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Ich würde mich mal mit @Karl10 in Verbindung setzen und ihn um seine fachkundige Einschätzung zu Deinen Problemen und der Option, trotzdem bereits mit dem Bauen zu beginnen, bitten. Betreffend Schadenersatz würde es mich wundern, wenn es da Möglichkeiten gäbe - aber auch dazu wird Dir Karl10 vermutlich eine kompetente Auskunft geben können. |
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Genau so ist es - Schadensersatz kannst in so einem Fall vergessen. Also so weit is es ja noch gar nicht? Da muss man daher erst mal abwarten: wird auch tatsächlich eine Berufung erhoben werden? und wenn ja, mit welchen Einwendungen? Betreffen die Einwendungen Themen, die in die Kategorie "subjektiv öffentliche Nachbarrechte" fallen? Werden die Einwendungen auch begründet oder wird der Nachbar nur sagen "ich bin dagegen!"? Und vor allem: was genau hat der Nachbar im Bauverfahren (Bauverhandlung) vorgebracht?? Ob es zu Verzögerungen der Baubewilligung kommen wird/kann, kann man somit nur definitiv beantworten, wenn man all das konkret weiß! Jetzt is es erstmal reine Spekulation. |
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Solange der Nachbar seine Rechte ausübt, kann er natürlich nicht schadensersatzpflichtig werden - das wäre einfach absurd. Theoretisch könnte man bei Verfahrensfehlern von der Gemeinde aufgrund der Amtshaftung Schadensersatz bekommen. Die Gemeinde muss ja dafür sorgen, dass eine Einwendung (bzw. das Bauverfahren insgesamt) entsprechend dem Gesetz fristgerecht und ordentlich bearbeitet (oder eben ignoriert) wird, d.h. der Nachbar kann per se für gar keine unrechtmäßigen Verzögerungen sorgen, höchstens die Gemeinde. |
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Bei "Verfahrensfehlern" nicht einmal theoretisch! Dafür gibts im Verwaltungsrecht Rechtsmittel und Instanzenzug. Für eine "unrechtmäßige" eh nicht, sondern für eine "rechtmäßige" - nämlich indem er Einwendungen betreffend subjektiv öffentlicher Nachbarrechte erhebt und dann eine Berufung gegen den Bescheid macht. Und das führt halt zu einer entsprechenden "Verzögerung" bis man einen rechtskräftigen Bescheid in Händen hat. |
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Ja, das ist mir klar und genau das habe ich gemeint: egal was der Nachbar macht, er bewegt sich - was die Verfahrensdauer anbelangt - immer nur in den Grenzen des verwaltungsrechtlich möglichen Bereiches. Denn entweder macht er seine Einwendungen, Berufungen, etc. innerhalb der Frist, dann ist alles OK und die Gemeinde wird diese entweder betrachten/ignorieren, oder er macht sie zu spät, dann muss aber die Gemeinde diese ignorieren. D.h. nur die Gemeinde kann für _unrechtmäßige_ Verlängerungen sorgen, niemals der Nachbar. Und dass man für rechtmäßige Verlängerungen keinen Schadensersatz zahlen muss, steht eh außer Zweifel (wenn das so wäre, könnten Großprojekte de facto aufgrund des Schadensersatzrisikos nicht beeinsprucht werden, d.h. effektiv hätten Anrainer keine Einspruchsrechte mehr). |
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Nun, wenn der Nachbar Einwendungem gegem den Baubewilligungsbescheid macht, dann geht das ganze am das Landesverwaltungsgericht mit einet Verfahrensdauer von rund 6 bis 12 Monaten und das alles, weil man der Meinung ist, dass der Bauplaner und sämtliche SV der Gemeinde falsch geplant/entschieden hätten und diese Einwände auch schon mal zurückgewiesen haben. |
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Welche Einwendungen hat der Nachbar im Bauverfahren denn konkret gemacht?? Und: OÖ hat vor einiger Zeit den Instanzenzug im Baurecht geändert. Es gibt keine Berufung an den Gemeinderat mehr, sondern nur noch die beschwerde an das Landesverwaltungsgericht direkt nach dem Baubescheid des Bürgermeisters. Und: die Beschwerde hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung; d.h. man kann ab der Bescheiderlassung von der Bewilligung Gebrauch machen - somit gibt es keine Verzögerung. allerdings: das Ganze auf eigenes Risiko, falls das Landesverwaltungsgericht doch anders entscheiden sollte. Aber wenn alles eh so klar ist, wie du schreibst, wird das Risiko zu vernachlässigen sein. Wär halt schön zu wissen, was der Nachbar tatsächlich eingewendet hat und ob das wirklich derart aussichtslos ist, wie du schreibst. |
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Es wurde eingewendet, dass die Übermauerung zu hoch sei, da falsch berechnet und darüber hinaus moderne Bauordnungen im Umland dies auch so auslegen würden wie er meint. Es wird schon seit ewiger Zeit so geplant, wie wir es taten und noch nie gab es Einwendungen. Jeder cm den er uns abzwicken kann, ist ein cm bessere Fernsicht. |
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Nach der Fertigstellung des Hauses müsse darüber hinaus die Gebäudehöhe von einem Geometer überprüft werden. |
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Würdest du nicht machen? |
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wir haben schon auf viele cm verzichtet, da wir keinen Keller bauen und auch das Geländeniveau tiefer legen lassen haben, was wir nicht tun hätten müssen. |
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War jetzt nicht meine Frage aber egal. Ich wollte wissen ob du nicht auch über jeden Zentimeter, welcher deiner Fernsicht stört kämpfen würdest und sämtliche Rechtsmittel in Anspruch nehmen würdest. |
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wenn ich sehen würde, dass die Bauordnung eingehalten worden ist, nein, dann müsste ich mich damit abfinden bzw. eine Lösung bei meinen Haus finden. |
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Da fehlt es ein wenig am Rechtsverständnis, nur weil etwas in einem Gesetz steht ist das noch lange kein Grund zu glauben, dass dieses in Stein gemeißelt ist. Was glaubst du eigentlich warum sich Gesetze ändern? |
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Natürlich ändern sich Gesetze, Verordnungen usw., aber es muss Rechtssicherheit auch geben. Wenn jeder die Verordnungen so anwenden würde, wie sich gerade denkt, dann bricht bald das ganze System zusammen. Es gibt einen Instanzenzug, der gewährleisten soll, das Recht Recht bleibt. |
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Dein letztes Posting könnte genauso von deinem Nachbarn stammen, der damit argumentiert, warum er den vollen Instanzenzug durchgehen will |
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Dass ihr vom Nachbarn keinen Schadenersatz erwarten könnt, ist wohl mittlerweile klar. Dass ihr, wenn ihr einen rechtsgültigen Baubescheid in den Händen habt, so bauen dürft ist wohl auch klar. Dass der Nachbar (begründeten Einspruch) einlegen darf, ist jedoch auch klar. Dass das Verzögerungen verursacht und für euch unangenehm ist, ist auch klar. Vom rechtlichen Standpunkt her ist also alles in Ordnung - soweit ich das als Laie nach lesen der obigen Kommentare beurteilen kann. Irgendwie ist hier, glaube ich, jedoch nicht die ganze Geschichte erzählt. Habt ihr davor mit dem Nachbarn eure Pläne besprochen? Ich weiß schon, das ist überhaupt nicht notwendig, ihr könnt das auch ohne jemals mit ihm gesprochen zu haben, einfach durchziehen. ABER: wenn ihr ein Haus baut, werdet ihr wohl 20+ Jahre drinnen wohnen, und vermutlich werdet ihr genauso lange den gleichen Nachbarn haben. |
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@turboschnecke: Was ich nicht tun würde an deiner Stelle ist dir einreden , dass du für jemand anderen ja auch auf cm verzichtet hast. Kein Keller und Geländeniveau tiefer legen hast sicher nicht aus Altruismus gemacht oder ? Wo ich dir recht gebe ... persönlich würd ichs auch gut sein lassen, aber einzig und allein wegen dem Nachbarschaftsfrieden. Wenn ich ehrlich bin denk ich mir bei sowas wie deiner Geschichte nur, dass man das Grundstück am besten gleich wieder verkauft und woanders baut. Der eigene Familienfrieden durch eine gute Nachbarschaft ist nämlich unbezahlbar. |
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Nun, der Instanzenzug sollte eigentlich dafür da sein, tatsächliches Unrecht zu bekämpfen, nicht um Dinge zu bekämpfen, die schon Jahrzehnte so gemacht werden. Meiner Meinung nach ist das so, als ob jetzt jeder Autofahrer die Radarstrafe anzweifelt und behauptet, dass diese falsche geeicht seien usw. usw. usw. Was würden sich die Bauherrn in diesem Forum wohl gedacht haben, wenn nach Ausstellung des Baubescheides, ein Nachbar gekommen wäre und gesagt hätte, dass kann man nicht so bauen könne, weil in irgendeiner Nachbargemeinde, der Bauplan schon moderner sei und dieser deshalb auch in der eigenen Gemeinde anzuwenden sei. Weiters, dass er die Höhe des Hauses sowieso überprüfen lassen werde, um sicherzustellen, ob planmäßig gebaut wurde. Ich komme mir hier irgendwie verar... vor, aber wahrscheinlich denken hier alle anders. Nach dem Grundsatz mit einer vollen Hose ist gut stinken, sprich wenn ich mein Haus schon fertig habe, kann ich ja sagen, dass das schon so passt, was der Nachbar macht. Aber vlt. denkt man mal zurück, was gewesen wäre, wenn man selbst so erleben hätte müssen. |
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@tomsl Wir haben schon den Plan ändern lassen, da ein berechtigter Einspruch gemacht worden ist. Das war für uns kein Problem. Ein Problem ist allerdings, wenn jemand einen Einspruch gegen etwas einlegt, dass völlig korrekt geplant worden ist und das dir jeder SV bestätigt, mit dem du sprichst. Nun, wenn du bei der Bauverhandlung die Frage gestellt bekommst, welche Art Heizung du planst, weil die oder die lässt er nicht zu, weil zu laut (und das obwohl eine Straße dazwischen), dann fragst du dich, ob du im falschen Film bist. Noch dazu, wo doch am Einreichplan genau steht, womit geheizt wird. Rückschluss, wenn ich mir den Plan nicht genau anschaue, was die Heizungsart betrifft, wie kann ich mir dann sicher sein, dass die Übermauerung nicht stimmt? |
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@Sparfratz und wir haben doch wegen der Nachbarschaft auf cm verzichtet, weil wir eben Frieden haben wollen. Manche Nachbarn sind im ganzen Umkreis verschrien und man braucht nur den Namen erwähnen um mehr oder weniger bemitleidet zu werden. |
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