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Rechtl. Frage: Leitung E-Versorger

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  •  --peter--
29.4. - 30.4.2012
3 Antworten 3
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Ich habe folgende Frage:
Ich werde ein Eternitdach durch ein Titanzinkdach ersetzen.
Da ich einen Dachständer im Dach integiert habe wollte ich für die Zeit der Sanierung die unisolierten Leitungen durch meinen Energieversorger vorübergehend isolieren lassen.
Nun teilt mir dieser mit:
1) die unisolierten Leitungen sind aufgrund des Blechdaches durch isolierte Leitungen zu ersetzen. Diese Kosten müsse ich tragen: ca. 1200 EUR.
2) Im gleichen Amtemzug erklärt er mir, dass ich für alle Anschlüsse innerhalb des Hauses (neue Absicherungen innen, neue Leitung vom Dachständer bis zum Zählerkasten) ich zuständig bin, weil der Übergang beim Dachständer ist.
Meine Fragen:
A) Ich muss nun für den Austausch der (uralt) unisolierten Leitungen bezahlen, wo der Übergang aber erst im Dachständer stattfindet?
B) Es wurde ja vor Zeiten (1960) bereits für den Anschluß am Stromnetz bezahlt; muss nicht nun der E-Versorger - der ja nebenbei ~450 EUR/pa für 50 Jahre kassiert hat=22500 Netzkosten - dafür sorgen, dass das Netz am Stand der Technik bleibt?

Irgendwie stößt mir die Sache doch sehr sauer auf, wenn ich da für die Netzinfrastruktur tief in die Tasche greifen muss.
Was meint Ihr?

  •  New_Projekt
  •   Silber-Award
29.4.2012  (#1)
Bis zur Grundgrenze ist der Energieversorger für die Leitung zuständig.
Alles was danach kommt, ist Sache vom Besitzer des Grundstücks.

Grunsstätzlich sollte es aber in deinem Interesse liegen, die Leitung auf dem Stand der Technik zu halten.


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  •  chris5020
29.4.2012  (#2)
Grundgrenze ist nicht richtig - In den meisten aktuellen Fällen erfolgt die Übergabe durch einen Anschlußkasten an der Grundgrenze, aber wie oben schon steht dürfte hier als Übergabepunkt der Dachständer definiert sein.

Aber das Hauptproblem ist sicherlich, dass der Versorger bei einer Aktualisierung der Leitung auch einen neuen HA fordern kann und dieser zieht dann eine Erneuerung des ganzen Systems nach sich, also neuer Anschlusskasten, Erdung, FI, ...

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  •  --peter--
30.4.2012  (#3)
neuer Hauptanschluß - und Erdung und FI und alles was innerhalb meines Eigentums gemacht werden soll, ist ja für mich ok, dass ich das bezahle.

Aber warum muss ich für die Erneuerung der Drahtleitungen bezahlen?
1) Die sind nicht mein Eigentum.
2) Muss nicht der E-Versorger dafür Sorge tragen, dass, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern (Blechdach aufs Haus), er den Strom sicher überträgt.
3) Wenn er es unterläßt mich darüber zu informieren, dass die Montage eines Blechdachs den Leitungstausch zur Folge hat, er die Kosten zu übernehmen hat? Wie soll ich denn wissen, dass die Blechdachvariante Zusatzkosten vom E-Versorger verursacht?

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