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Ihr habt Einreichpläne obwohl noch nichts fix ist beim Grundstück? Wie soll das gehen? |
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Ich würde so schnell wie möglich einen Beratungstermin bei der AK (oder einem Rechtsanwalt) vereinbaren, die können dir sagen, ob die Stornogebühr in den AGB zulässig ist und wie ihr weiter vorgehen sollt. Ihr könntet auch schon mal recherchieren, was eine Höhenaufnahme üblicherweise kostet. Sind das individuelle Pläne, die sie für euch erstellt haben? |
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Hä? Wortlaut bitte.... Ich befürchte, ihr werdets um a gewisse Summe nicht herumkommen, außer Ihr könnts euch mit dem Berater einigen. Vertrag ist mormalerweise Vertrag.... Ev. schadets auch nicht, die AGB durchzuwassern. lg Wolfgang |
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Hallo, wenn ihr zahlen "müsst" vielleicht kann man mit dem verkäufer vereinbaren, dass wenn ihr später einmal baut ihr das geld "angerechnet" bekommt. lg |
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Es sind voraus Pläne, wir hätten diese noch besprechen sollen um Änderungen vor zu nehmen. |
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Es is nicht unüblich, dass Änderungen erst nach der Unterschrift besprochen werden. Ich glaube die meisten Bauleute verändern ihre Pläne bis zum letzten Drücker. Euer Ziel sollte es nun sein, den Schaden so gering wie möglich zu halte. Ich würde in einem emotionslosen, ruhigen Gespräch die persönlichen Gründe, welche euch zum Rücktritt zwingen erläutern und mich dann erkundigen, welche Leistungen bereits in Anspruch genommen wurden. Wenn ihr einen verbindlichen Vertrag unterschrieben habt, dann müsst ihr euch da wieder raus verhandeln bzw rauskaufen. |
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Hallo Guss, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Rücktritt Elk vertrag |