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Sanierungskredit trotz KSV-Eintrag

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  •  lukas86
19.5. - 25.5.2020
14 Antworten | 8 Autoren 14
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Liebes Forum,

ich hätte eine Frage an euch. Ich bin seit einigen Jahren Besitzer eines Wohnhauses, das mir von meinem Großvater vererbt wurde. Dies ist zur Zeit vermietet. Jetzt würde ich aber selbst gerne von meiner Wohnung in das Haus einziehen. Hierbei würde ich aber einen Kredit zur Sanierung benötigen (Wände, Böden, Badezimmer, Küche). 
Nun meine Frage bzw. Problematik: 
Das Haus samt Grundstück wurde vor 2 Jahren auf ca. € 200.000 geschätzt. Kredit würde ich ca. € 60.000 benötigen (€ 10.000 habe ich an Eigenmitteln aus Bausparverträgen, € 50.000 als Kredit). Das Problem an der Sache ist, das ich in den letzten Jahren einige kleine finanzielle Probleme hatte und somit beim KSV 2 negative Einträge habe (1 Mal wegen GIS und 1 Mal wegen einer Bestellung - beides Mal unter 1.000 Euro, scheint aber leider auf). Nun bin ich aber in einem festen Arbeitsverhältnis mit einem Nettoeinkommen von € 1.850. Die Schulden wurden alle Anfang des Jahres beglichen.
Wie schätzt ihr die Möglichkeiten eines Kredites bei einer herkömmlichen Bank ab? Also mit dem Haus als Sicherheit (das ja 4 mal so viel wert ist wie der Kreditbetrag)? Sind die trotz der negativen Einträge mit dem aktuellen Arbeitsverhältnis und Einkommen, sowie der Sicherheit der Immobilie zufrieden? Oder werde ich mich da eher anderwertig nach einer Finanzierung umsehen müssen. 

Ich danke euch schonmal vorab 

Liebe Grüße
Lukas

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
19.5.2020  (#1)
Hallo Lukas,
die Besicherung ist in deinem Fall nicht das Thema - bei dem Kreditbetrag auch das Einkommen nicht. Thema ist, dass du im KSV stehst und dies bei der Beantragung gewöhnlich dazu führt, dass "ein großes Stoppschild aufpoppt".
Die Frage ist, wie lange diese Sachen her sind und ob es die Möglichkeit der Löschung gibt (erfolgt normalerweise erst eine gewisse Zeit nach Tilgung der Schuld) - nimm jedenfalls Kontakt mit KSV diesbezüglich auf.
Mein erster Weg wäre der zur Hausbank, da die trotz KSV Einträgen deine Kontogestionierung am besten kennt und möglicherweise eine Lösung parat hat.

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  •  lukas86
19.5.2020  (#2)
Hallo LiConsult,

der letzte Eintrag der GIS ist vom letzten Jahr. Es sind im Auszug des KSV aber auch die "positiven" Zahlungen vermerkt, wie Telefon und Internet. Zählt hierbei für die Bank die Immobilie als Besicherung gar nicht? Die Löschung dauert ja an die 3 Jahre. Gibt es deiner Meinung nach noch andere Möglichkeiten? Oder muss ich hier auf den "guten Willen" meiner Hausbank hoffen. Bin da schon 15 Jahre Kunde, und hab das Konto auch nie überzogen oder sonstiges.

Vielen Dank

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
19.5.2020  (#3)
Hmmm, das Problem ist, dass du als nicht zuverlässlicher Zahler erscheinst. Und keine Bank will das, weil somit "Arbeit" entsteht.
Das Haus ist nicht das Problem. Solltest du aber in Zukunft die Raten nicht zahlen - trotz Mahnung - muss die Bank das Haus verwerten. Das alles kostet Geld, ist zeitauwändig, und wirft trotz rechtlich korrekter Vorgehensweise ein schlechtes Bild auf die Bank, wenn diese im Worst Case die Liegenschaft verwertet (Stichwort Medien).
Ich fürchte, das schaut nicht so gut aus, auch nicht bei deiner Hausbank. Einfach, weil das System schreit: "Achtung!"
Als Tipp für die Zukunft: mit solchen scheinbar Kleinigkeiten kann man sich sehr viel in der Zukunft ruinieren. Vogel-Strauß-Politik bei offenen Rechnungen ist nie eine gute Lösung, egal für was.
Und die Ausrede, dass man es "übersehen" hat, kennen ziemlich alle Firmen hinlänglich.

Lg

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
19.5.2020  (#4)

zitat..
speeeedcat schrieb: Als Tipp für die Zukunft: mit solchen scheinbar Kleinigkeiten kann man sich sehr viel in der Zukunft ruinieren. Vogel-Strauß-Politik bei offenen Rechnungen ist nie eine gute Lösung, egal für was.

Das ist vollkommen richtig. Banken machen bevor sie in die eigentliche Kreditprüfung gehen eine Abfrage bei verschiedenen Auskunfteien - zumeist jedenfalls KSV und CRIF (bzw. in Deutschland SCHUFA). Wenn da etwas aufplatzt darf der Berater gar nicht weitermachen, weil ihm das das EDV System nicht erlaubt.

Wie erwähnt - das hängt jetzt nicht mit der Sicherheit oder deinem aktuellen Einkommen zusammen. Die Hausbank wäre mich halt der erste Ansprechpartner - noch dazu wo du anscheinend eine langjährig vorbildliche Kontogestionierung hast. Vielleicht gibt es eine Lösung mit einer Bürgschaft oder Mitkreditnehmerschaft?


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  •  lukas86
19.5.2020  (#5)
Mitkreditnehmerschaft wäre schon möglich, da meine Lebensgefährtin mit einzieht. Sie ist gänzlich unbelastet. Das Problem bei ihr ist aber das sie derzeit in Karenz ist (wir haben ein 5 Montate altes Kind), und erst in 1,5 wieder halbtags anfangen würde zu arbeiten.
Aber habe ich das richtig verstanden, das meine Einträge nach 3 Jahren gelöscht werden wenn alles beglichen wurde? Somit müsste ich dann theoretisch noch 2 Jahre warten bis es möglich wäre. Danke euch 2

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
19.5.2020  (#6)

zitat..
lukas86 schrieb: Aber habe ich das richtig verstanden, das meine Einträge nach 3 Jahren gelöscht werden wenn alles beglichen wurde? Somit müsste ich dann theoretisch noch 2 Jahre warten bis es möglich wäre.

Also das sollte weitaus schneller gehen. Normalerweise kommuniziert derjenige, der für die Einmeldung beim KSV verantwortlich ist direkt mit dem KSV. Wenn die Schuld nun beglichen ist, und "vergessen" wurde, die Eintragung herauslöschen zu lassen, dann bleibt diese "ewig" drinnen (kommt nicht selten vor). Am besten ist es, direkt mit dem KSV Kontakt aufzunehmen und denen am besten gleich die Bestätigung über die Tilgung der Schuld mitzunehmen. 
Das Prozedere sollte dann relativ schnell gehen.


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  •  lukas86
19.5.2020  (#7)
Habe ich das jetzt richtig verstanden? Die Schuld wurde Anfang des Jahres von mir beglichen, steht aber noch in der Selbstauskunft drinnen. Sollte ich Kontakt zum KSV bzw dem ehemaligen Gläubiger aufnehmen das die Löschung veranlasst wird? Auf der Homepage vom KSV steht immer was von 3 Jahren nach Begleichung, deswegen bin ich etwas irritiert. 

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  •  bloom
  •   Silber-Award
19.5.2020  (#8)
Ich glaube das mit den 3 Jahres gilt so nicht mehr und ausserdem sollte dann dort nur mehr stehen, dass du einmal etwas geschuldet hast, aber das auch erfolgreich bezahlt hast. 

Eigentlich gibt es keinen Grund, dass der Eintrag noch länger besteht. Am Besten beim KSV Anrufen, beraten lassen. Schlussendlich müssen diejenigen (GIS + ... ) dafür sorgen, dass dein Eintrag geändert wird. 

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  •  samitama
19.5.2020  (#9)
Ist es nicht so, dass man laut DSGVO Recht auf Löschung seiner eigenen Daten hat?

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  •  Ghamor
  •   Bronze-Award
19.5.2020  (#10)

zitat..
samitama schrieb: Ist es nicht so, dass man laut DSGVO Recht auf Löschung seiner eigenen Daten hat?


Nur, wenn diese Daten nicht mehr dem erklärten Zweck der Datenverarbeitung entsprechen. Ein generelles Recht auf Löschung habe ich nicht.

Wann welche Daten gelöscht werden ist eh schon in deren Datenschutzerklärung aufgelistet:

zitat..
2.7. Dauer der Aufbewahrung von Schuldnerdaten in der KKE
Bei Ablehnung eines Antrags auf Einräumung eines Kredits wegen mangelnder Bonität werden die personenbezogenen Daten eines betroffenen Schuldners spätestens sechs Monate nach der Ablehnung gelöscht.

Bei rechtskräftiger Feststellung des Nicht-Bestehens einer Schuld werden unverzüglich alle diesbezüglichen Eintragungen in der KKE gelöscht.
Wenn eine Kredit- oder Leasingschuld ohne Zahlungsanstand vollständig abbezahlt und das Kredit- oder Leasingverhältnis somit beendet ist, erfolgt die Löschung der Daten spätestens 90 Tage nach Abbezahlung.
Wenn eine Kredit- oder Leasingschuld nach Zahlungsanstand vollständig abbezahlt wurde, erfolgt die Löschung der Daten spätestens fünf Jahre nach vollständiger Abzahlung der Schuld, es sei denn, dass das Nichtbestehen eines Zahlungsanstandes rechtskräftig festgestellt wird. Dann erfolgt die Löschung der Daten spätestens 90 Tage nach vollständiger Abbezahlung der Schuld bzw. wenn die Feststellung erst nach dieser Frist erfolgte, unverzüglich nach der rechtskräftigen Feststellung.
In allen anderen Fällen erfolgt die Löschung sieben Jahre nach Tilgung der Schuld oder Eintritt eines sonstigen schuldbefreienden Ereignisses.

 https://www.ksv.at/datenschutzerklaerung-kreditschutzverband-1870-dsgvo


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
19.5.2020  (#11)
Ich weiß es jetzt auch nicht genau, meine aber, dass die Löschung an sich noch ein paar Jahre einsehbar ist (aber nicht WAS gelöscht wurde). Nona kennt sich da jeder Banker aus...

Die Auskunft ist Bestandteil für die Prüfung durch die Bank. Das steht in jeder Datenschutzerklärung drin und muss unterschrieben werden, ansonsten ist beim Start auch schon wieder Schluss emoji.

Auch der Bürge wird (vielleicht) nichts nutzen, wenn du Mitkreditnehmer bist (weil du ja Vertragspartner bist und somit wieder siehe mein Post oben). 

Hausbank wird wahrscheinlich wirklich die einzige Möglichkeit sein. Die Kondition wird vermutlich nicht berauschend werden, weil die ja genau wissen, dass die Konkurrenzsituation ziemlich überschaubar sein wird ...

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  •  Finanzierungspr
23.5.2020  (#12)
Mit 2 KSV Einträgen könnte es ziemlich schwierig werden, vor allem nachdem sie nicht keineswegs einfachleinfach sind, die DSGVO zielt darauf nicht ab. 
Ich würde allerdings nicht behaupten, dass die Lage gänzlich auswegslos ist, habe vor 3 Monaten schon einen ähnlichen Kreditantrag durchgebracht, nicht zu top Konditionen, aber dennoch seehr annehmbar.
Vor allem über eine Mitkreditnehmerschaft sehe ich sehr wohl Möglichkeiten. 


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  •  Finanzierungspr
23.5.2020  (#13)
*einfach löschbar sind

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  •  rk515
  •   Gold-Award
25.5.2020  (#14)
Ganz ehrlich? Mach dir keinen Kopf...
Wenn die Gehaltseingänge passen, wenn die Besicherung passt, wird es sicher nicht an den beiden negativen Eintragungen scheitern.
KSV, CRIF, oder sonstige Warnlisten werden teilweise überbewertet.

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