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Schlafraum - Holzofen

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  •  Leon123
13.9. - 14.9.2012
6 Antworten 6
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Hallo!

Vielleicht kann mir jemand helfen.
Ist es generell in NÖ verboten einen Holzofen in einem Schlafraum zu betreiben?

Der Raum entspricht bei weitem dem angegebenen Raumvolumen der Herstelleranleitung (4 Kubikmeter je KW Leistung).

Ich konnte keinen Gesetzestext dazu finden wo ein Holzofen aufgestellt (oder auch nicht) werden darf.
Die Rauchfangkehrerfirma konnte mir die Frage nicht beantworten, ich könne nur beim nächsten Kehrtermin den Rauchfangkehrer selbst fragen.

Kennt sich jemand aus oder weiß wo ich noch anfragen könnte?

PS: Der Ofen ist bereits seit 2 Jahren installiert und abgenommen, nur war der Raum bisher ein Arbeitszimmer und wird nun zum Schlafraum. Daher meine Frage.
LG
Tamara

  •  maadmartin
13.9.2012  (#1)
hallo. würde bei der landesregierung anrufen, damit du dir sicher sein kannst.die vermitteln dich schon an die richtige stelle für mich stellt sich die frage ob du bei der auswahl des schlafraums auch alternativen hast. wer viel fragt geht schnell unter:)

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  •  zuhoererKB
13.9.2012  (#2)
Wo in NÖ bist denn du zu Hause, ich kenn da einige Rauchfangkehrer!

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  •  Leon123
13.9.2012  (#3)
Hallo!

Nein ich habe keine Wahl, es ist der einzig freie Raum.

Aber wenn es verboten ist nützt es mir nichts und ich werde ihn nicht betreiben dürfen (spätestens der Rauchfangkehrer würde mir ja dann einen Riegel vorschieben denke ich).

Im Raum gibt es noch einen Heizkörper von der Zentralheizung (=Öl). Nur der Holzofen heizt uns diesen Raum + Vorzimmer und Bad. Wenn ich den nicht mehr verwenden dürfte im Schlafraum dann müsste ich 3 weitere Räume ebenfalls mit Öl beheizen. Ist natürlich eine Geldfrage. :(

Ich habe in der NÖ Bauordnung nichts gefunden was dagegen spricht und auf wohnnet.at steht, dass ein Holzofen generell in jedem Raum aufgestellt werden darf so lang die jeweiligen Anforderungen an das Raumvolumen eingehalten werden.
Aber dort leider keine Quelle woher diese Info stammt.

EDIT: Ich bin aus dem Bezirk Gänserndorf! :)
LG
Tamara

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  •  bautech
13.9.2012  (#4)
Guckst duPrinzipiell ist ein Anschluß vorgesehen - in einem Aufenthaltsraum... der kann ja auch das Elternschlafzimmer sein würd ich meinen.

Link zur NÖ Bauordnung:

http://www.bauordnung.at/oesterreich/niederoesterreich/niederoesterreich_bauordnung_abschnitt_10.php

ng

bautech

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  •  Leon123
13.9.2012  (#5)
Hallo!

Danke, diesen Text hatte ich auch gefunden.
Ich dachte nur mit Aufenthaltsraum wäre eben kein Schlafzimmer gemeint sondern Wohnzimmer.

Im konkreten Fall handelt es sich ums Kinderzimmer, nicht um das Elternschlafzimmer.

EDIT: Hat sich gerade erledigt glaube ich. Im Landesbaugesetz NÖ habe ich folgendes gefunden:

Definition: Aufenthaltsraum nach §4
Aufenthaltsräume: Räume welche zum ständigen oder längeren Aufenthalt von Personen bestimmt sind, ausgenommen Wirtschaftsräume (Bsp. Küche).

Somit sollte ich kein Problem mit dem Ofen im Schlafraum haben (schließlich hält man sich da länger auf ;) )

LG
Tamara

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
14.9.2012  (#6)
ich glaube nicht, dass es ein Problem ist einen Ofen im Schlafzimmer zu haben, wenn der richtig dimensioniert und angeschlossen usw. ist.

früher als Zentralheizungen noch nicht verbreitet waren hast das ja auch so gemacht (machen müssen) und die Bauordnung würde ja mWn sogar in jedem Raum einen Kaminanschluss vorsehen, außer man hat eine Zentralheizung

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