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Ob der Verteiler so bleiben kann oder nicht, hängt von der Frage ab, ob die PV-Anlage eine "wesentliche Änderung" der elektrischen Anlage ist. Eine wesentliche Änderung ist lt. ETG u.A.: "Die elektrische Anlage wird örtlich in Bereiche erweitert, in denen bisher keine elektrische Anlage oder eine solche mit einer anderen Anspeisung der Stromversorgung bestanden hat." Daraus könnte man schließen, dass das Dach eine neue "Örtlichkeit" ist, d.h. als Konsequenz, dass die gesamte elektrische Anlage dem aktuellen Stand entsprechen muss. Aber unabhängig von der Auslegung des ETGs ist der Betreiber verpflichtet, einen sicheren Zustand der Anlage sicherzustellen. Der Zählertausch war auf jeden Fall keine wesentliche Änderung, daher wurde der Verteiler auch nicht beanstandet. Ich würde den Elektriker fragen, ob er einen passenden Rahmen mit Tür auftreiben kann, das wäre eine relativ einfache Lösung! Gruß GKap |
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Hihi, muss jetzt lachen. Bei mir macht die Elektrik mein Onkel und ich hatte erst am Samstag ein Gespräch hinsichtlich der Montage der PV. Die Elektriker sind halt recht erfreut wenn sie den WR WR [Wechselrichter] zwar anschließen dürfen, aber die Ware anderswertig beschafft wird. So wird dann halt gerne ein neuer Schaltschrank verkauft. |
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Ich habe jetzt den Rahmen und die Türen mit 2mm Alublech verkleidet und 6 Lüftungslöcher gebohrt. Ich hoffe, dass das jetzt passt. Anschlusstermin kommt erst. Werde das Forum weiter informieren. Grüße |
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glaube nicht, dass pv-einbau eine wesentliche änderung der anlage ist. das ist aber so eine standardisierte frage, die sollte dein EVU beantworten können. wenn es des wäre, dann wäre ein FI-tausch fällig (ca. 2012 wurden die impulsstrom fehlererkennungszähler nach typ A statt AC pflicht) und ein überspannungsableiter (glaub der wurde so ca. 2006/07 zur pflicht). sicher beantworten kanns nur der EVU. der FI-tausch wäre nach 15 jahre ohnehin keine schlechte investition (gibts ab 25 eur auf Amazon) beide maßnahmen sind nicht so sehr teuer, dass diese entscheidend für den einbau einer pv-anlage sein sollten. |
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Überspannungsableiter wurde 2004 eingebaut. Der FI stammt auch aus diesem Jahr. Ich schicke mal ein Foto der Anlage. Wenn der Starkstromanschluss ein Problem ist, kann ich den auch außerhalb vom Kasten anbringen. Danke jedenfalls für die bisherigen Beiträge. |
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Sieht ordentlich aus, ändert aber nichts daran, dass der Verteiler nicht den heutigen Normen entspricht. Ich sehe z.B. keine Erdungsverbindung zu den Türen! Gruß GKap |
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Bei den Wiener Netzen musst du zumindest die Hauptverteilung auf den neuestens Stand bringen. Bei der EVN bin ich mir nicht sicher aber wenn eine PV-Anlage geplant ist bei einen älteren Gebäude dann baue ich zumindest den Hauptteil immer um das dieser neu ist (Zählersteckleiste, Zählerschleife, SPD usw.). |
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B Wie schaut bitte eine "Erdungsverbindung" zu den Türen aus. Stelle ich einfach eine Schraub-Kabelverbindung vom inneren Blechkasten zum Blech der Türen her? Der neue Smartmeter wurde von der EnergieAG 2014 eingebaut - ohne jede Beanstandung. Danke jedenfalls für die bisherigen und zukünftigen Antworten. |
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Ja. Denke 10mm2 |