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Da werdet ihr ums reden nicht herumkommen, sonst kassieren am Ende nur die Anwälte und Notare. Ich würde aber schon meinen, das es zeitnahe Sinn macht, weil 16k€ in 5-10 Jahren ja viel weniger Gegenwert haben als 2019. |
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Aus meiner Sicht liegt hier die Verantwortung und Zuständigkeit das zu regeln ganz klar und eindeutig bei deinen Eltern. Nur so lässt sich hier ein gröberer Streit evtl. noch vermeiden. Und falls deine Eltern die Regelung dieser Angelegenheit nicht übernehmen - auf welche Art auch immer (man könnte ja die Grundstückssache ohne Zahlung der Schwester belassen, wenn du dafür was anderes erbst?) - dann würde ich mir an deiner Stelle gut überlegen, ob das Geld es wert ist sich so richtig zu verkrachen mit der Schwester. Wenn du finanziell und gesundheitlich gut aufgestellt ist, dann könntest auch einen Punkt drunter setzen, weils dir einfach gut geht und das Leben zu kurz ist für solche Sachen... Aber wie gesagt nur meine persönliche Meinung. |
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Was wäre wenn meine Schwester mir das Geld zB in 10 Jahren geben möchte. Tagesaktuell wird da ja auch nix mehr bewertet, oder? Erben finde ich schwierig, da meine Eltern beide 16 waren als ich auf die Welt gekommen bin. Nicht so unwahrscheinlich, dass meine Eltern mich somit überleben können. Ich seh die Verantwortung übrigens auch bei meinen Eltern, wenngleich das Verhalten meiner Schwester unter aller Sau ist. |
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Normal hätte ich gesagt "wurscht"... Bei der aktuellen Situation sind 10 Jahre aber ordentlich viel Wertverlust. Was sagt deine Schwester dazu? |
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Meine Schwester will jetzt mal "nix davon wissen" und "in Ruhe fertig bauen" und dann "schauen wir irgendwann"... Kennt sich irgendwer da rechtlich aus oder ist eine Schenkung sowieso irrelevant und wird nirgends berücksichtigt? |
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Steht die Schwester schon im Grundbuch? Spätestens da hättest du involviert werden sollen, weil du ohne Pflichtteilverzicht immer Anspruch auf einen Teil hast. Das muss spätestens beim Notar ein wichtiger Punkt werden. |
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Ist es nicht so, dass deine Eltern ihr Grundstück schenken können, wem auch immer sie wollen? Wieso solltest du zu Lebzeiten deiner Eltern Anspruch auf eines Teilbetrag des Grundstückes haben? |
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Solange deine Eltern leben, liegt es in deren eigenem Ermessen, was sie wem verschenken/vererben, abgesehen von deinem Pflichtteilsanspruch. Wieweit das Grundstück deiner Schwester relevant ist/wird, hängt davon ab, was sonst noch da ist, was verschenkt/vererbt werden könnte. Und solange kein echter Erbschaftsfall auftritt, glaub ich nicht, dass du rechtliche Möglichkeiten hast... |
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Stimmt natürlich, dass dein Anspruch erst mit Erbfall entsteht. War in meinem Bekanntenkreis aber immer so, dass das gleich bei Übergabe mitgeregelt wurde und der Notar das auch als wesentlichen Punkt ansieht. Von daher sollte deine Schwester schon ein Interesse haben, das zu regeln, weil das sonst später zu größeren Streiterein führen kann. |
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Zache Aktion der Schwester. Da wird es nicht ausbleiben sich gemeinsam mit den Eltern an einen Tisch zu setzen. Vorschläge die du bringen kannst: • Du bekommst 32k von den Eltern, falls die soviel ohne weiteres hergeben können. Sprich als vorgezogenes Erbe. Du und die Schwester wären auf gleichem Stand. • Schwester zahlt in Raten den vollen Betrag oder gleich die 16k Minus einen "Nachlass", damit Ruhe ist. • ... Und gleich mal erklären, dass du sonst massiv drauf zahlst. Inflation, evtl. Preissteigerung Grundstück etc. |
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Wenn du jemanden etwas schenkst, musst du dann jemand anderes auch etwas schenken? Setzt euch zusammen. Am besten mit den Eltern. Wenn es eine mündliche Vereinbarung zwischen deinen Eltern und deiner Schwester gibt, dass sie dich ausbezahlt sollen sie auch festlegen wann sie möchten, dass das passiert. Und bitte vergönne deiner Schwester das Haus mit Pool etc. Neid ist nicht umsonst eine der 7 Totsünden. |
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ganz ehrlich: mir wärs den Streit und die Diskussion nicht wert, vorallem, wenn du das Geld nicht unmittelbar brauchst. von daher einen Zettel nehmen, notiert dir alles (damit du das in 50 Jahren auch noch weißt) und mach das dann bei der Erbschaft mit. |
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Ich bin meiner Schwester nix neidig, ich habe die Beispiele nur gebracht, da 16k für sie kein großes finanzielles Problem darstellen und in meinen Augen somit keine ungute Forderung darstellen. Und ja, sie steht bereits mit ihrem Partner 50:50 im Grundbuch. Danke für eure Inputs. |
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Ich finde wir haben keinen Rechtsanspruch auf ein Erbe, und Deine Eltern können über Ihr Vermögen frei verfügen. Sie haben eben Kind 1 zu Lebzeiten beschenkt. Im Todesfall von Elternteil 1 kann es 3 Erben geben. Hier hat sich bereits das jetzt beschenkte Kind 1 die Schenkung von Elternteil 1 anrechnen zu lassen!. Dann wird das geschenkte Vermögen zum Todeszeitpunkt bewertet und eine Ausgleichszahlung von beschenkten Kind hat zu erfolgen. Wenn Eltern nicht mitdenken, ist das ihre Sache, aber Du kannst nicht zu Lebzeiten der Eltern die Vorab Auszahlung Deines möglichen künftigen Erbes verlangen. Holt Euch Rat vom Notar ein, wie mit Testamenten beider Eltern, das fair geregelt werden kann. Aber ich finde Du hast jetzt keine Geldansprüche gegenüber Deiner Schwester. |
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Es geht nicht ums Erbe. Meine Eltern haben mit meiner Schwester vereinbart, dass sie mich rauszahlen MUSS als Bedingung dafür, wenn sie das Grundstück haben will. Und sie sagt halt, dass sie es eh "irgendwann" mal machen wird und das is mir a bissl zu schwammig ehrlich gesagt. |
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Da unterliegst du einem Irrtum. Es geht nur ums Erbe! Es sei denn, deine Eltern sind bei ihrem Ableben völlig mittellos. Besitzen sie allerdings beim Ableben Geld, Wertgegenstände, Liegenschaften ...., dann geht das in die Verlassenschaft. Für die Aufteilung der Verlassenschaft gibts dann mal grob 2 Wege: a) mit Testament: Da wird dann so aufgeteilt, wie es der Erblasser im Testament vorgesehen hat. Es kann aber trotzt Testament nicht einer alles bekommen, da es einen gesetzlichen Pflichtteil gibt. Schenkungen und gewisse Leistungen des Erblassers zu Lebzeiten muss sich jeder anrechnen lassen (deine Schwester also das an sie geschenkte Grundstück). b) ohne Testament: Da kommt eine Aufteilung gem. der gesetzlich geregelten Erbfolge zur Anwendung (abhängig vom Verwandschaftsgrad). Auch hier muss sich jeder Erbe Schenkungen und gewisse Leistungen zu Lebzeiten des Erblassers anrechnen lassen. Wenn das "Rauszahlen" durch deine Schwester nirgendwo schriftlich verbindlich festgehalten ist und nur eine mündliche Aussage deiner Eltern besteht, dann wirst du es schwer haben, das jetzt zu erzwingen. Zahlt sie nicht, wie willst du sie denn zwingen? Du müsstest das bei Gericht einklagen und könntest dich dabei nur auf eine mündliche Zusage deiner Eltern berufen. Wird schwierig werden..... So etwas nur mündlich zu regeln, ist ganz einfach Unfug. Solange deine Eltern leben und bestätigen können, dass sie diese Schenkung nur unter der Bedingung gemacht haben (wenn auch nur mündlich), dass deine Schwester dich "auszahlen" muss, könnte das vielleicht bei Gericht helfen.....is aber jedenfalls ein Punkt, über den sich zwischen Rechtsanwälten trefflich streiten lässt. Also wenn deine Schwester nicht zahlt, dann wirst du realistischer weise warten müssen, bis deine Eltern sterben. Und dann gehts ums Erbe unter Berücksichtigung all dessen, was schon zu Lebzeiten verschenkt und geleistet wurde. Dann wirtd sich deine Schwester bei ihrem Erbe das geschenkte Grundstück anrechnen lassen müssen - und zwar zur Gänze, weils ja keine schriftliche, anders geartete verbindliche Regelung gibt. Und somit kommst du dann indirekt im Zuge der Verlassenschaft rein wertmäßig zu deinem Hälfteanteil dieses Grundstückes. aber wie gesagt: erst im Zuge des Erbes, also der Verlassenschaftsabhandlung. |
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Bist du dir da sicher? Die Eltern können zu Lebzeiten über ihr Vermögen ja verfügen, wie sie wollen. Warum sollte also Kind A dann darauf Anspruch haben, wenn die Eltern Kind B Summe x oder irgenwas anderes zu Lebzeiten schenken? |
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Weil das beim Pflichtteil vol Erbe so geregelt ist. Sonst können sie noch aktiv den Pflichtteil kürzen. Aber dafür braucht es dann auch eine gute Begründung. |
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@gdfde siehe z.B hier: https://www.pm-anwaelte.at/de/publikationen/paragraphen-mehr/nr-1-februar-2016/pflichtteilsrecht-wurde-neu-geregelt Oder aber im Gesetz direkt: §§ 783 und folgende ABGB |
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Wie würde in dem Fall das Grundstück miteinbezogen? Sagen wir z.B. beim Erbfall ist die Schenkung 30 Jahre her.. Wird dann der aktuelle Quadratmeterpreis herangezogen oder jener vor 30 Jahren? Zweites kanns ja auch net wirklich sein, oder? |
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Doch, grundsätzlich erfolgt die Bewertung anhand des Schenkungszeitpunkts (es gibt aber Ausnahmen). |
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