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Rechtliche regelung inselanlage.

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  •  Wandkerze
24.2. - 26.2.2024
54 Antworten | 15 Autoren 54
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Hallo zusammen, ich bin neu hier und habe nur eine frage.

Ist folgendes möglich:
Ich will eine PV inselanalge mit speicher und hybrid wechselrichter bauen. 8kwp, 15kwh speicher. Ich will den gesamten strom selber verbrauchen, und nichtmal 1 watt einspeisen (nulleinspeisung).

Der hybridwechselrichter wird jedoch mit dem stromnetz verbunden um strom aus dem netz zu beziehen wenn die batterie nicht ausreicht. Ist dahingehend auch eine abnahme oder installation durch einen fachbetrieb notwendig. Im endeffekt ist es eine inselanlage.
Danke im vorraus.

  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
25.2.2024  (#21)
Morgen
Und spätestens nach 4 Tagen beschwert sie sich, dass es hier stinklangweilig ist und sie mit dem Stöckel im Sand einsinkt und Kängi doch Internet einleiten soll, am Besten Glasfaser und KabelTV und schon hängt die Insel wieder am Festland dran...
Und ist rein signaltechnisch betrachtet ka Insel mehr...
🤡🥳
Lg

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  •  FriedrichGauss
25.2.2024  (#22)
Nehmen wir an du hast eine Insel, machst auf der was du willst, dann passiert etwas, Feuer, Stromunfall, was weiß ich, dann macht auch die Versicherung was sie will, nämlich nix, nothing, zero. 

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  •  Schelm
  •   Silber-Award
25.2.2024  (#23)
ja natürlich kommen jetzt wieder welche um aufzuzeigen was alles passieren kann und dann keiner zahlen will. Deswegen hab ich ja geschrieben: Ich selber muß wissen daß es paßt. Und wenns paßt zahlt die Versicherung, wobei, dann passiert ja eh nix, oder😜

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  •  cutcher
25.2.2024  (#24)

zitat..
Schelm schrieb:

ja natürlich kommen jetzt wieder welche um aufzuzeigen was alles passieren kann und dann keiner zahlen will. Deswegen hab ich ja geschrieben: Ich selber muß wissen daß es paßt. Und wenns paßt zahlt die Versicherung, wobei, dann passiert ja eh nix, oder😜

😂😂😂😂
ich bau mir ein auto selbst, das ich nicht melde, und wenn ich es zu Schrott fahre (auf meinem eigenen grund) zahlt mir die versicherung ein neues😆


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  •  thohem
25.2.2024  (#25)

zitat..
Schelm schrieb: Deswegen hab ich ja geschrieben: Ich selber muß wissen daß es paßt. Und wenns paßt zahlt die Versicherung,

Tut sie eben nicht, da es keine Insel ist. Somit gegen gültiges Recht verstößt und die Versicherung ist raus 


1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
25.2.2024  (#26)

zitat..
Wandkerze schrieb:
Also muss ich den zähler deinstallieren damit es als Inselanlage gilt? Hast du einen rechtstext zum nachlesen oder ähnliches?

Frage: Wieso liest du nicht die einschlägigen Gesetze und Verordnungen, bevor du an die technische und rechtliche Architektur deines Systems gehst ? zBsp die TOR Richtlinie der Netzbetreiber.

Ist dir zum Beispiel klar, daß du für Inselanlagen keine Mwst Befreiung deiner Komponenten haben wirst ? Natürlich kann man "clever" sein und es trotzdem machen, aber dann sollte man sich wenigstens über die möglichen Konsequenzen vorher im klaren sein.


Hier übrigens der Abschnitt, wie deine Batterieladung aus dem Netz zu behandeln ist.

_aktuell/20240225547292.png


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  •  Fani
25.2.2024  (#27)

zitat..
PVAndyE schrieb:

Ist dir zum Beispiel klar, daß du für Inselanlagen keine Mwst Befreiung deiner Komponenten haben wirst ? 

Sicher?


_aktuell/20240225256869.png


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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
25.2.2024  (#28)

zitat..
cutcher schrieb:

──────..
Schelm schrieb:

ja natürlich kommen jetzt wieder welche um aufzuzeigen was alles passieren kann und dann keiner zahlen will. Deswegen hab ich ja geschrieben: Ich selber muß wissen daß es paßt. Und wenns paßt zahlt die Versicherung, wobei, dann passiert ja eh nix, oder😜
───────────────

😂😂😂😂
ich bau mir ein auto selbst, das ich nicht melde, und wenn ich es zu Schrott fahre (auf meinem eigenen grund) zahlt mir die versicherung ein neues😆

Derartige VS bietet speeedcat an , einfach Anschreiben 😂


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
25.2.2024  (#29)

zitat..
Fani schrieb:
Sicher?

Danke für die Klarstellung. Hab den Passus in den FAQ vom BMF gefunden.

Es wurde vom BMF auch der Begriff der "Abnahme" klargestellt:
Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich der „Zeitpunkt der Abnahme“? Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abnahme der Photovoltaikanlage durch den Betreiber der Anlage (und nicht durch den Netzbetreiber). 

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  •  wiwi
25.2.2024  (#30)

zitat..
Wandkerze schrieb:

Also muss ich den zähler deinstallieren damit es als Inselanlage gilt? Hast du einen rechtstext zum nachlesen oder ähnliches?

Lies in den AGBs deines VNBs (bitte nicht wie hier wiederholt permanent gepostet deines EVUs) nach was zur Stilllegung des Anschlussess vertraglich vereinbart wurde.

Das ist das erste Dokument das hier relevant ist. Wurde der Anschluss vom Netzbetreiber dann stillgelegt (z.B. durch Deaktivierung des Smartmeters oder im Vorzählerbereich) dann ist auch die TOR Erzeuger nicht mehr relevant da dafür zumindest zeitweise eine Parallelbetrieb mit dem Verteilernetz möglich sein muss - was hier ja dann nicht mehr der Fall ist, es handelt sich dann ja um eine "echte" Insel, keine "Halbinsel mit zeitweiser Verbindung zum Netz.

Wichtig ist: der Netzbetreiber legt deinen Anschluss nach deiner Vertragsbeendigung still, nicht du je nach Tageslaune.


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  •  Wandkerze
25.2.2024  (#31)
Danke für die hilfreichen posts, ich werfe montah mit der Salzbirg AG telefonieren.

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  •  FriedrichGauss
25.2.2024  (#32)
Und wenn du dann die "echte" Insel mit 8kWp PV Anlage hast und 15kWh Speicher musst dir nur noch überlegen was du mit den grob geschätzt 100 Tagen im Jahr machst wo du zu wenig Strom hast......

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  •  wiwi
25.2.2024  (#33)

zitat..
Wandkerze schrieb:

Danke für die hilfreichen posts, ich werfe montah mit der Salzbirg AG telefonieren.

Aus den AGBs der Salzburg-Netz, https://www.salzburgnetz.at/content/dam/salzburgnetz/dokumente/rechtliches/Strom_ABVN_2022.pdf:

(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist,
wird der Netzzugangsvertrag auf unbe-
stimmte Zeit abgeschlossen. Er kann vom
Netzkunden zum Ende eines jeden Kalen-
dermonats unter Einhaltung einer einmo-
natigen Kündigungsfrist gekündigt werden,
sofern nicht anders vereinbart. Bei einer
dauerhaften Stilllegung der Anlagen des
Netzkunden kann dieser den Netzzugangs-
vertrag unter Einhaltung einer Frist von ei-
nem Monat kündigen.

Du kannst deinen Netzanschluss morgen dauerhaft stilllegen lassen, dann bist du per 1. April offiziell Insulaner.

Solltest du dich überraschenderweise entscheiden weiterhin auch nur für 5 Minuten im Jahr Teil des Verbundnetzes zu bleiben, gelten, egal ob Nulleinspeiser, Hybrid oder Speicher sämtliche Regeln für netzparallele Erzeugungsanlagen (inkl. OVE und TOR Erzeuger wie bereits durchgekaut).

2
  •  FriedrichGauss
25.2.2024  (#34)

zitat..
wiwi schrieb:

(3) ....... Bei einer
dauerhaften Stilllegung der Anlagen des
Netzkunden kann dieser den Netzzugangs-
vertrag unter Einhaltung einer Frist von ei-
nem Monat kündigen.

Die Anlagen werden ja nicht stillgelegt, stillgelegt werden die Anlagen dann, wenn z.B.: die Anlagen entfernt, funktionsuntüchtig gemacht werden oder eben nicht mehr betrieben werden können.
Streng ausgelegt würde das bedeuten, dass der Netzkunde solange den Netzzugangsvertrag nicht kündigen kann, solange noch irgendeine elektrische Anlage betrieben werden könnte.

Ansonsten müsste es ja heissen: "Bei einer dauerhaften Stilllegung ODER EIGENVERSORGUNG der Anlagen des Netzkunden kann dieser........"

Bin gespannt wie die Geschichte weitergeht.....




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  •  Schelm
  •   Silber-Award
25.2.2024  (#35)

zitat..
BungalowImGruen schrieb: Versteh auch nicht ganz, dass gefühlt 90% deiner Posts darauf abzielen, sich ja an keine Vorschriften oder Richtlinien zu halten.

Ich nenn das  "bürokratieschonend". Aber wer gerne dem Amtsschimmel hinterher rennt, bitte gerne.😜


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  •  Schelm
  •   Silber-Award
25.2.2024  (#36)

zitat..
FriedrichGauss schrieb: Kostenseitig ist das ja kaum eine Ersparnis

Der technisch versierte kann sich dann aber alles selber machen. Und ist unabhängig vom Material-Lieferanten. Da sparst, nicht die 200,-- Genehmigungskosten.

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  •  wiwi
25.2.2024  (#37)
Eine Insel ist kein "Netzkunde". Hat der Kunde keine Anlage mit Verbindung zum Netz ist er kein Kunde des Netzes mehr. Aus Sicht des Netzbetreibers ist die Anlage des Kunden stillgelegt.

Ob der ehemalige Kunde dahinter nur noch mit Lagerfeuerromantik oder PV lebt interessiert den Netzbetreiber dann nicht mehr.

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  •  Fani
25.2.2024  (#38)

zitat..
Schelm schrieb:

──────..
FriedrichGauss schrieb: Kostenseitig ist das ja kaum eine Ersparnis
───────────────

Der technisch versierte kann sich dann aber alles selber machen. Und ist unabhängig vom Material-Lieferanten. Da sparst, nicht die 200,-- Genehmigungskosten.

Das ETG gilt auch fuer Inselanlagen. Fuer die diversen PseudoInseln sowieso.


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  •  Schelm
  •   Silber-Award
25.2.2024  (#39)
@wiwi
sehe ich nicht so. Die Insel ist kein Einspeiskunde. Bezugskunde kannst trotzdem bleiben. Mußt halt manuell hin-her schalten. Ist bei mir eine Weile so gelaufen. Aber dann wollt ich den Strom doch lieber verkaufen als runterregeln.

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Hallo Wandkerze,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Rechtliche regelung inselanlage.

  •  Fani
25.2.2024  (#40)

zitat..
Schelm schrieb:

@wiwi
sehe ich nicht so. Die Insel ist kein Einspeiskunde. Bezugskunde kannst trotzdem bleiben. Mußt halt manuell hin-her schalten. Ist bei mir eine Weile so gelaufen. Aber dann wollt ich den Strom doch lieber verkaufen als runterregeln.

Nein kannst eben nicht. Insel hat keinen Netzanschluss, in keiner Richtung.

Ist das wirklich so schwer zu verstehen? 😞


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  •  Schelm
  •   Silber-Award
25.2.2024  (#41)

zitat..
Fani schrieb: Das ETG gilt auch fuer Inselanlagen

Deswegen kann ich trotzdem alles selber machen


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