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Wahrscheinlich werde ich von einigen Forumsteilnehmern dafür wieder heftig kritisiert, aber was soll die viele Fragerei?? Was machst mit der Antwort, sollte sie falsch sein? Die eindeutige und vor allem verbindliche Antwort auf deine Fragen erhältst du auf folgende Art und Weise:
Zu Punkt 1 (Abtragung der Kamine): Du brauchst dafür eine Baubewilligung. Musst also ein Bauansuchen stellen und auf dieses MUSST du eine Antwort in Form eines Bescheides (Genehmigung oder Ablehnung) bekommen. Das ist die einzige gültige und rechtsverbindliche "AUSKUNFT" auf deine Frage. Übrigens: die Genehmigung solltest du bekommen, da es nach § 57 Bauordnung über dein ausdrückliches Verlangen zulässig ist, in der Wohnung keinen Schornstein zu haben. Zu Punkt 2 (Notausschalter): Deine neue Pelletsheizung hat eine Bauanzeige gebraucht. Dafür hast techn. Unterlagen vom Installateur über die Heizung vorlegen müssen. Wurde die Bauanzeige so wie in den Unterlagen und Beschreibungen dargestellt von der Baubehörde zur Kenntnis genommen oder hats dazu irgendeinen Kommentar (z.B. des Heizungssachverständigen) gegeben? Dann weißt ja, ob´s so wie in den Unterlagen beschrieben gepasst hat oder nicht. War da nirgends ein Notausschalter vorgesehen oder eingezeichnet, dann brauchst auch keinen. Vermutlich hast auch für den Heizraum bzw. das Pelletslager im Nebengebäude eine Baubewilligung gebraucht (waren da nicht bauliche Abänderungen notwendig??) Auch da brauchst nur schauen, ob irgendwo in den Unterlagen ein Notausschalter enthalten war oder im Bescheid vorgeschrieben wurde. Wenn nein, dann brauchst auch keinen machen. |