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..davor haben wir auch "Angst"... find ich voll doff - wenn man zuvor Verbesserungen durchgeführt hat - und diese entfernen muss. |
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.@gast: baumax, hornbach, obi, bauhaus, hagebau etc. etc.... gerne auch in anderer reihenfolge ...
@cpue: was würdest du als nachmieter sagen, wenn du diese "verbesserungen", die dir dein vormieter hinterlassen aber so absolut nicht willst? ... ausserdem ist es bei abschluss des mietverhältnisses klar, dass du die wohnung wieder so zurückzugeben hast, wie du sie bekommen hast ... also ohne spiegelfliesen etc... die meisten genossenschaften sind aber dann kulant, wenn du ihnen einen nachmieter besorgst und alles mit dem nachmieter regelst ... unsere "verbesserungen" wurden vom nachmieter dankend angenommen und abgelöst; wir mussten nicht mal ausmalen ... alles verhandlungssache ... |
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@gast - Ablösen von Böden und Fliesen ist an sich so ein "Graubereich".
Lt. Gesetz darf dafür keine Ablöse verlangt werden, wird aber trotzdem von den meisten gemacht Hier besteht aber dann auch das Risiko, dass der Nachmieter das einklagt und du das zurückzahlen musst. Gerade bei Genossenschaftswohnungen ist es sehr leicht, einen Nachmieter zu finden (wenns lt. Mietvertrag erlaubt ist). Wie Reinhard schon geschrieben hat, suchts euch einen Nachmieter, verlangts ein wenig bis keine Ablöse (ich nehm an, euer Vormieter hat auch ein paar Jahre drinnen gewohnt, somit ist das Inventar eh nichts mehr wert) und ihr seids beide happy und du musst die Wohnung nicht herrichten. |
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