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Ehrlich, bei der Fülle an Problemen kann dir nur ein Anwalt helfen. Vor allem geht aus deiner Erläuterung nicht hervor ob mit deinen Großeltern etwas schriftlich vereinbart bzw sogar ins Grundbuch eingetragen wurde. |
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Wer steht im Grundbuch? Hoffentlich nicht die Großeltern? |
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Rechtlich gesehen ja, wenn du aber nicht im Grundbuch stehst, von dem ich nach deiner Schilderung einmal ausgehe, läuft das aber dann auf einen jahrelangen Rechtsstreit hinaus den man dann einmal auf "Am Schauplatz Gericht" sehen kann.. Ich würde vorher noch nach einem professionellen Mediator suchen der die Sache versucht auszuverhandeln. Die Nerven die der Prozess kostet, abgesehen vom vielen Geld für Gericht und Anwalt, gibt dir nämlich auch keiner mehr zurück. Viel Kraft und Glück in dieser verzwickten Situation. |
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Also, wenn du auf dem Grundstück der Großeltern gebaut hast und es NICHT dir gehört, sind rein rechtlich die Großeltern Eigentümer des Grundstückes UND des Hauses. Es handelt sich ja nicht um ein Superädifikat nehme ich an. Es kann also nur auf dem zivilrechtlichen Wege geklagt werden, aber da kann dir hier niemand weiterhelfen. Da würde ich auf jeden Fall einen Anwalt fragen. Wer im Einreichplan als Bauherr drinnen steht ist unerhelblich, da das Grundstück offenbar nicht dir gehört. Wenn doch, dann zieh ne Mauer um dein Grundstück auf. |
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Warum nicht Superädifikat (Bauwerk auf fremdem Grund)? Sepp hat das Bauansuchen gestellt, er war Bauherr und hat gebaut, er hat's finanziert und die Großeltern haben vermutlich am Einreichplan als Grundeigentümer unterschrieben und somit zugestimmt. Natürlich müsste man auch die Vereinbarung mit den Großeltern (schriftlich? mündlich?)im Detail kennen. Aber grundsätzlich spricht das mal für ein Superädifikat. Und: da spielt das Grundbuch keine Rolle. Superädifikate werden bei Errichtung im Grundbuch nicht eingetragen. Erst bei einem erstmaligen Eigetümetwechsel wird das Superädifikat im Grunbuch ersichtlich. Die Hinweise auf das Grundbuch gehen hier also ins Leere. Die Frage ist auch, haben die Großeltern einen Schlüssel oder haben sie gewaltsam eingebrochen (in fremdes Eigentum )? Schlösser tauschen? Was ich nicht weiß: wie ist die rechtliche Situation hinsichtlich die das Haus/Superädifikat umgebende Grundfläche? Und ja: Gespräch/Mediation nochmals versuchen. Das aber mit hohem und fundiertem Wissensstand über die rechtliche Situation. Und das kann in diesem Fall wahrscheinlich nur ein Anwalt liefern. |
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Wie kommen deine Großeltern in dein Haus? Das müsstest du sofort unterbinden. |
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was aber im privatbereich so gut wie keine anwendung findet, daher gehe ich davon aus, dass die großeltern einfach ihre liegenschaft zum bauen zur verfügung estellt haben. kein eigenes grundstück. man kanns hinterfragen, aber ich bin mir sicher, dass es so ist. Und weil es einen eigenen Vertrag über das Superädifikat geben müsste. und ich bezweifle, das es den gibt. man belehre mich eines besseren. |
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Wer sagt das? Sehe ich nicht so. Hab im Laufe von Jahren beruflich viele Superädifikate im Privatbereich gesehen. Ein Superädifikat ist ein Bauwerk auf einem fremden Grundstück. Da wird kein eigenes Grundstück gemacht. Eigetümer des Hauses ist der Sepp. Eigetümer des Grundes darunter sind die Großeltern. Nein, den muss es nicht zwingend geben! Er könnte allerdings zu höherer Rechtssicherheit wesentlich beitragen. |
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Tja. Besprochen ist eine Sache. Scheint nun nicht mehr der Fall zu sein. Du redest auch von "deinem" Garten. Anscheinend nicht am Papier. Eine Taktik wär. Beziehung "offiziell" aufs Eis. Mal alles mit den Großeltern wieder zu richten und Grundstückseigentümer zu werden. In der jetzigen Situation wirds schwierig. Mediation eine gute Sache. Anscheinend hats ja vorher geklappt mit den Oldies, sonst wär der Bauplatz ja nicht zustande gekommen. Die Freundin muss verstehen dass es offiziell nicht Dein Eigentum ist und du nun versuchst was zu retten. Vlt akzeptieren sie auch nach ner Weile und Ruhepause dein Privatleben. |
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ich würds wie innuendo machen - offiziell beziehung aufs eis legen (Freundin is genervt davon... 2 -3 wochen beleidigt stellen und dann schauen was sich entwickelt). in der zeit würd ich aber möglichst unauffällig auch gleich alle schlösser tauschen... dann in ruhe mit etwas abstand das thema vernünftig angehen. |
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vielleicht bundeslandabhängig. bei uns, wenn schon dann baurechte.. aber superädifikate nicht. sind ja auch für uns banken doof. *G* von jemanden verlangen, eine beziehung auf eis zulegen ist schon sehr... naja... vielleicht hat der TE noch ein paar worte, wie es mit der eigentumssicht wirklich aussieht. also fakten. aber die schlösser tauschen würde ich auch. *G* |
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Ich glaube nicht, dass das Mitunterfertigen deiner Großeltern auf dem Ansuchen zur Erlangung der Baubewilligung als konkludente Handlung gewertet werden kann, auf ihr allfälliges Eigentum zu verzichten. Wenn du nicht im Grundbuch stehst oder es keine sonstigen privatrechtlichen Verträge gibt, wirst du vermutlich auf der Strecke bleiben. Wenns ans Eingemachte geht gilt der Grundsatz: Wer schreibt, der bleibt. Der ethisch-moralische Aspekt steht auf einem anderen Blatt. |
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von jemanden verlangen, eine beziehung auf eis zulegen ist schon sehr... ...doch nur auf diesem Grundstück und in Sichtweite dazu. Auf Familienfeste würde ich da ohnehin verzichten... man kann sich überall anders treffen und wenn wer fragt ist im Job sowieso die Hölle los... |
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Bin kein Anwalt aber... - Sepp tritt bei "seinem" Bauvorhaben als Bauwerber auf und hat die Erlaubnis der Großeltern auf Ihrem Grundstück zu bauen (Unterschrift am Einreichplan) - Haus wurde alleinig von Sepp finanziert - kann ja durch Rechnungen bestätigt werden - Es wurde mit den Großeltern von Anfang an vereinbart, dass das Haus sein alleiniges Eigentum ist (leider nur durch mündlichen Vertrag). Würde einmal alles auf ein Superädifikat basierend auf mündlicher Vereinbarung hindeuten, was im worst Case vor Gericht auf Aussage gegen Aussage hinauslaufen könnte, langer Rechtsstreit inklusive. Wobei ich einen leichten Vorteil zugunsten von Sepp sehe, da er das Haus bezahlt hat (was dafür spricht, dass er das Haus für sich baut, wäre außergewöhnlich wenn er das Haus für die Großeltern baut und finanziert), als Bauwerber auftritt und dafür auch deren schriftliche Zusatimmung hat. Die mündliche Vereinbarung nachzuweisen wird der entscheidende Punkt sein, die anderen Punkte deuten aber etwas darauf hin, dass es vorraussichtluch so eine mündliche Vereinbarung gegeben hat. Ich würde mich jedenfalls einmal bei einem Anwalt erkundigen wie er die Sachlage und die Erfolgschancen sieht. Ein konstruktives Gespräch (sofern das noch möglich ist) mit den Großeltern wäre bestimmt auch noch eine Möglichkeit, sich irgendwie außergerichtlich zu einigen. |
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Einen Anwalt aufsuchen würde ich auf jeden Fall. Wenn du einen Beratungs-RS hast, der in den meisten Bündelversicherungen dabei ist, kostet es ja nicht mal was für's erste. Es gibt ja noch andere rechtliche Faktoren die u.U. zum Tragen kommen. Keine Ahnung wie's zb mit Nutzungsrecht, Recht auf Zeit u. dgl. aussieht. Je nachdem, wie lange du schon am Grundstück bist, können andere Gesetze zur Anwendung kommen. Du hast ja auch bestimmt Nachbarn, Freunde etc., die alles bestätigen können... |
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Hallo Haeuslbauer92, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Nur "offiziell" um mal die Wogen zu glätten. Inoffiziell sieht ja die Sache dann ganz anders aus... ;) |
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Und wie machst das, wenn die Freundin mit dir in diesem Haus wohnt? Muss sie auf ein paar Wochen ins Hotel??? Und er kommt sie dort dann "besuchen"?? Und wenn sie dann wieder zurück kommt geht alles von vorne los?? |
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Bei dem Titel "DRINGEND BITTE" könnte man sich eigentlich auch mal eine Antwort des Threaderstellers erwarten ? :) |
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der war aber seit Threadstart nicht mehr online |
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Er muss ja die Freundin außer Landes bringen. |
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armes land ... |