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Wenn du es von der Sicherheit im Graben beim Arbeiten hinbekommen kannst wäre es durchaus sinnvoll. Wenn der Kollektor im Grundwasser liegt hast du die besten Voraussetzungen für einen guten cop. Grundwasser ist das ganze Jahr über immer wärmer als 8 Grad. Leider ist es meistens nicht möglich den Kollektor ins Grundwasser zu legen. MfG Peter |
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zu deiner frage: kein problem. das spülen und entlüften geht auch bei unterschiedlichen tiefen. mein senkrechter steigt vom haus aus an, geht dann von grader verlegung auf 2m (schon leichte steigung vom haus) auf slinkies von ca.1-2,8m (ca 1,8m slinkies) und steigt weiter an. trotzdem ist spülen und entlüften möglich. läuft seit 2 jahren ohne luftpolster. |
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Du hast ja beim nördlichen Graben sehr viel Enzugsleistung vom Nachbargrund. Ich denke, das wird öffentlicher Grund sein. Was für Oberfläche ist das? Wenn da nichts versickern kann, geht das auf die Entzugsleistung. Ausserden denke ich nicht, dass es Möglich sein wird, an der Grungrenze so weit hinunter zu graben, ohne auf Nachbars Grund zu baggern. Prinzipiell ist die verlegung im Grundwasser sehr förderlich. Wenn du aber sowieso auf 2,5 Metern das Wasser hast, warum machst du keinen Saugheber? |
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Danke für die Antworten bisher, wieder viel gelernt! @Stoffal02 : nördlich ist das Grundstück meiner Schwester, Wiese.... Da es ausreichend gross ist, rechne ich nicht damit, dass der letzte Meter zu meinem Grundstück versiegelte Oberfläche wird. ABer man(n) weiss ja nie... Saugheber kannte ich noch nicht, hab mich im 2015er Faden von Arne mal eingelesen. Muss mal weiter recherchieren und sehen, ob so was helfen würde. Alternativ dachte ich mir noch, dass ich doch eigentlich auf der Ostseite 1.8 Meter ausbaggern könnte und von dieser Tiefe dann vertikale Slinkies ins GW zu verlegen? Was ich so von deren Vorrrednern gelesen habe, scheint ein Höhenunterschied in den Slinkies nicht negativ zu sein. Dann könnte ich mit den vertikalen zumindest teilweise das GW anzapfen. Brauch ich da eine Genehmigung für? Leute - ihr seid echt der Hammer. Oder wie Verona sagen würde - hier (... im Forum ...) werden Sie geholfen! |
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Kollektor im Grundwasser ist Genehmigungsfrei. Voraussetzung ist das ihr nicht in einem Gebiet ohne zentrale Trinkwasserversorgung oder in einem Brunnenschutzgebiet baut. Dort wäre ein Kollektor TB und Grundwasserwärmepumpe genehmigungspflichtig. Grundwasserwärmepumpe ist in jedem Fall genehmigungspflichtig. Also wenn es eine Wasserversorgung von der Gemeinde gibt und auch kein Brunnenschutzgebiet ist kann man das machen ohne Genehmigung. Zumindest in Niederösterreich. Wie das in anderen Bundesländern ist weiß ich nicht. Saugheber muss der Boden passen. Nur weil Grundwasser auf 2.5m liegt heißt das nicht das ein Brunnen dort genug Wasser liefert. Wenn auch Schotter / Kies auf 2.5m ist dann liefert er mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit genug. Muss man einen Brunnenbauer aus der Gegend fragen. Die kennen die Boden Verhältnisse oft ganz gut. Wenn Saugheber würde ich aber die Systemtrennung entweder im Brunnenschacht oder in einem extra Schacht machen. Ich wollte das so machen aber die Behörde hat das nicht genehmigt. (keine Sole Leitungen im Erdreich wegen Trinkwasserversorgung). MfG Peter |