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Rauchfang/Kamin

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  •  Gast Gast NÖ
10.10.2010 1
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Seit einigen Monaten sanieren wir unser erworbenes Haus in NÖ, Baujahr 1975. Die neue (Pellets) Heizung wird im neben Gebäude mit einen doppelwandigen Edelstahl Kamin installiert. Weil sich die Heizung inkl. Kamin im neben Gebäude befindet wollen wir beide Kamine im Haus entfernen. Ist das erlaubt? Wo kann man das genau nach lesen? Haben schon einige mal gelesen das Häuser ohne Kamin gebaut werden. Unser Rauchfangkehrer im Ort und der Herr bei der Gemeinde kommen uns sehr suspekt vor, weil sie uns auf unsere Fragen merkwürdige Antworten geben. Z.B. Auf die Frage ob wir einen Notausschalter beim Nebengebäude (Heizraum) benötigen. Gemeinde: Das weiß ich nicht. Werde mich erkundigen. Nur erkundigt hat er sich nie. Der Installateur meinte das muss die Gemeinde wissen. Darauf die Gemeinde das muss der Installateur wissen. Also fragten wir einen anderen Installateur der meinte: Da hat sich was geändert in NÖ ich soll auf der Gemeinde nachfragen die wissen das e. emoji Wir Telefonierte mit noch zwei Installateuren die es aber auch nicht wussten. Letzte Woche meinte der Herr von der Gemeinde, jo mochst hoit an Notausschalter. Beim Rauchfangkehrer das gleiche, DIE Installateure teilten uns mit das wir die Kamingröße (Dimensionierung) mit den Rauchfangkehrer besprechen müssen. Rauchfangkehrer: Nimmst an 130 so wie beim Ofen. Sicher war er sich nicht. Wir merkten aber auch das er von Pelletsöfen nichts hält.Und beim doppelwandigen Edelstahlkamin hatte er auch was zum Aussetzen. Bei Tel. nachfrage bei einen anderen Rauchfangkehrer (andere Gemeinde) war das ganz anders, Kompetent, Nett, usw.! Er meinte am Schluss, das alles muss unser Rauchfangkehrer wissen und auch mit uns besprechen. Also wie ihr seht eine Katastrophe. Deshalb haben wir auf der Gemeinde und beim Rauchfangkehrer nicht nachgefragt. Auf den Messen die wir besuchten (Wien, Krems, Tulln, Wieselburg usw.) wollte sich auch niemand festlegen betreffend Kamin entfernen. mfg

  •  Karl10
  •   Silber-Award
10.10.2010  (#1)
Wahrscheinlich werde ich von einigen Forumsteilnehmern dafür wieder heftig kritisiert, aber was soll die viele Fragerei?? Was machst mit der Antwort, sollte sie falsch sein? Die eindeutige und vor allem verbindliche Antwort auf deine Fragen erhältst du auf folgende Art und Weise:

Zu Punkt 1 (Abtragung der Kamine):
Du brauchst dafür eine Baubewilligung. Musst also ein Bauansuchen stellen und auf dieses MUSST du eine Antwort in Form eines Bescheides (Genehmigung oder Ablehnung) bekommen. Das ist die einzige gültige und rechtsverbindliche "AUSKUNFT" auf deine Frage.
Übrigens: die Genehmigung solltest du bekommen, da es nach § 57 Bauordnung über dein ausdrückliches Verlangen zulässig ist, in der Wohnung keinen Schornstein zu haben.

Zu Punkt 2 (Notausschalter):
Deine neue Pelletsheizung hat eine Bauanzeige gebraucht. Dafür hast techn. Unterlagen vom Installateur über die Heizung vorlegen müssen. Wurde die Bauanzeige so wie in den Unterlagen und Beschreibungen dargestellt von der Baubehörde zur Kenntnis genommen oder hats dazu irgendeinen Kommentar (z.B. des Heizungssachverständigen) gegeben? Dann weißt ja, ob´s so wie in den Unterlagen beschrieben gepasst hat oder nicht. War da nirgends ein Notausschalter vorgesehen oder eingezeichnet, dann brauchst auch keinen.
Vermutlich hast auch für den Heizraum bzw. das Pelletslager im Nebengebäude eine Baubewilligung gebraucht (waren da nicht bauliche Abänderungen notwendig??) Auch da brauchst nur schauen, ob irgendwo in den Unterlagen ein Notausschalter enthalten war oder im Bescheid vorgeschrieben wurde. Wenn nein, dann brauchst auch keinen machen.


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