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RGK in 1220 Wien

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  •  EinHausinWien
10.4. - 21.4.2022
31 Antworten | 8 Autoren 31
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Liebe Community, 

nach langem Mitlesen wird es bei uns wohl zeitnah ernst mit dem Hausbau. Folgende Vorraussetzungen sind gegeben:

 • Grundstücksgröße 572 m².
 • Haus in gekuppelter Bauweise.
 • Schächte für Wasser und Kanal vom Altbestand sollen weiterverwendet werden.
 • Fundamentplatte mit Glasschaumschotter.
 • Heizlast mit KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] laut EA EA [Energieausweis] 5,2 kW, Norm-Außentemp. -12°C

Im Süden grenzt das Grundstück an die Zufahrt des ostseitig gelegenen Nachbargrundstücks, hier haben wir neben dem Haus nur 3 m platz. Angedacht wäre hier eine vertikale Verlegung des RGK RGK [Ringgrabenkollektor].

2 Sickerschächte müssen noch untergebracht werden, da sind wir mit der Positionierung jedoch relativ frei.

So würde die vorläufige Planung aussehen:


2022/20220410829837.png

Haben wir hier irgendetwas nicht bedacht? Reichen die 3 m südlich des Hauses für die vertikale Verlegung? 

Danke & LG

  •  Ziegelrot
  •   Gold-Award
19.4.2022  (#21)

zitat..
kraweuschuasta schrieb: 1. Nein, weil ich auch einer davon bin

Gut, dann wirst du es besser wissen.
Kannst du uns dann aus fachlicher Sicht beschreiben wie die Sicherungsvorkehrungen aussehen müssen für einen 40/50cm breiten und 2,5/3m tiefen Graben?

 


1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
19.4.2022  (#22)
Theoretisch müsstest du temporär eine Absturzsicherung errichten. Das wars. Hinein darf ohne Verbau so und so niemand.

1
  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
19.4.2022  (#23)
Hi

zitat..
Ziegelrot schrieb: Kannst du uns dann aus fachlicher Sicht beschreiben wie die Sicherungsvorkehrungen aussehen müssen für einen 40/50cm breiten und 2,5/3m tiefen Graben?

Nö, brauch ich aber auch nicht, da ich Baggerunternehmen und Installateur beauftrage, das auszuführen und selbst "nur" mithelfe.

Und aus praktischer Sicht, wennst nicht grad 1cm neben der Kante stehst, bissl aufpasst und vorher überlegst, was du tust, kann auch ned viel passieren.

LG


1
  •  odyssee80
19.4.2022  (#24)

zitat..
Ziegelrot schrieb: Ich denke trotzdem, dass diese Bauart aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt ist.

zitat..
Ziegelrot schrieb: Leben und Gesundheit der Arbeiter ist dir egal?
Bei Kenntnis sperrt dir die Behörde binnen Minuten die Baustelle.

Sicherheitstgründe - welche genau?
und welche von den Behörden soll sperren?

@kraweuschuasta - lass dich nicht wuggi machen - keine Person im Graben, keine Gefahr für eine Person/Arbeiter;

beim senkrechten Graben muss man wissen was auf keinen Fall getan werden darf, deshalb machens auch nur die, die beherzigen was auf keinen Fall getan werden darf:
nämlich den Graben zu betreten...


1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
19.4.2022  (#25)
Zur Sperre: Mein Baukoordinator (BauKG) hat nicht mit der Wimper gezuckt als er da war. Also wenn man es mit Respekt macht, ist das wohl auch für einen Sicherheitsprofi vertretbar offensichtlich...

2
  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
20.4.2022  (#26)

zitat..
odyssee80 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Ziegelrot: Ich denke trotzdem, dass diese Bauart aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt ist.
__________________
Im Beitrag zitiert von Ziegelrot: Leben und Gesundheit der Arbeiter ist dir egal?
Bei Kenntnis sperrt dir die Behörde binnen Minuten die Baustelle.


zitat..
odyssee80 schrieb: Sicherheitstgründe - welche genau?
und welche von den Behörden soll sperren?

Ernsthaft?
Sperren würde das Arbeitsinspektorat.

Laut § 48 Abs.2 BauV sind Gräben oder Künetten mit einer Tiefe von mehr als 1,25 m entweder entsprechend § 50 abzuböschen, nach § 51und 52 zu verbauen, oder ein geeignetes Verfahren zur Bodenfestigung lt. §53 ist auszuführen.

Diese Maßnahmen sind zwingend im Zuge der fortlaufenden Baggerarbeiten bzw. schon vorher anzuwenden. Unabhängig ob der Graben betreten wird, also auch ohne konkrete Gefährdung.

zitat..
odyssee80 schrieb: keine Person im Graben, keine Gefahr für eine Person/Arbeiter

FALSCH!
Wird der ungesicherte Rand betreten, kann ein keilförmiger Bereich abscheren und man fällt mitsamt dem Erdreich in die Künette. Nicht selten wird dann auch die Gegenseite instabil.....

2
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
21.4.2022  (#27)
Das stimmt alles haargenau so.
Deswegen ist genau in diesem temporären Einzelfall die Entscheidung zu treffen wie bindig der Boden ist, wie lange das so steht und klar, auch neben dem Graben trödelt keiner herum. Da geht man zum reinschmeissen daneben und hält sich sonst fern. Insofern muss man eigentlich generell eher von dem Fall abraten,  ich weiss was du damit meinst und vielleicht ist es generell so dass das Risiko in vielen Fälle  wo der Boden vielleicht doch ein bisschen sandiger ist, völlig unkalkulierbar ist.
In Summe bin ich dennoch davon überzeugt dass wir in unserer Konstellation aus Baugrund und Maßnahmen/Vorsicht ein hinreichendes Sicherheitsniveau hatten.

1
  •  Ziegelrot
  •   Gold-Award
21.4.2022  (#28)

zitat..
kraweuschuasta schrieb: Und aus praktischer Sicht, wennst nicht grad 1cm neben der Kante stehst, bissl aufpasst und vorher überlegst, was du tust, kann auch ned viel passieren.


zitat..
Hobbyplaner schrieb: Diese Maßnahmen sind zwingend im Zuge der fortlaufenden Baggerarbeiten bzw. schon vorher anzuwenden. Unabhängig ob der Graben betreten wird, also auch ohne konkrete Gefährdung.


zitat..
Hobbyplaner schrieb: FALSCH!
Wird der ungesicherte Rand betreten, kann ein keilförmiger Bereich abscheren und man fällt mitsamt dem Erdreich in die Künette. Nicht selten wird dann auch die Gegenseite instabil.....


Ich sehe das auch so wie Hobbyplaner.
Die Aussage von kraweuschuasta finde ich unfachlich und gefährlich.

 


1
  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
21.4.2022  (#29)
Morgen,

zitat..
Hobbyplaner schrieb: FALSCH!
Wird der ungesicherte Rand betreten, kann ein keilförmiger Bereich abscheren und man fällt mitsamt dem Erdreich in die Künette.

Und wer macht das bitte freiwillig?
Denk mir es sollte jedem klar sein, daß ma nicht am Rand der Kinette herumtrampelt 😉

Das heißt für mich, so weit wie möglich weg von der Künette, so kurz wie möglich offen halten, Bodenart richtig abschätzen

LG


1
  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
21.4.2022  (#30)

zitat..
kraweuschuasta schrieb: Und wer macht das bitte freiwillig?

Jeder der am Einheben des Kollektors beteiligt ist, und auch Zuschauer wie am Bild (#14) von MalcolmX zu sehen ist. 

Solche Künetten können ohne jede Vorwarnung einstürzen, auch wenn niemand den Rand betritt.
Deshalb gibt es diese Vorschriften.
 
Schön und Gut, dass bei euch nichts passiert ist. Aber deshalb braucht ihr es nicht als ungefährlich und legal darstellen.

Hier noch eine gute Lektüre:
https://www.google.at/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.auva.at/cdscontent/load%3Fcontentid%3D10008.544648%26version%3D1430387644&ved=2ahUKEwjXvLv3wqT3AhWzwQIHHXY-CpUQFnoECA0QAQ&usg=AOvVaw1oVLAKLfvGGyPVxG5b3rbq

1
  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
21.4.2022  (#31)
Hi

zitat..
Ziegelrot schrieb: Die Aussage von kraweuschuasta finde ich unfachlich und gefährlich.

Naja Du hast bis jetzt auch nicht mit fachlich korrekten Tatsachen ausgezeichnet 😋

zitat..
Ziegelrot schrieb: In der Theorie, die Praxis möchte ich da nicht sehen.

zitat..
Ziegelrot schrieb: Ich denke trotzdem, dass diese Bauart....




zitat..
Hobbyplaner schrieb: Solche Künetten können ohne jede Vorwarnung einstürzen, auch wenn niemand den Rand betritt.
Deshalb gibt es diese Vorschriften.

Danke für den Link schau ich ma an und werd das Thema mit Insti und Baggerfahrer abklären, wie und was wir für größtmögliche Sicherheit machen können.

LG




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