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Morgen Und spätestens nach 4 Tagen beschwert sie sich, dass es hier stinklangweilig ist und sie mit dem Stöckel im Sand einsinkt und Kängi doch Internet einleiten soll, am Besten Glasfaser und KabelTV und schon hängt die Insel wieder am Festland dran... Und ist rein signaltechnisch betrachtet ka Insel mehr... 🤡🥳 Lg |
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Nehmen wir an du hast eine Insel, machst auf der was du willst, dann passiert etwas, Feuer, Stromunfall, was weiß ich, dann macht auch die Versicherung was sie will, nämlich nix, nothing, zero. |
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Hallo FriedrichGauss, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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ja natürlich kommen jetzt wieder welche um aufzuzeigen was alles passieren kann und dann keiner zahlen will. Deswegen hab ich ja geschrieben: Ich selber muß wissen daß es paßt. Und wenns paßt zahlt die Versicherung, wobei, dann passiert ja eh nix, oder😜 |
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😂😂😂😂 ich bau mir ein auto selbst, das ich nicht melde, und wenn ich es zu Schrott fahre (auf meinem eigenen grund) zahlt mir die versicherung ein neues😆 |
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Tut sie eben nicht, da es keine Insel ist. Somit gegen gültiges Recht verstößt und die Versicherung ist raus |
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Frage: Wieso liest du nicht die einschlägigen Gesetze und Verordnungen, bevor du an die technische und rechtliche Architektur deines Systems gehst ? zBsp die TOR Richtlinie der Netzbetreiber. Ist dir zum Beispiel klar, daß du für Inselanlagen keine Mwst Befreiung deiner Komponenten haben wirst ? Natürlich kann man "clever" sein und es trotzdem machen, aber dann sollte man sich wenigstens über die möglichen Konsequenzen vorher im klaren sein. Hier übrigens der Abschnitt, wie deine Batterieladung aus dem Netz zu behandeln ist. |
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Sicher? |
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Derartige VS bietet speeedcat an , einfach Anschreiben 😂 |
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Danke für die Klarstellung. Hab den Passus in den FAQ vom BMF gefunden. Es wurde vom BMF auch der Begriff der "Abnahme" klargestellt: Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich der „Zeitpunkt der Abnahme“? Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abnahme der Photovoltaikanlage durch den Betreiber der Anlage (und nicht durch den Netzbetreiber). |
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Lies in den AGBs deines VNBs (bitte nicht wie hier wiederholt permanent gepostet deines EVUs) nach was zur Stilllegung des Anschlussess vertraglich vereinbart wurde. Das ist das erste Dokument das hier relevant ist. Wurde der Anschluss vom Netzbetreiber dann stillgelegt (z.B. durch Deaktivierung des Smartmeters oder im Vorzählerbereich) dann ist auch die TOR Erzeuger nicht mehr relevant da dafür zumindest zeitweise eine Parallelbetrieb mit dem Verteilernetz möglich sein muss - was hier ja dann nicht mehr der Fall ist, es handelt sich dann ja um eine "echte" Insel, keine "Halbinsel mit zeitweiser Verbindung zum Netz. Wichtig ist: der Netzbetreiber legt deinen Anschluss nach deiner Vertragsbeendigung still, nicht du je nach Tageslaune. |
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Danke für die hilfreichen posts, ich werfe montah mit der Salzbirg AG telefonieren. |
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Und wenn du dann die "echte" Insel mit 8kWp PV Anlage hast und 15kWh Speicher musst dir nur noch überlegen was du mit den grob geschätzt 100 Tagen im Jahr machst wo du zu wenig Strom hast...... 1 |
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Aus den AGBs der Salzburg-Netz, https://www.salzburgnetz.at/content/dam/salzburgnetz/dokumente/rechtliches/Strom_ABVN_2022.pdf: (3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Netzzugangsvertrag auf unbe- stimmte Zeit abgeschlossen. Er kann vom Netzkunden zum Ende eines jeden Kalen- dermonats unter Einhaltung einer einmo- natigen Kündigungsfrist gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart. Bei einer dauerhaften Stilllegung der Anlagen des Netzkunden kann dieser den Netzzugangs- vertrag unter Einhaltung einer Frist von ei- nem Monat kündigen. Du kannst deinen Netzanschluss morgen dauerhaft stilllegen lassen, dann bist du per 1. April offiziell Insulaner. Solltest du dich überraschenderweise entscheiden weiterhin auch nur für 5 Minuten im Jahr Teil des Verbundnetzes zu bleiben, gelten, egal ob Nulleinspeiser, Hybrid oder Speicher sämtliche Regeln für netzparallele Erzeugungsanlagen (inkl. OVE und TOR Erzeuger wie bereits durchgekaut). 1 |
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Die Anlagen werden ja nicht stillgelegt, stillgelegt werden die Anlagen dann, wenn z.B.: die Anlagen entfernt, funktionsuntüchtig gemacht werden oder eben nicht mehr betrieben werden können. Streng ausgelegt würde das bedeuten, dass der Netzkunde solange den Netzzugangsvertrag nicht kündigen kann, solange noch irgendeine elektrische Anlage betrieben werden könnte. Ansonsten müsste es ja heissen: "Bei einer dauerhaften Stilllegung ODER EIGENVERSORGUNG der Anlagen des Netzkunden kann dieser........" Bin gespannt wie die Geschichte weitergeht..... |
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Ich nenn das "bürokratieschonend". Aber wer gerne dem Amtsschimmel hinterher rennt, bitte gerne.😜 |
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Der technisch versierte kann sich dann aber alles selber machen. Und ist unabhängig vom Material-Lieferanten. Da sparst, nicht die 200,-- Genehmigungskosten. |
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Eine Insel ist kein "Netzkunde". Hat der Kunde keine Anlage mit Verbindung zum Netz ist er kein Kunde des Netzes mehr. Aus Sicht des Netzbetreibers ist die Anlage des Kunden stillgelegt. Ob der ehemalige Kunde dahinter nur noch mit Lagerfeuerromantik oder PV lebt interessiert den Netzbetreiber dann nicht mehr. |
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Das ETG gilt auch fuer Inselanlagen. Fuer die diversen PseudoInseln sowieso. |
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@wiwi sehe ich nicht so. Die Insel ist kein Einspeiskunde. Bezugskunde kannst trotzdem bleiben. Mußt halt manuell hin-her schalten. Ist bei mir eine Weile so gelaufen. Aber dann wollt ich den Strom doch lieber verkaufen als runterregeln. |
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Hallo Wandkerze, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Rechtliche regelung inselanlage. |
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Nein kannst eben nicht. Insel hat keinen Netzanschluss, in keiner Richtung. Ist das wirklich so schwer zu verstehen? 😞 |
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Deswegen kann ich trotzdem alles selber machen |
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