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Sachverständiger BK1 Niederösterreich?

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  •  CaMa5784
26.11.2012
3 Antworten 3
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Liebe Leser des Beitrags!

Wir haben ein Grundstück in NÖ mit BK1.
Lt. Gemeindebauamt handelt es sich bei unseren Vorschlägen, wie wir das Haus umsetzen möchten, um eine „komplizierte“ Ausführung.
Daher müssen diese jedes Mal selber bei einem Sachverständigen am Amt der Nö Landesregierung in St.Pölten nachfragen.
Dies dauert bei jeden Schritt immer sehr lang!
Daher meine Frage an euch/Sie: Hat jemand vielleicht einen Tipp wo es einen Spezialisten in Sachen Bauordnung gibt in Mödling/Baden/Wr.Neustadt Umgebung, der uns schneller und persönlich unsere Fragen beantworten kann.
Wir möchten schon sehr gerne in die Umsetzung gehen und brauchen vorher ein Feedback ob wir das Haus unter der Bedingung BK1 ausführen können.
(Aufs Bauamt Wr.Neustadt können wir nicht gehen, weil unsere Gemeinde, wie erwähnt, ein eigenes Bauamt hat und diese leider nicht zuständig sind bzw. Weiterhelfen können.)

Vielen Dank für Eure/Ihre Tipps!

Liebe Grüße

  •  johro
  •   Gold-Award
26.11.2012  (#1)
hallo - was ist den so kompliziert? kannst ja mal hier posten, wir haben hier auch ein paar rechtsexperten..

lg
johannes

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  •  Sebastian_wien
26.11.2012  (#2)
@CaMa5784 - mich würde auch mal interessieren was so grenzwertig ist, dass es vom lokalen Bauamt nicht beurteilt werden kann.

Wir mussten auch einiges nachbessern, weil wir mit allen Maßen an die Grenzen gingen. Aber letztendlich wurde dann doch alles gut emoji


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  •  CaMa5784
26.11.2012  (#3)
Skizze + Erklärung - Ich versuche das mal anhand schneller Skizzen und einer Erklärung zu erläutern:

Es geht darum, dass wir gerne ein Haus mit einem Stock bauen möchten aber so gut wie möglich die volle Raumhöhe erreichen möchten. (also ein Flachdach)
Das Obergeschoß wird zum Erdgeschoß versetzt aufgesetzt. (Aus der Vogelperspektive würde es wir ein Kreuz aussehen-> links und rechts gäbe es im OG also eine Dachterrasse)

Uns wurde damals gesagt. dass wir das Haus nicht mit einem Flachdach umsetzen können, weil es mit dem Rücksprung links und rechts zwar passt aber auf den Frontseiten der stufenförmige Verlauf nicht mehr als 3m betragen darf, da sonst in Frontabschnitte geteilt wird und der mittlere Teil 5m überschreiten würde.
Nun unsere Frage:
Wenn wir auf den Frontseiten (vorne und hinten) eine Art Dachschräge ab z.B. 2,80m machen und dann aber am oberen Ende kappen (also die Seiten nicht zu einem Giebel zusammenlaufen lassen) ist das dann möglich?

Ich habe versucht das kurz zu skizzieren, wie die Ansicht des Hauses von der Seite aussehen würde bzw. eine einfache Sicht auf die Front auf der ich versucht habe das Dach einzuzeichnen.
Die durchschnittliche Gebäudehöhe würde so die 5m nicht überschreiten.


2012/20121126459239.JPG

2012/20121126127544.JPG

Ist so eine Umsetzung möglich?


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