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Ich weiss nicht, was der Energieausweis in AT AT [Außentemperatur] aussagt, aber eine mathematisch korrekte Abbildung der physikalischen Heizlast ist immer gleich, Breitengrade hin oder her. Ich würde das auf keinen Fall machen, die WPWP [Wärmepumpe] unter Heizlast auslegen. Es sei hier an den Februar 2012 erinnert. Was man aber sicher machen kann, ist auf einen Zuschlag für WW WW [Warmwasser] zu verzichten. Unbedingt bei der Dimensionierung auf allfällige EVU-Sperrzeiten achten. In der Schweiz ist es bei Neubauten nicht mehr erlaubt, den primären Wärmeerzeuger so auszulegen, dass oberhalb der Auslegungsbedingungen eine Heizpatrone benötigt wird. |
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dachte da wäre auch als gegenüberstellung die önorm-heizlast drinnen... hallo jörg, hier muß man unterscheiden zwischen önorm/din-heizlast und phpp-heizlast. in letzterer sind innere und solare gewinne drinnen, in ersterer die reserven dafür. drexel&weiss schreibt meines wissens vor nach phpp auszulegen. das ist eine nerd-bude die will ihre schlanken/hocheffizienten anlagen nicht von wp-minderkundigen hb-lern vergurkt haben. die 1-1,5kw würd ich nicht auf die waagschale werfen, das konkrete beispiel von slowmo zeigt nach önorm heizlast gar keine unterdeckung. seit wann darf in der schweiz nicht mehr monoenergetisch ausgelegt werden? was mich immer wundert sind eure milden auslegungstemperaturen, in der urschweiz muß es doch auch -16, -18, usw geben oder? |
ja, danke dir!