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Rigipswand vor Außenwand beim Neubau

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  •  arnschi
14.9. - 18.9.2016
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Grüß euch,

Ich weiß dass ich mit meiner Eigentumswohnung im Hausbauforum nicht ganz richtig bin, aber nach dem es ums Bauen geht, hoffe ich doch hier die kompetenteren Antworten zu finden.

Ich habe eine neu gebaute Eigentumswohnung vom Bauträger gekauft die bald fertig wird. Beim Ausmesstermin ist mir aufgefallen, dass an der Küchenrückwand (Außenmauer, Beton) eine Rigipswand vor der tragenden Wand steht - vermutlich um die Installationen für Wasser, Abfluss und Strom zu verstecken.

Die Gipswand war in den Unterlagen die beim Kaufvertrag gezeigt wurden (auch im Polierplan) nicht eingezeichnet. Jetzt würde mich interessieren: Dürfen die das?

Meine zwei Bedenken:

Hauptsächlich: Feuchtigkeit und Schimmel. Natürlich ist die Außenwand wärmegedämmt, aber sie ist innen nicht belüftet. Liest man im Internet, hat man den Eindruck dass eine Rigipswand vor einer Außenmauer eine Garantie für Schimmelprobleme ist. Ist das bei heutigen Neubauten auch so?

Außerdem: Ich verliere ca. 10-15cm von der Raumtiefe. Ist immerhin fast ein halber Quadratmeter.

Ich fürchte ja, so lange es nicht schimmelt kann ich schwer relamieren. Aber wenn es irgendwann schimmelt kann ich die halbe Küche entfernen.

Was würdet ihr tun? Entspricht das den Normen?

Grüße,
Arnschi

  •  nobody4yu
  •   Gold-Award
14.9.2016  (#1)

zitat..
arnschi schrieb: Beim Ausmesstermin ist mir aufgefallen, dass an der Küchenrückwand (Außenmauer, Beton) eine Rigipswand vor der tragenden Wand steht - vermutlich um die Installationen für Wasser, Abfluss und Strom zu verstecken.

So wirds sein. Ist eigentlich ganz normal.

zitat..
arnschi schrieb: Die Gipswand war in den Unterlagen die beim Kaufvertrag gezeigt wurden (auch im Polierplan) nicht eingezeichnet. Jetzt würde mich interessieren: Dürfen die das?

Im Verkaufsplan kann man das mal übersehen, wenn die gesamte Wand in einer Farbe dargestellt wird. Im Polierplan (M 1:50) muss das drin sein. Wie sollte sonst die Baufirma bauen? Zu einem Zeitpunkt muss es das im Polierplan gegeben haben. Diese werden immer wieder adaptiert während der Bauphase und mit einem Index markiert.

Ob die das dürfen müsste im Vertrag stehen. Normalerweise hält sich der Bauträger bedeckt und sagt aus technischen Gründen können Änderungen notwendig werden. Eine allzu große Abweichung zu den Verkaufsunterlagen darf trotzdem nicht vorkommen. Wenn das Gesetz in den letzten Jahren nicht geändert wurde, dann darf es eine Differenz von 3% geben.

zitat..
arnschi schrieb: Hauptsächlich: Feuchtigkeit und Schimmel. Natürlich ist die Außenwand wärmegedämmt, aber sie ist innen nicht belüftet. Liest man im Internet, hat man den Eindruck dass eine Rigipswand vor einer Außenmauer eine Garantie für Schimmelprobleme ist. Ist das bei heutigen Neubauten auch so?

Habe das schon x-Mal gesehen und es gab nie Probleme. Die meisten Probleme bei Neubauten passieren weil man zu wenig lüftet. Deshalb wird bei Bauträgern meistens ein Fensterlüfter vorgesehen.

So wie ich deine Beschreibung lese und verstehe hätte ich keine Bedenken.

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  •  arnschi
18.9.2016  (#2)
Danke für die Antwort.

Ich habe mir nur gewundert nachdem es immer heißt - nur keinen großen Schrank oder Wandverbau an die Außenwand eines Neubaus stellen, wegen Schimmel. Und dann wird die Außenwand komplett zugemacht...

Flächenmäßig liegt die Abweichung unter 3%, somit dürfte das dann unter geringe Abweichung fallen.

Grüße,
Arnschi


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