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Schadenersatz für den Nachbarn?

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  •  ziegelbau09
2.3. - 3.3.2009
8 Antworten 8
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Hallo,
wir wollen demnächst bauen. Der Nachbargrund liegt höher als unserer und wird durch eine alte Stützmauer mit 1m Höhe mit einem darauf angebrachten sehr desolaten Zaun begrenzt. Leider will unser Nachbar bereits jetzt unser Haus verhindern und beeinsprucht (ohne Hoffnung - reine Verzögerungstaktik) unsere Baubewilligung.
Seine Mauer hat schon Risse, die einzelnen Ziegelsteine sind teilweise sichtbar u. locker, der Putz abgefallen usw. Unser Keller wird 3 Meter daneben ausgehoben. Wir befürchten jetzt, dass er behauptet, wir würden seine Mauer oder sein auch schon älteres Wohnhaus beschädigen. Er hat keine Skrupel und klagt gerne und oft.
Kann er uns für bestehende Risse verantwortlich machen, vielleicht behaupten, dass sie größer werden? Kann er den Bau einstellen lassen oder aufhalten? Wer hat die Beweislast? Sollten wir vorab eine Substanzaufnahme von Mauer und Haus durch einen Sachverständigen veranlassen? Kann er hier irgendwie auf Schadenersatz klagen? Was kostet ein Sachverständiger? Wie können wir uns hier schützen?
Viele Fragen, Vielen Dank für jede Antwort!
ZB

  •  pezzi
2.3.2009  (#1)
bin kein jurist - aber ich würde auch eine substanzaufnahme von mauer und haus veranlassen!

einen sachverständigen hinzuziehen der eurer vorhaben im bezug auf das nachbarhaus einschätzt (falls was passiert habt ihr könnt ihr dann auf dieses gutachten zurückgreifen) - was das kostet weiss ich nicht - aber weniger als die kosten die im falle des falles auf euch zukommen könnten (gericht usw.) ...

ihr könntet doch vorab auch mit eurem bm schon abklären ... wer da haften würde und wie er das gefahrenpotential einschätzt ... weil ihr seid ja keine experten und könnt es deswegen auch nicht einschätzen!

im übrigen ... muss das nicht schon von eurem bm oder archi im vorhinein geklärt werden, wenn so nahe an einer maroden mauer gegraben wird ... jetzt mal ganz generell gesprochen???

ich würd mich da absichern ... alles andere ist zu mühsam und nervenaufreiben!

viel viel glück
manfred

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  •  AndiBru
2.3.2009  (#2)
Hallo - Wenn der Nachbar schon jetzt Probleme macht - na dann grüß gott :(

Ich bin einer - der schaut mit allen gut auszukommen, also ich würde noch einmal mit dem Nachbran das Gespräch suchen zB bei Kaffee und Kuchen, und mit Ihm reden, was er sich vorstellt, oder wie ihr vielleicht die Hecke gestallten könnt, damit er sich weniger gestört fühlt.

Schließlich wohnt ihr ja die nächsten 25 jahre neben ihm .... (keine ahung wie alt er ist) :)

Ob sich die Mauer bewegt kann man mit dünnen Glasplatten ganz leicht feststellen - diese werden über die großen risse gelegt und am ende mit Kleber (zB Baumit klebespachtel) "eingespachtelt" bewegtsich die mauer - bricht das glas sofort.

Eine Bestandsaufnahme ist in jedem Fall von Vorteil!

Vielleicht kennt euer baumeister ja jemanden, der dies aufnehmen könnte.

Aber du kannst sicher sein - wenn dein nachbar jetzt schon läßtig ist, dann gibt er beim Bau keine Ruhe! - Schau dass wirklich nix ins rutschen kommt, aber auch deine Arbeiter nichts vor seinem Grundstück lagern, in seiner Einfahrt parken usw... sonst hast leider nur stress mit ihm...

lg!

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  •  creator
2.3.2009  (#3)
ich bin jurist und meine nachbarin hat auch geklagt... die rechtsgrundlage ist §341 abgb.
das ist insofern kurios, als das abgb nur den BESITZ schützt, der nachbar braucht gar nicht eigentümer sein und erst NACH baubeginn greift. es ist auch nur eine behauptung notwendig, gar kein beweis, um einen baustopp zu erwirken. damit ist bei aufrechter baubewilligung der bürgermeister als baubehörde erster instanz implizit der depp, weil er den "gefährlichen" bau genehmigt hat.
http://www.energiesparhaus.at/forum/13068

leider dürfen richter blöd sein, wie sie wollen - amtshaftung ist in ö. sehr schwer durchzukriegen. meine richterin hat z.b ernsthaft behauptet, dass das offenlassen der baugrube UNTER dem "gefährdeten" hang den hangrutsch verhindern könne. das hat ihr dann ihr bg-präsident abgedreht - aber das verfahren hat mit en paar rechtsmitteln, damit die nächste instanz auch weiß, welch großartige richterin da am werk ist, recht lange gedauert. ich hab' trotzdem weitergebaut- aber nur, weil ich mir sicher war, zu gewinnen und ein paar "trümpfe" hatte. letztlich habe ich dann einen vergleich geschlossen, der mir mehr geld brachte als reines gewinnen - aber das hat die nachbarin bis jetzt nicht geschnallt... gut so. nachteil: die richterin kann ich jetzt noch schwerer wegen amtshaftung belangen... aber die meisten rechtsanwälte (bezirksgericht!) wollen es sich mit dem richter nicht verscherzen...

moral von der geschichte: wenn du einen "klagsfreudigen" nachbarn hast, erkundige dich beim bezirksgericht, wer für deinen fall zuständig sein könnte - und sprich vorher mit dem richter am amtstag. ist der nachbar schon verschrieen, hast du gute karten. dass du natürlich bei der baubehörde alles vorab checken musst und dir dort ein einvernehmen samt wasserdichter baubewilligung sichern musst, ist auch klar - also ab zum bürgermeister und baureferenten und alles vorab besprechen. die haften nämlich auch für die baubewilligung. natürlich kommt es auch auf's bundesland an - bauordnung studieren, gibt es "subjektiv-öffentliche rechte", die den nachbarn zur partei des bauverfahrens machen können? wenn die stützmauer schon mies ist, musst du alles vorab doppelt und dreifach checken, evtl. etwas mehr abstand halten, etc. dokumentation ist da alles! mit baubewilligung und info vom richter hat der nachbar schlechte karten, verzögern kann er dennoch - und das dauert. den schaden kannst du, wenn du gewinnst, gegen ihn geltend machen.

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  •  creator
2.3.2009  (#4)
ach ja: dokumentieren heißt zeugen, zeugen, zeugen - und filmen: fotos, fotos, fotos. ist der villeicht so reif, dass er (teilweise) zu besachwalten wäre?

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  •  schwisi
2.3.2009  (#5)
Hallo! - Für mich schaut es so aus als hätte der Nachbar schiss Geld in die Hand nehmen zu müssen, um seine Stützmauer zu sanieren. Ist es nicht gefährlich wenn neben dieser Mauer ein Kind spielt und dem was auf dem Kopf fällt? Ist er nicht verpflichtet diese instandzuhalten, wenn andere dadurch gefähret werden?

Vielleicht kann man ihn ja auf Instandsetzung klagen.

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  •  creator
2.3.2009  (#6)
der nachbar wäre ja blöd, wenn er jetzt sanieren würde... wenn er doch die chance hat, mit der drohung von einwänden bei der bauverhandlung (kostenrisiko: auflagen) und nachfolgender besitzstörungsklage gem. §341 abgb sie von ziegelbau09 unter hinweis auf baustopp (einstweilige verfügung), die lange verfahrensdauer und die eventuellen auflagen bezahlt zu bekommen...
wer jetzt an erpressung denkt, liegt nicht ganz falsch, aber die muss man auch erst beweisen - und bis dahin gilt der besitzschutz.

ich würde mal prüfen lassen, ob die mauer ok ist und wie weit ich von der weg bauen kann.

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  •  ziegelbau09
3.3.2009  (#7)
Danke für die guten Infos - Heute war Amtstag und wir waren da.(Danke Creator!)Der Richter hat uns geraten bei Gericht die Beweissicherung zu beantragen. Das kostet uns unwesentlich mehr als ein privat beauftragtes Gutachten und es hat vor Gericht mehr Gewicht.
Mit gutem Willen haben wir beim Nachbarn bisher Nichts erreicht. Aber wir werden auf seinen Grund und seinen Besitz achtgeben wie auf unseren Augapfel. Laut Baumeister ist die Mauer stabil genug... Hoffentlich können wir ohne Unterbrechung bauen.
Danke für die Unterstützung!

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  •  AndiBru
3.3.2009  (#8)
Hallo - nur noch ein kleiner "Input"

habe gestern in NÖ Heut gesehen, dass eine sehr alte Wurfsteinmauer durch die "Wassermassen" vermutlich Schmelzwasser denk ich mal ins rutschen gekommen ist.

Also beobachtet die mauer gut, auch wenn es vielleicht einmal 3 Tage hindurch regnet.

Wünsch Euch viel Erfolg beim Bauen!

LG!

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