrund des Spannungsabfalls 16mm² lieber wäre, nur finde ich da bis dato keinen Lieferanten. Und das, obwohl da im Idealfall nur max 14A durchfliesen. Was spricht gegen diese Art der Verlegung? |
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Müssen sie nicht zwingend, Schirmung ist nur eine Maßnahme um den Stand der Technik zu entsprechen. Was die getrennte Verlegung der Pole bringen soll kapier ich nicht, auch nicht was das mit der Leitungslänge zu tun hat. 50 m ist doch nix bei 14 A, da nimmt man 6 mm² und gut ist. Alleine zur regelmäßigen Prüfung der Modulfelder würde ich auch am EFH-Dach entsprechenden Bewegungsspielraum vorsehen. |
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