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Hört sich ja gut an. Das ist ja auch sein recht. Ich weiß schon dass, das nicht die Frage war, aber der Mann ist gesprächsbereit, einsichtig und will den Schaden ausbessern, wofür braucht man zu diesem Zeitpunkt einen Anwalt? |
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Das kannst nach meinem kurzen Absatz nicht bewerten. Ich wollte den Fall selbst nicht erörtern und habe daher zahlreiche Details ausgelassen. Das würde sonst den Rahmen sprengen. Den Anwalt brauchen unsere Freunde nun erstens für eine fundierte Beratung und zweitens weil ein Brief vom Anwalt idealerweise für eine Einigung ausreichen wird. Anwalt heißt ja nicht notwendigerweise gleich Gericht. |
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Die brauchen keinen Anwalt sondern einen Bautechinker/Bausachverständigen,... was auch immer. Das ist ein Experte der sie gescheit beraten kann. Wenn der Experte deine Freunde und der Verkäufer einer Meinung ist hält man das schriftlich fest, am besten noch mit Zeugen von beiden Seiten unterschrieben und gut ist. Das ist 100% wasserdicht wenn man die deutsche Sprache beherrscht und in klaren Sätzen ohne Möglichkeitformen formulieren kann. Die Arbeiten werden dann wieder selber oder durch Experten geprüft oder abgenommen (auch das kann man in dem Dokument idealerweise gleich festhalten) und gut ist. Solange kein Streit da ist braucht man keinen Anwalt zahlen oder den Anwalt als "Drohgebärde" hineinbringen. |
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Da muss der Günther Nussbaum ans Werk 😀 Im Ernst, warum nicht?! |
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Welcher Anwalt hat den Kauf betreut? Aus meiner Sicht wäre dieser Anwalt auch die erste Ansprechperson. |
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In welchem Bereich liegt der Schaden vor? Da kann man besser einschätzen, ob es hierfür viele oder wenig Experten gibt. Manche Schäden können auch so trivial und augenscheinlich sein, damit man selbst das Wissen aufbauen kann um eine fachgerechte Behebung beurteilen zu können. Vermutlich geht es darum, ob der wahrscheinlich vorhandene Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag gültig ist, weil das nur Private dürfen und in einem Ausmaß Häuser verkauft werden, womit man gewerbliche Professinalität unterstellen könnte. |