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Dafür gibt es Richtlinen wann so etwas vorgeschrieben ist und wie das bei Dachüberstand, Fugenbreiten, etc. geregelt ist. Als Beispiel: http://www.k-w-a.at/oe-norm-b3691-rigole-und-anschlusshoehen/ |
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Also wir haben einen Dachüberstand von einem halben Meter vor der Hebeschiebetüre. Wir haben hier auch meist schwallartige Regenfälle. Als Terassenbelag haben wir Travertin in splitt verlegt mit entsprechendem Unterbau. Wir haben kein Rigol vor der Hebeschiebetür und auch noch nie Probleme mit Wasser gehabt. Ich hatte anfangs auch überlegt hier ein Rigol vorzusetzen aber da wir die Platten in Splitt gesetzt haben und so immer die Möglichkeit für ein nachträgliches setzen des Rigols hatten habe ich es damals nicht gemacht. Falls die Terassentür 1,4m überdacht ist würde ich keinen Gedanken mehr an ein Rigol verschwenden. |
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sehr interessanter Link! Beschreibt recht gut die inoffiziele Aussage meines Dachdeckers.... |
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https://www.aco.at/produkte/dach-balkon-und-terrassenentwaesserung/fassadenrinne-profiline/ Hier ist das ganze nochmals Erläutert (Infoblatt) Was gilt jedoch als geschützt bzw teilgeschützt? Hab ich leider noch nirgends gefunden. |
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http://www.aco.at/fileadmin/standard/aco-at/04_Downloads/Prospekte/Dach_Balkon_und_Terrasse/Dokumente/ACO-Prospekt-Profiline-2019.pdf Seite 22: Geschützt: Vordächer oder gleichwertige bauliche Maßnahmen deren Überstand nach vorne 100 % und seitlich min. 50 % der Höhe des Vordaches beträgt. Teilgeschützt: Vordächer oder gleichwertige bauliche Maßnahmen deren Überstand nach vorne 50 % und seitlich min. 25 % der Höhe des Vordaches beträgt. Ungeschützt: Kein Vordach oder bauliche Maßnahme. In der ÖNorm B3691 steht das sinngemäß auch so drinnen, jedoch mit dem Zusatz "Werden die erforderlichen Überstände nur teilweise erfüllt, dürfen die Hochzugshöhen (gemäß Tabelle 9 und Tabell 10) entsprechend den tatsächlichen Überständen angepasst werden". Was auch immer damit gemeint wird (Edit: Höhen dürfen bei zwischen-Situationen interpoliert werden. Warum schreibt man das nicht gleich so in die Norm, steht nur im Infotext für die Neuerungen drinnen). Und besonders exponierte Lagen (z.B. bei freistehende Gebäude gegen die Hauptwetterrichtung oder Passlagen) sind gesondert zu beurteilen. Edit: Leider dürfte in der aktuellen Norm ÖNORM B 3691: 2019 02 01 gerade bei der Tabelle 9 ein Fehler drinnen sein, wodurch diese zurückgezogen wird. Siehe dazu: http://www.baustandards.at/normenradar/Lists/Beitraege/Post.aspx?ID=23 |