da meine Partnerin und ich unsere Hausbauprojekt schon bald starten möchten und auch die Einreichplanung bald beginnt, möchte ich mit euch gerne ein Thema diskutieren, das uns intern noch Kopfschmerzen bereitet.
Wir haben ein großes Grundstück (1200m²) das jedoch sehr steinig/felsig ist. Bei 5 Probegrabungen mit dem Bagger sind wir teilw. nach nur einem halben Meter auf Gneis gestoßen; teilw. sind wir auf 1-2m gekommen, abhängig wo gegraben wurde.
Von den Nachbarn wussten wir vorab schon, dass damals, als die Häuser in den 80er Jahren gebaut wurden, die Keller allesamt gesprengt wurden. Das obige Ergebnis der Graberei + diese Aussagen haben uns dazu veranlasst, keinen Keller zu bauen.
Jedenfalls bin ich vom Konzept des RGK RGK [Ringgrabenkollektor] überzeugt; vor allem seitens der Kosten, welche nicht wirklich viel höher sind als bei einer LWWP LWWP [Luft-Wasser-Würmepumpe] und damit auch die Möglichkeit des "passiven" Kühlens zu nutzen, gefällt mir sehr gut. Der Grund wäre auch groß genug dafür; hätte auch bereits ein Angebot.
Jedoch macht mir die Grundbeschaffentheit sorgen; wenn uns die Grabarbeiten so viel kosten oder ggf. annährend soviel wie eine Tiefenbohrung (Angebot mit 12K ohne Schacht liegt vor), würde ich eher zur TB tendieren.
Was ist eure Meinung? Ich habe leider noch keine Anbote für die Baggerarbeiten; könnt ihr mir einen Anhaltspunkt geben, wie hoch diese bei etwa 120-140m Länge, knapp 2m Tiefe ausfallen können, bei felsiger Lage? Oder würdet ihr aufgrund der Beschaffenheit (also eher nicht lehmig) generell schon mal zur TB tendieren?
Ich bin so frei und verlinke hier mal @dyarne ( dyarne ) weil ich ihn im Forum schon öfter zu RGK RGK [Ringgrabenkollektor] Planungen gelesen habe.
baggerkosten je h rund € 100-120,- inkl fahrer & sprit, also um die € 1.000,- pro tag. 80-90% aller RGK RGK [Ringgrabenkollektor] 'im neubau' kommen damit aus wenn sie der empfehlung folgen: -> RGK vor haus -> großer bagger ist guter bagger (> 20to)
lehm hat noch niemand kaufen müssen. wenn der tiefbauer sowieso beim nachbarn lehm abführt kann man den nehmen, ansonsten upside/down verfüllen...
Danke dir für die Info!
Wie tief sollte denn bei horizontaler Ausführung denn der Graben sein, wenn Passivkühlung genutzt werden soll? Oder lässt sich das auch nicht so genau sagen?
Bzgl. Ablauf: Wie erfolgt dann die Einleitung in den Technikraum? Würden die Zuleitungen unter der Bodenplatte durchgeführt und direkt von unten in den Technikraum kommen (Info: wir bauen keinen Keller)? Radonbelastung sollte in meiner Gegend nicht das Thema sein, müsste hierbei jedoch trotzdem noch etwas beachtet werden?
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In dem von Tomlinz verlinkten Beitrag findest meine Erfahrungen mit steinigen Boden. Wir haben auch stemmen müssen jedoch nur auf ca. 10m. Falls der ganze rgk zu stemmen wäre es sicherlich nicht wirtschaftlich
@dyarne ich habe von meiner BH in NÖ (Horn) erfahren, dass mein Grundstück im Wasserschutzgebiet liegt (wasserrechtliches Schongebiet gem. § 35 WRG 1959 welches mit Verordnung LGBl. 6900/55-0 festgelegt wurde).
Für Tiefesonden wurde mir folgendes mitgeteilt: "Tiefensonden-Anlagen innerhalb eines wasserrechtlich besonders geschützten Gebietes im Sinne des § 31c Abs. 5 lit. a WRG 1959 (§ 35 WRG 1959) sind wasserrechtlich bewilligungspflichtig."
Zusätzlich muss ich die Tiefensonde auch alle 25 Jahre neu bewilligen lassen.
Gilt die selbe Begründung damit auch für einen RGK RGK [Ringgrabenkollektor]?
Nachfolgend noch der Text aus der E-Mail: ``` Es ist daher die Bewilligung im Anzeigeverfahren mit folgenden Verfahrensschritten zu beantragen:
Einbringen der Anzeige mit Projektunterlagen (2-fach), mindestens 3 Monate vor Baubeginn mit einer Bauvollendungsfrist von max. 3 Jahren.
Nach 3 Monaten ab Einbringen der Anzeige gilt die Bewilligung als erteilt - ohne Bewilligungsbescheid. Erfolgt die positive Mitteilung der Behörde vor Ablauf der 3‑Monatsfrist, ist ein sofortiger Baubeginn zulässig. Wechsel in das klassische Bewilligungsverfahren ist möglich, wenn eine entsprechende Mitteilung der Behörde innerhalb der 3-Monatsfrist erfolgt (etwa wegen der offensichtlichen Gefahr der Verletzung öffentlicher Interessen oder fremder Rechte).
Überprüfung der Anzeige über ordnungsgemäße Ausführung (Ausführungsanzeige) Vom Wasserberechtigten muss die Ausführung der Anlage der zuständigen Behörde schriftlich angezeigt werden. Mit dieser Anzeige übernimmt der Wasserberechtigte gegenüber der Behörde die Verantwortung für die bewilligungsgemäße und fachtechnisch ordnungsgemäße Ausführung der Anlage einschließlich der Einhaltung der vorgeschriebenen Auflagen und Nebenbestimmungen. Es folgt kein Überprüfungsbescheid.
Die Bewilligungen von Erdwärmeanlagen sind auf 25 Jahre ab Einbringung der Anzeige befristet.
Vor Ablauf der Bewilligungsfrist (siehe Punkt 4) muss mindestens 3 Monate vorher wiederum eine Einreichung der Unterlagen wie unter Punkt 1. erfolgen (neue Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen). Es wird empfohlen, sich vorher bei der Behörde zu erkundigen, ob es Neuerungen bei der Beurteilung der Bewilligungsfähigkeit gibt.
Habe herausgefunden, dass die selbe Begründung auch für Flachkollektoren (also RGK RGK [Ringgrabenkollektor]) gilt. Habe ein Anbot von einem Geologen für 1000€ für das Gutachten + die ganze Einreichung (egal ob TB oder RGK RGK [Ringgrabenkollektor]).
Und noch eine Info: Habe nun via https://bodenkarte.at/ nachgesehen und für meinen Grund (+ Nachbarschaft) ist tatsächlich ein Gutachten erstellt:
Somit nicht wirklich ideale Bedingungen für einen RGK RGK [Ringgrabenkollektor] (Ranker/Rendzina ab spätestens 1m); das geben auch meine Probegrabungen so wider.
Habe herausgefunden, dass die selbe Begründung auch für Flachkollektoren (also RGK RGK [Ringgrabenkollektor]) gilt. Habe ein Anbot von einem Geologen für 1000€ für das Gutachten + die ganze Einreichung (egal ob TB oder RGK RGK [Ringgrabenkollektor]).
War bei mir auch notwendig. Hat Insti gemacht, geologisches Gutachten brauchten wir keins. Bewilligung ist auf 25 Jahre befristet.