|
|
||
Sicherheiten EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] + GB -
Wenn ich den Berater richtig verstanden habe werden 2 Pfandurkunden gemacht. Eine mit 160k und eine mit 100k die dann ins Grundbuch eingetragen wird. In Summe also 260k (=200k Kredit + 30%). Was hat es jetzt mit dem Blankowechel auf sich? |
||
|
||
lieber creator - ich verstehe deinen letzten beitrag nicht - und auch nicht den bezug mit dem du den zweiten link postest
soweit ich das aus der urteilsbegründung herauslesen kann haben die banken den betrag freigegeben (seite 2 zeilen 9 und 10) die kläger haben nur gestritten weil sie sich von der versicherung unrecht behandelt gefühlt haben (sie haben ja auch die versicherung verklagt und nicht die banken): "nö - sie wollen aber den neuwert in bar ausbezahlt haben und nicht nur den verkehrswert und die aufräumkosten..." obwohl sie nach den versicherungsbedingungen kein anrecht darauf hatten.... ich hätte ja an deren stelle bei diesem sachverhalt da nicht einmal geklagt... es sei eine entsprechende urkunde vorzulegen, die den wiederaufbau des schuppens gesichert sei... der versicherungsgesellschaft vorzulegen - nicht den banken... wenn ich wirklich vorhabe das gebäude wieder errichten zu lassen dann kümmere ich mich darum - hole angebote ein, bespreche das mit dem schadensreferenten, lasse das bauen und die rechnungen direkt an die versicherung leiten... (erst wenns dann probleme gäbe würde ich klagen^^) aber so wie sich das für mich darstellt wollten die einfach nur mehr cash obwohl in den bedingungen ausdrücklich geregelt ist dass sie keinen rechtsanspruch dafür besitzen (nochmal - meine meinung) nochmal - das war ein (meiner meinung nach ein sinnloser und nur von gier geleiteter [vielleicht auch noch durch einen unfähigen juristen aufgestachelter]) rechtsstreit gegen eine versicherung und nicht gegen eine bank - die beiden banken haben da vollkommen normal gehandelt und das geld frei gegeben (weils anscheinend für die sicherheitensituation der banken nicht notwendig war) vice versa: hätte die bonität nicht gepasst oder es schon mal rückzahlungsschwierigkeiten gegeben hätten die banken den betrag warscheinlich nicht freigegeben - aber die hätten dann auch das recht dazu gehabt... creator - nochmal: what´s the problem??? die bank??? hamma das urteil zu schnell überflogen? *fg* (söry - das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen) aber spass bei seite - das ganze ergibt in dieser sache jetzt überhaupt keinen zusammenhang... ich habe noch keinen kreditvertrag für ein gebäude gesehen bei dem die feuerversichrung nicht vinkuliert gewesen wäre ... standard... |
||
|
||
Hallo j.schneeweiss, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
|
||
mm76 richtiiiig - 100 K werden eingetragen (kostet 1,2 % der summe plus ein paar spesen) 160 K werden nur hinterlegt - können aber eingetragen werden sollte es ungeregelte rückzahlungsprobleme geben... (würde dann warscheinlich auch passieren)
ist eh recht entgegenkomment nur 50 % einzutragen - der wert geht bei vielen auch bis zu 120 od 130 % rauf... das mit dem blankowechsel - da spiel ich jetzt mal creator *gg* http://www.conserio.at/blankowechsel/ |
||
|
||
abgesehen davon, dass ich meinen kreditvertrag - nicht jedem unter die nase halte, um zu beweisen, dass meine versicherung nicht vinkuliert wurde, setze ich - vielleicht zu unrecht- ein bisschen verständnis in die problematik des angeführten §97 versvg voraus.
es geht nicht darum, was in einem einzelurteil steht - das erstgericht sah es ja anders - sondern um die scherereien, die man (zusätzlich zu allen anderen wie im urteil) mit der vinkulierung und der wiederherstellungspflicht nach §97versvg hat - und deswegen hab' ich das urteil ausgewählt. keine vinkulierung - nur 1 zustimmung, nämlich die der versicherung. sonst 2 Voraussetzungen: 1. - wiederherstellung UND (nicht oder!) 2. - zustimmung der banken ja, die bank ist das zusätzliche/vermeidbare problem. steht ja auch klar in der angeführten entscheidung: " Daraus ergebe sich, dass die Auszahlung des Betrages für den Neuwert-Schaden von der vorbehaltslosen Zustimmung zur Auszahlung seitens der Banken und dem Nachweis der Wiederherstellung abhänge. Gemäß § 97 VersVG könne der Versicherungsnehmer nur Zahlung verlangen, wenn die bestimmungsgemäße Verwendung des Geldes gesichert sei. Die hier vorliegende sogenannte Neuwertversicherung knüpfe die Auszahlung des Neuwertschadensbetrages an die Sicherung der Wiederherstellung. Nach herrschender Judikatur handle es sich bei der Wiederherstellungsklausel in der Feuer-Neuwertversicherung um eine Fälligkeitsregelung als Teil der objektiven Risikoabgrenzung. Die Sicherung der Wiederherstellung stelle eine Anspruchsvoraussetzung dar... " auch muss nicht das ganze haus abbrennen (wie der stadl), es reicht ja ein geringerer schaden - und dann soll man groß verhandeln, anbote einholen (wozu - der sv der versicherung schätzt eh den schaden, teilweise gibt's eh handwerker-service, die als vertragspartner der versicherung agieren...?), etc....? wenn schon creator-spielen, dann richtig. kredit ist ja ned hypothekar-kredit. kittysilvester ist ja immerhin auch nicht branchenfremd und hat eine recht klare meinung: http://www.energiesparhaus.at/forum/16001 http://www.energiesparhaus.at/forum/20206 |