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aber ein schätzgutachten wird es ja wohl gebendas musst du halt - neben persönlichem augenschein + prüfung - mal "querlesen". wie alt ist das denn? wenn du dir "sicher" sein willst, wirst du um die beiziehung eines bausachverständigen auf eigene kosten nicht herumkommen. allerdings müsste dir der makler - wenn du über ihn kaufst - auch alles, was er weiß, schriftlich im rahmen seiner aufklärungspflichten geben.
wer ist eigentlich der verkäufer? wirklich der masseverwalter oder sonst wer, um z.b. die quote für den zwangsausgleich zu kriegen? |
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rapid1898 - meistens ist ein Sachverständigen Gutachten in der Edikte Datei dabei bzw. kann man es in Kopie anfordern ansonsten würde ich eine erstellen lassen, dass sollte es dir wert sein.
ansprüche gibt es im nachhinein keine |