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Wie immer: Bundesland???? - darüber hinaus zum Verständnis:
Alte Fenster sind ein 6m breites Fensterband, wovon 3m fix sind und 3m öffenbare Flügel haben?? Neue Fenster kommen in die selbe Architekturlichte???? (d.h. Mauerwerk oben, unten und seitlich bleibt unverändert??) Die "ganze Front in weiß halten" heißt was?: nur weiße Kunststoffenster??, oder auch insgesamt neue Fassade?? Nur neu gefärbelt oder mehr?? Was willst mit "selbstgenutzen" Reihenmittelhaus zum Ausdruck bringen?? Die Frage wird letztlich sein, ob du auf die Baubehörde achten musst?! |
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.Erstmal ist zu klären was dieses Reihenhaus rechtlich genau ist. Meißtens stehen die nämlich nur im Miteigentum bzw. im Wohnungseigentum. Das heißt man ist bei einem Reihenhaus normalerweise nicht alleiniger Eigentümer sondern hat lediglich das alleinige Nutzungsrecht.
Die Fenster gehören zur Grundstruktur der Gebäude, daher haben die anderen Miteigentümer sehr wohl ein Mitspracherecht. Aber Verbesserungen zb. in Sachen Dämmstandard (man muss halt in diese Richtung argumentieren) dürften trotzdem kein Problem sein, solange das Reihenhaus nicht mehr als nötig geändert wird. Genau das ist ja das Dilemma an diesen Reihenhäusern. Die Leute glauben nur weil es eine Art Haus ist, gehört es einem alleine, so wie ein Einfamilienhaus. Das ist halt nicht so. Rechtlich sind sie meißt genauso zu behandeln wie eine Eigentumswohnung, nur das es dort jedem klar ist, dass andere etwas mitzureden haben. |