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·gelöst· Schadenersatz wegen Verzug: Hausübergabe [W]

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  •  mrser
  •  [W]
  •  [Wien]
17.11.2022
7 Antworten | 3 Autoren 7
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Hallo liebe Forumgemeinde, 
 
als jahrelang stiller Mitleser wende ich mich auch an euch bzw.  bitte um eure Kenntnisse, Erfahrungen bzw. Expertise. Zusammengefasst: 
Wir haben bei einem Bauträger Juli 2020 einen Hausvertrag abgeschlossen. Übergabe-Termin für das Haus wurde Juni 2021 festgelegt. 
Bei der Erstellung des Vertrages haben wir im Falle eines Bauverzuges eine Pönale iHv. unserer monatlichen Miete in den Vertrag aufnehmen lassen.  
 
Das Haus wurde uns Oktober 2022 übergeben, also mit einer Verspätung von 15 Monaten. Wir haben die versprochene Pönale von dem Bauträger bezahlt bekommen. 
 
2020 haben wir uns bei der Finanzierung des Haus leider für eine variable Finanzierung bei der Bank entschieden. Unglücklicherweise steigen die Zinsen (EURIBOR) seit Frühling dieses Jahres, wir wollten bereits im Februar 2022 auf eine fixe Finanzierung bei der Bank umsteigen aber nachdem der Kreditbetrag zu diesem Zeitpunkt bei der Bank zur Gänze nicht abgerufen war seitens Bauträger, haben wir die Antwort von der Bank bekommen, dass wir nicht auf fix switchen können und auf die Übergabe des Hauses warten müssen. Wir konnten leider von den niedrigeren Zinsen keinen Gebrauch machen. Das Haus ist Oktober 2022 übergeben worden, die Zinsen sind in der Zwischenzeit gestiegen, wir sind auf fixe Finanzierung für 20 Jahre umgestiegen, werden jetzt monatlich 4 Mal hohe Zinsen zahlen als, wenn wir im Frühling dieses Jahres umgestiegen wären.   
 
Ja, natürlich kann der Bauträger nichts dafür, dass die Krise weltweit jetzt ausgebrochen ist, aber wenn sie das Haus rechtzeitig übergeben hätten, konnte ich auf eine fixe Finanzierung im Frühling dieses Jahres umsteigen - ich habe dazu eine schriftliche Anfrage an die Bank. 
Meine Fragte ist jetzt, ergibt sich aus diesem  oben genannten Sachverhalt bzw. Verzug die Möglichkeit den Bauträger auf Schadenersatz zu klagen? Schließt die Vertragspönale, die wir schon erhalten haben den Anspruch auf Schadenersatz aus? 
 
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob es hier um ein Verschulden des Bauträgers handelt. Wir wissen, dass der Bau spät begonnen hat, weil auch später um Genehmigung gefragt wurde und zwei Mal Subunternehmen gewechselt wurden und für das Dach monatelang keine Holzbalken beschaffen/liefern lassen konnten. 
 
Vielen Dank im Voraus für euer Feedback und Antworten!

lG, mrser

  

  •  rabaum
  •   Gold-Award
17.11.2022  (#1)

zitat..
mrser schrieb: Wir haben die versprochene Pönale von dem Bauträger bezahlt bekommen. 

Die Pönale, also der pauschalierte Schadenersatz, ist bei euch eh schon schlagend geworden.

Irgendwo hört die Kausalkette dann auch schon mal auf. Dass sich dadurch die Zinssituation geändert hat oder eine Immobilie mehr oder weniger wert wird, ist nach meinem Verständnis Pech.


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  •  mrser
17.11.2022  (#2)
Hallo Rabaum, danke für deine wertvolle Antwort! 
Die erhaltene Pönale wäre eigentlich für unsere Miete für den Zeitraum, in dem wir nicht übersiedeln und in der Wohnung zahlen mussten, angedacht. 

Schadenersatz hätten wir uns gedacht, auf Grund des Verzuges konnten wir nicht umschulden, daher haben wir einen großen Verlust.  

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
17.11.2022  (#3)

zitat..
mrser schrieb: Pönale wäre eigentlich für unsere Miete für den Zeitraum

Die Pönale ist quasi eine Vereinbarung für einen erlittenen Schaden, ohne dass der Schaden genau beziffert werden muss, was wie in deinem Fall gut sichtbar, nicht so leicht ist. 

Daher kann man auch nicht einfach sagen, die Pönale war für die Miete gedacht. Sie deckt grob gesagt mal alles ab, was durch die Verzögerung entsteht.

Ist jetzt ein drastisch höherer Schaden entstanden, muss dieser genau beziffert werden und es muss auch das Verschulden geklärt werden. Sobald höhere Gewalt dazu kommt wie in der Pandemie, Lieferketten aufgrund des Ukraine Kriegs usw. wird die Beweisführung schon relativ schwierig.


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  •  FrauST
17.11.2022  (#4)
Pönale ist kein pauschalierter Schadenersatz meines Wissens, Pönale (Vertragsstrafe) setzt keinen Schaden voraus.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
17.11.2022  (#5)
WKO sagt zB:
"Darunter versteht man einen pauschalierten Schadenersatz, zu welchem sich der Schuldner für den Fall der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung verpflichtet hat."

zitat..
FrauST schrieb: Pönale (Vertragsstrafe) setzt keinen Schaden voraus.

Das ist korrekt, man muss keinen Schaden beziffern.


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  •  FrauST
17.11.2022  (#6)
Der Geschädigter kann mE. neben einer Vertragstrafe auch den Ersatz eines übersteigenden Schadens geltend machen.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
17.11.2022  (#7)

zitat..
FrauST schrieb: übersteigenden Schadens

wie ich bereits in Posting Nr 3 ausgeführt habe 


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