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Risse in der Wand

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  •  xthe_lawx
8.9. - 10.9.2008
2 Antworten 2
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Hallo,

bis auf die Wandleisten beim Boden ist eigentlich alles fertig. Wir haben über einen Generalunternehmer bauen lassen. Jetzt haben wir aber einen Riss auf dem Kamin ca. 30 cm. Zwei weiter im Badezimmer, einer waagrecht Wand/Decke ca. 50 cm , der andere Senkrecht auf der Wand in dem Bereich wo keine Fliesen sind ca. 40 cm.

Unser Projektleiter hat heute gemeint die Risse sind in der Norm.
Was soll das genau heißen?
Wo steht diese Norm?
Ab wann ist ein Riss nicht mehr in der Norm?

Wer muss diese Risse richten lassen - wir oder die Baufirma?

Besten Dank & mfg
Bruno

  •  nymano
8.9.2008  (#1)
@bruno - wo genau ist der riss am kamin? am übergang zur wand oder zur decke? der kamin dehnt sich anders als das mauerwerk, deshalb können dort risse entstehen. aus diesem grund macht man am übergang vom kamin zur wand und zur decke im innenputz eine dehnfuge, die vor dem ausmalen mit acryl geschlossen werden muss. ist eine solche dehnfuge im innenputz nicht gemacht worden?

sind die risse im bad erst jetzt entstanden? habt ihr im badezimmer einen kalkzementputz? soweit ich weiss sind risse im kalkzementputz nicht ungewöhnlich, wenn er einschichtig aufgebracht wird. diese risse entstehen kurz nach dem verputzen und ändern sich danach kaum noch, d.h. sie wachsen fast nicht mehr. um risse im kalkzementputz zu vermeiden, sollte er in mehreren schichten aufgebracht werden.

lg nymano.

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  •  ahc
10.9.2008  (#2)
ÖNORM 3346 - Hallo,
in der ÖNORM 3346 steht folgendes:
"Der fertig gestellte Putz darf keine einzelnen Risse über 0,2 mm Rissbreite aufweisen. Eine größere Anzahl oder eine
Konzentration von Rissen ist zulässig, die Risse dürfen jedoch die technologischen bzw. bauphysikalischen Eigenschaften
nicht beeinträchtigen.
ANMERKUNG:
Risse können z.B. auch durch Baugrundsetzungen und unterschiedliche Belastung, zu schnelles Austrocknen,
Schwinden und Kriechen, ungünstige Formate oder Zusammenstoßen unterschiedlicher Eigenschaften von Wandbaustoffen,
offene Stoß- und Lagerfugen, einspringende Ecken, Wandöffnungen sowie durch Formänderungen der
obersten Geschoßdecke entstehen. Eine grundsätzliche Klärung bezüglich der Rissursache, der Schädlichkeit oder
der Fortdauer der Rissbewegung ist vor einer Sanierung erforderlich."
lg ahc


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