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·gelöst· Schallschutzverglasung erforderlich? Eure Meinung?

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  •  cH_rI_sI
4.11. - 6.11.2019
10 Antworten | 4 Autoren 10
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Hallo liebe Leute,

ich und mein Partner haben uns letztes Jahr eine Eigentumswohnung in Wels gekauft, welche sich gerade im Bau befindet - die Wohnung befindet sich am Stadtrand von Wels, wo immer zum Zeitpunkt der Besichtigung sehr wenig Verkehr war (wir waren zu unterschiedlichsten Zeiten am Grundstück). Wir haben uns daher eine Nord / West ausgerichtete Wohnung mit 71 m² im 1 Stock genommen, dessen Grundriss für mich und meinen Partner am Besten gepasst hat (Wohnküche 34 m²!). In letzter Zeit ist jedoch leider immer mehr Verkehr wenn wir vorbeifahren (oder wir waren vorher immer zur falschen Zeit dort?!?).

Anbei mal die Lage:


2019/20191104432209.png

Da ich leider erst jetzt unsicher werde, ob der Schallschutz der Fenster ausreichend ist (Fenster sind nun ja leider schon drinnen), bin ich am überlegen, ob ich nicht bei den 3 nordseitigen direkt an der Straße liegenden Fenstern, welche bodentief ausgeführt sind, bei den Fensterflügeln einen Glastausch von 36 db auf 42 db (der untere Fixteil jedes Fensters hat diesen 42 db Schallschutz, nur die Flügel nicht) vornehmen lassen soll.

Bei der Westseite (Balkon), wo sich Küche und Wohnzimmer befindet, ist dies kaum leistbar (Balkontüre mit einer Fixverglasung daneben + kleines Fenster) - da würde ich bei 36 db bleiben...

Autos fahren angeblich derzeit ca. 1200 am Tag - lt. UVP (es wird seit heuer gerade 850 m entfernt ein Autobahnanschluss gebaut) werden es 2030 ca. doppelt soviele sein - diese Infos hatte ich leider beim Wohnungskauf noch nicht...

Was ich nicht will, dass ich im nordseitigen Schlafzimmer, Arbeitsraum oder auf der Couch im Wohnzimmer Autos vorbeifahren höre - aktuell höre ich diese, wenn ich auf der Baustelle bin durch die geschlossenen Fenster... 

Die Firma, welche die Fenster montiert hat meint zwar, dass eine Optimierung des Schallschutzes nicht erforderlich sein wird und wir sehen werden, sobald mal auch Türen und Möbel drinnen sind, aber ich bin mir da nicht ganz so sicher, da ja ein Auto ca. 75 db an Lärm verursacht und man ja in einem Schlafzimmer 25 db haben sollte...

Auch die Firma der Rollläden wollte mich beruhigen, da angeblich die Rollläden (Alu, geschäumt) nochmals ca. 9 db schlucken...

Wie ist eure Erfahrung bzw. Einschätzung? Soll ich das Glas der Flügel an den Schallschutz der Fixteile angleichen? Bringen die 6 db Aufwertung einen spürbaren Erfolg?
Der Tausch würde mich leider € 2000,- kosten - ist dieser Preis angemessen? Bei den Actual-Fenstern (Matrix F-Line) wird ja Glas und Flügel geklebt und ist daher arbeitsintensiver beim Austausch? Vielleicht daher der hohe Preis? Was wäre aus eurer Sicht ein fairer, realistischer Preis?

Das Glas wäre folgendes (3fach bei 3 Fenstern): 1,1 x 1,2 m Ug 0,6 VSG 9b/14/4/14/b4, Profile (E-GlasA600), Abstandshalter Super-Kälteblocker II, 42 db

Wäre echt nett, wenn Ihr mir einen Rat geben könntet, da ich hin- und hergerissen bin, was ich tun soll (wenn ich den Auftrag gleich erteile spare ich mir € 180,- Lieferkosten, da die Firma sowieso nochmal auf die Baustelle muss).

Vielen lieben Dank!

Lg,

Chrisi

  •  philmo
4.11.2019  (#1)
Hallo!

Wenn dort wirklich soviel Straßenlärm ist würde ich vom Bauträger einen Nachweis verlangen, ob die verbauten Fenster einen ausreichenden Schallschutz haben oder einmal die zuständige Baubehörde kontaktieren.
Die Fenster müssen abhängig vom Außenlärm einen Mindestschallschutz erfüllen, das ist gesetzlich in den Bauordnungen der Länder geregelt (OIB Richtlinie 5, kann man gratis runterladen).
Wenn es sich um eine Straße handelt die Tag und Nacht viel befahren ist, werden 36dB nicht der Bauordnung entsprechen.

LG
Philipp

1
  •  cH_rI_sI
4.11.2019  (#2)
Hallo Philipp,

besten Dank für die rasche Antwort - wenn ich bei den Lärmkarten (https://maps.laerminfo.at/?g_card=autobahn_17_24h) als auch im UVP (https://www.ooe-umweltanwaltschaft.at/Mediendateien/WimpassingStellungnahme.pdf) wegen der Autobahn nachschaue, liege ich theoretisch in einem Gebiet wo es einen Lärmpegel von 55 - 60 db (lt. Lärmkarte, 24 Std.-Schnitt gemessen 4 m über Grund was dem 1 Stock entspricht) bzw. 50 - 55 db (lt. UVP -> gemessen nachts 1,5 m über Grund) gibt.

Bei 50 -55 db wären die 36 db, was die Fenster eh haben lt. OIB noch ok, bei 55 - 60 db hingegen nicht mehr, da hier 38 db gefordert sind.

Interpretiere ich das richtig?  Ich habe vom schlechten Wert ja nur einen 24 Std. Schnitt... Was kann ich eigentlich tun? Ich bin wahrscheinlich in der Beweispflicht oder? Und Gutachten erstellen zu lassen wäre ja ziemlich kostenintensiv...

Wäre Dir / Euch für einen Rat sehr dankbar (natürlich auch ob aus euer Sicht eine Nachbesserung erforderlich ist und wie "ok" die Kosten sind).

Schönen Abend noch!

Lg,

Chrisi


1
  •  heinzi
  •   Gold-Award
5.11.2019  (#3)
Würde das nicht machen! Ein 3 scheibenglas hat schon eine ordentliche Schalldämmung. Der Verkehr wird in den nächsten Jahren tendenziell leiser weil der Anteil der Elektroautos steigt. Hast du eine komfortlüftung? Falls der Lärm für dich wirklich ein Problem darstellt, kannst du die Gläser nachträglich immer noch tauschen? Eventuell geht sogar eines beim zügeln kaputt und es zählt die Versicherung? Eingeklebte Gläser sind natürlich der letzte Müll! Ein glasatausch bei einem ks Fenster dauert ca. 5 Minuten. Wenn es eingeklebt ist, wird in der Regel der ganze Flügel gewechselt und der alte weggeschmissen, oder du bist 3 Stunden dran bis du das Glas irgendwie mit dem feinschneider rasgeschnitten hast? Von der Sauerei gar nicht zu sprechen. 

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  •  Gast-Karl
  •   Gold-Award
5.11.2019  (#4)

zitat..
cH_rI_sI schrieb: aktuell höre ich diese, wenn ich auf der Baustelle bin durch die geschlossenen Fenster... 

 Um wieviel wird es lauter, wenn du ein Fenster öffnest (kippst)? Gibt es eventuell Öffnungen (z.B. Lüftung), die auch den Lärm durchlassen? Wenn ja, würden Schallschutzgläser nicht viel bringen.
Rollläden helfen sicher etwas, sollten aber elektrisch bedient werden, damit es keine Gurtdurchführung gibt.

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  •  cH_rI_sI
5.11.2019  (#5)

zitat..
heinzi schrieb: Hast du eine komfortlüftung?


Ja bekomme eine Poloplast Polo Air 250 + (möchte eigentlich die Fenster geschlossen halten, um die Vorzüge einer Lüftung zu nutzen)

zitat..
Gast Karl schrieb: [ref]Gast Karl:55575#526946[/ref]Um wieviel wird es lauter, wenn du ein Fenster öffnest (kippst)? Gibt es eventuell Öffnungen (z.B. Lüftung), die auch den Lärm durchlassen? Wenn ja, würden Schallschutzgläser nicht viel bringen.
Rollläden helfen sicher etwas, sollten aber elektrisch bedient werden, damit es keine Gurtdurchführung gibt.


Ich kann die Fenster noch nicht öffnen, da die Griffe fehlen. Eigentlich ist beim Fenster alles zu - was Außen noch fehlt ist der Vollwärmeschutz und die Rollläden (elektrisch). Derzeitiger Baustatus Innen ist eine vorhande Schüttung - Fußbodenheizung und E-Strich kommt demnächst...

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  •  philmo
5.11.2019  (#6)

zitat..
cH_rI_sI schrieb:
besten Dank für die rasche Antwort - wenn ich bei den Lärmkarten (https://maps.laerminfo.at/?g_card=autobahn_17_24h) als auch im UVP (https://www.ooe-umweltanwaltschaft.at/Mediendateien/WimpassingStellungnahme.pdf) wegen der Autobahn nachschaue, liege ich theoretisch in einem Gebiet wo es einen Lärmpegel von 55 - 60 db (lt. Lärmkarte, 24 Std.-Schnitt gemessen 4 m über Grund was dem 1 Stock entspricht) bzw. 50 - 55 db (lt. UVP -> gemessen nachts 1,5 m über Grund) gibt.

Bei 50 -55 db wären die 36 db, was die Fenster eh haben lt. OIB noch ok, bei 55 - 60 db hingegen nicht mehr, da hier 38 db gefordert sind.

 Du kannst dir bei Lärminfo auch den Nachtwert anzeigen lassen. Nachtwert in 4 m ist bei dir 45 - 50 dB. Das ist eigentlich nicht so viel. Sollte sich die Verkehrssituation in letzter Zeit aber stark geändert haben, kann die Lärminfo Karte auch deutlich daneben liegen.

Bei einem Tag-Wert bis 60 dB und einem Nacht-Wert bis 50 dB wäre laut OIB ein Fenster mit einem Rw von mindestens 33 dB, und einem Rw+Ctr=28 dB gefordert. Der Ctr ist der Anpassungswert für Verkehrslärm (C-Traffic). Da viele Fenster ein Ctr von -8 haben, ist die Anforderung mit Ctr meist die ausschlaggebende. Hat das Fenster zB einen Ctr von -8, muss das Schalldämm-Maß Rw = 28 + 8 = 36 dB betragen.
Geht man von einem Nacht-Wert bis 55 dB, und einem Ctr von -8 aus, müsste das Fenster ein Rw von mindestens 30,5 + 8 = 38,5 dB haben.
Aber Achtung: Diese Werte sind Mindestwerte. Gleichzeitig gilt die Anforderung an die Außenbauteile gesamt (Wand + Fenster). Bei einem Nacht-Wert von 50 dB müssen diese mindestens R'res,w = 38 dB und bei 55 dB ein R'res,w = 40,5 dB haben. Je nach Fensterfläche kann es also sein, dass die Fenster besser sein müssen als der Fenster-Mindestwert, um die Anforderung an die Außenbauteile gesamt zu erfüllen.


zitat..
cH_rI_sI schrieb: Was kann ich eigentlich tun? Ich bin wahrscheinlich in der Beweispflicht oder? Und Gutachten erstellen zu lassen wäre ja ziemlich kostenintensiv...

Bei einem Wohnbau muss im Zuge des Bauverfahrens die Schallschutz-Planung der Außenbauteile, abhängig vom Außenlärm, der Behörde nachgewiesen werden. Du könntest bei der Behörde nachfragen ob du Informationen bekommst, welches Schalldämm-Maß die Fenster laut Einreichunterlagen haben müssen.


zitat..
cH_rI_sI schrieb: Wäre Dir / Euch für einen Rat sehr dankbar (natürlich auch ob aus euer Sicht eine Nachbesserung erforderlich ist und wie "ok" die Kosten sind).

Zu den Kosten kann ich dir nichts sagen. Zu der Notwendigkeit leider auch nicht, da Lärmempfinden individuell sehr unterschiedlich ist. Was den einen bereits stört nimmt ein anderer noch gar nicht richtig wahr.

LG
Philipp




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  •  cH_rI_sI
5.11.2019  (#7)
@ Philipp und auch an jeden anderen der sich hier auskennt: Wenn vor dem Haus ein Auto vorbeifährt habe ich ja bedeutend höhere Werte (geschätzt 70 - 75 db) als wie auf den Lärmkarten oder im UVP ersichtlich - sind die Werte hier gemittelte Werte, und zeigen somit keine Spitzen oder wie muss man das sehen?

zitat..
philmo schrieb: Du könntest bei der Behörde nachfragen ob du Informationen bekommst, welches Schalldämm-Maß die Fenster laut Einreichunterlagen haben müssen.

 Wäre die Behörde das Magistrat der Stadt Wels oder?


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  •  cH_rI_sI
5.11.2019  (#8)
Ich bins nochmal - lt. OIB muss man ja von den schlechteren Werten ausgehen - d.h. wenn nachts bei 4m ein Pegel von 45 - 50 db vorhanden ist und im 24 Std.-Schnitt in 4 m ein Pegel von 55 - 60 db, dann muss der reine Tageswert ja bedeutend höher als 55 - 60 db sein. 

Nachdem der schlechtere Wert ja bedeutend ist für das Dämmmaß und angenommen dieser liegt bei 68 db, dann bräuchte ich Fenster mit 37 db - richtig?

Dann gilt es also den Tageswert belegbar in Erfahrung zu bringen und ich hätte was in der Hand?

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  •  philmo
6.11.2019  (#9)

zitat..
cH_rI_sI schrieb: Wenn vor dem Haus ein Auto vorbeifährt habe ich ja bedeutend höhere Werte (geschätzt 70 - 75 db) als wie auf den Lärmkarten oder im UVP ersichtlich - sind die Werte hier gemittelte Werte, und zeigen somit keine Spitzen oder wie muss man das sehen?

Ja die Werte werden über den Tagzeitraum (6h - 22h) und Nachtzeitraum gemittelt.

zitat..
cH_rI_sI schrieb: Wäre die Behörde das Magistrat der Stadt Wels oder?

 Wenn dort die Bauverfahren in Wels abgewickelt werden, ja.


zitat..
cH_rI_sI schrieb: lt. OIB muss man ja von den schlechteren Werten ausgehen - d.h. wenn nachts bei 4m ein Pegel von 45 - 50 db vorhanden ist und im 24 Std.-Schnitt in 4 m ein Pegel von 55 - 60 db, dann muss der reine Tageswert ja bedeutend höher als 55 - 60 db sein.

Nachdem der schlechtere Wert ja bedeutend ist für das Dämmmaß und angenommen dieser liegt bei 68 db, dann bräuchte ich Fenster mit 37 db - richtig?

Das muss nicht sein. Vielleicht hat der Bauträger ja Messungen am Grundstück durchführen lassen, die einen geringeren Schallpegel verglichen zu den Lärmkarten ergeben haben. Dann gibt es auch noch die Möglichkeit, dass sich die Behörde schlichtweg nicht dafür interessiert hat (kommt leider auch vor).


zitat..
cH_rI_sI schrieb: Dann gilt es also den Tageswert belegbar in Erfahrung zu bringen und ich hätte was in der Hand?

Dazu müsstest du selbst ein Gutachten in Auftrag geben. Dann bist du die 2000 Euro vermutlich auch los und eventuell kommt nichts dabei raus was dir hilft.

LG
Philipp

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  •  cH_rI_sI
6.11.2019  (#10)
Thx @ all für euren Rat - ich werde mal die Baubehörde kontaktieren und noch Gegenangebote einholen.

Lg und schönen Abend,

Chrisi

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